2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…
…Rahmen von Veranstaltungen tätig wird, denen die für das Vorliegen einer freiberuflichen Tätigkeit erforderlichen Eigenschaften fehlen, bspw. Gesangseinlagen bei Modeschauen, politischen und anderen Werbeveranstaltungen. Ein Friedhofsänger, der auch als Sänger im Zusatzchor der Wiener Staatsoper tätig ist, übt eine künstlerische Tätigkeit aus. (VwGH 18.3…
9.2. Werbedrucke und Werbegegenstände (C31) 9.2.1. Warenkreis 9.2.1.1. Werbedrucke Abgabenfrei sind Werbedrucke, wie beispielsweise Kataloge, Preislisten, Gebrauchsanweisungen oder Merkblätter betreffend zum Verkauf oder zur Vermietung angebotene Waren, im Verkehrswesen, bei Versicherungen und bei Banken angebotene Dienstleistungen, wenn (Art. 87…
6.3.2 Vereine im Speziellen 6.3.2.1 Internationale Sportveranstaltungen Rz 757: Ist der Veranstalter (und Werbeleister) ein gemeinnütziger Verein, ist die vom Veranstalter veranlasste oder geduldete Werbung bei internationalen Sportgroßereignissen nicht werbeabgabepflichtig, weil davon auszugehen ist, dass die Werbeadressaten überwiegend im Ausland…
9.4. Werbematerial für den Fremdenverkehr (C35) 9.4.1. Warenkreis 9.4.1.1. Werbeunterlagen Abgabenfrei sind Faltprospekte, Broschüren, Bücher, Magazine, Reiseführer, Plakate mit oder ohne Rahmen, nicht gerahmte Photographien oder photographische Vergrößerungen, Landkarten mit oder ohne Abbildungen, bedruckte Fenstertransparente, Bildkalender, die unentgeltlich verteilt…
6.3 Werbeabgabe (WerbeAbgG 2000) 6.3.1 Allgemeines zur Werbeabgabe Die durch das Werbeabgabegesetz 2000, BGBl. I Nr. 29/2000 neu eingeführte bundeseinheitliche Werbeabgabe hat die von den Gemeinden früher erhobenen Anzeigen- und Ankündigungsabgaben für Werbeleistungen abgelöst. 6.3.1.1 Steuergegenstand (§ 1 Abs…
9.3. Waren für Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen (C32) 9.3.1. Warenkreis 9.3.1.1. Kleine Muster und Proben und Vorführwaren Abgabenfrei sind kleine Muster und Proben von außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft hergestellten Waren (Kurznummer 9930 0800) sowie Waren, die ausschließlich zu…