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UStR 2000 Rz 369–3743.2.5. Andere unentgeltliche Zuwendungen
geltende FassungRichtlinien18.11.2010

3.2.5. Andere unentgeltliche Zuwendungen 3.2.5.1. Allgemeines Rz 369: Unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen, die nicht in der Entnahme von Gegenständen oder in Sachzuwendungen an das Personal bestehen, sind auch dann steuerbar, wenn der Unternehmer sie aus unternehmerischen Gründen zB zu Werbezwecken…

EStR 2000 Rz 1695–1708Waffen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…abzugsfähig (zB Fernsehspots, Einschaltung in Tageszeitungen). Zur Bewirtung siehe Rz 4808 ff, zu Werbegeschenken siehe Stichwort "Geschenke" (Rz 1548). Wertsicherungsbeträge Rz 1698: Wertsicherungsbeträge sind Betriebsausgaben, so weit sie mit betrieblich veranlassten Krediten zusammenhängen (VwGH 13.5.1986, 83/14/0089: keine nachträglichen Anschaffungskosten). Wettbewerbsverbot, vertragliches …

KStR 2013 Rz 279–2862.12 Geselligkeitsbetriebe gewerblicher Art (§ 5 Z 12 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…die Wahlwerbung oder für Informationen über die politischen Tätigkeiten der die Veranstaltung abhaltenden Partei verwendet werden (zB Plakatwerbungen, Aussendungen über politische Vorhaben, Werbegeschenke der Parteien im Zuge eines Wahlkampfes, Informationsbroschüren über die politische Tätigkeit usw.). Die Begünstigung kann auch in Jahren in Anspruch genommen werden…

EStR 2000 Rz 4830–483914.6 Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…steuerpflichtigen Einnahmen vor (§ 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988). Randzahl 4837a: entfällt Rz 4838: Nicht katastrophenbedingte Geldzuwendungen, die an Stelle von Werbegeschenken zur Finanzierung von Rettungsautos zugewendet werden, sind abzugsfähig, wenn der Name des Spenders sichtbar am Fahrzeug angebracht wird. Ein kurzes Aufscheinen des…

ZK-20309.2. Werbedrucke und Werbegegenstände (C31)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Schilder oder Fähnchen mit Werbeaufdruck, Miniaturmodelle von Handelswaren, Gegenstände zur Dekorierung von Auslagen, die ausschließlich zu Werbezwecken dienen. b) Nicht befreit sind als Werbegeschenk vergebene, mit einem Werbeaufdruck versehene Kalender, da sie nicht ausschließlich zu Werbezwecken verwendbar sind. 9.2.2. Verfahrenshinweise 9.2.2…

EStR 2000 Rz 4808–481314.5 Repräsentationsaufwendungen (§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

14.5 Repräsentationsaufwendungen (§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) 14.5.1 Begriff der Repräsentationsaufwendungen 14.5.1.1 Allgemeines Rz 4808: Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind bzw. in Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen…

ZK-20309.4. Werbematerial für den Fremdenverkehr (C35)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

9.4. Werbematerial für den Fremdenverkehr (C35) 9.4.1. Warenkreis 9.4.1.1. Werbeunterlagen Abgabenfrei sind Faltprospekte, Broschüren, Bücher, Magazine, Reiseführer, Plakate mit oder ohne Rahmen, nicht gerahmte Photographien oder photographische Vergrößerungen, Landkarten mit oder ohne Abbildungen, bedruckte Fenstertransparente, Bildkalender, die unentgeltlich verteilt…

VPR 2021 Rz 339–3422.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…

ZK-20308.2. Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen (C28)
geltende FassungRichtlinien03.03.2021

8.2. Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen (C28) 8.2.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Staatsgeschenke aller Art. Die Befreiung erfolgt jedoch unter der Voraussetzung, dass die Gegenstände nur gelegentlich zum Geschenk gemacht werden, ihrer Art, ihres Wertes oder ihrer Menge nach keinen kommerziellen Zweck erkennen…