RIS AI
7 Treffer1527 msnur geltende Fassungen
EnAbgR Rz 120–1293 Kohleabgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…Kohlehändler, die zum Teil an die Kunden weitergeliefert und zum Teil vom Baumarkt selbst verbraucht werden soll (zB zum Verheizen), ist die Lieferung des Kohlehändlers hinsichtlich des zur Weiterveräußerung bestimmten Anteils der Kohle nicht steuerbar. Abgabenschuldner hinsichtlich der weiterveräußerten Kohle ist gemäß § 5 Abs. 1…

EnAbgR Rz 1–181 Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…110/2010 in der jeweils geltenden Fassung (bis 2. März 2011: § 7 Z 8 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz [ElWOG]) und an sonstige Wiederverkäufer zur Weiterlieferung. Solche Weiterlieferungen sind somit im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 ElAbgG nicht steuerbar. Rz 2: Ein "Elektrizitätsunternehmen" im Sinne…

EnAbgR Rz 60–712 Erdgasabgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…1 ErdgasAbgG jede Lieferung von Erdgas, ausgenommen das Erdgas wird an ein Erdgasunternehmen im Sinne des § 6 Z 13 des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG) oder an einen sonstigen Wiederverkäufer zur Weiterlieferung geliefert. Solche Weiterlieferungen sind somit im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 ErdgasAbgG nicht steuerbar…

VS-10004.2. Verfahrensbeteiligte im steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

4.2. Verfahrensbeteiligte im steuerrechtlich freien Verkehr 4.2.1. Hersteller Grundsätzlich sollen vstW in einem Steuerlager unter Steueraussetzung hergestellt werden. Anders als im Steueraussetzungsverfahren kommt daher dem Hersteller im steuerrechtlich freien Verkehr viel weniger Bedeutung zu. Dennoch bestehen auch für Hersteller im steuerrechtlich freien…

VS-10004.2.3. Zertifizierte Empfänger
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

4.2.3. Zertifizierte Empfänger Zertifizierte Empfänger sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, denen von einem anderen MS oder vom Zollamt die Zertifizierung erteilt worden ist, vstW aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines MS, die ein zertifizierter Versender in diesem MS…

ZK-26301.4. Ausführer - Artikel 1 Z 19 UZK-DA
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

1.4. Ausführer - Artikel 1 Z 19 UZK-DA Ausführer ist a) eine Privatperson, die Waren aus dem Zollgebiet der Union befördert, wenn sich diese Waren im persönlichen Gepäck der Privatperson befinden; b) in anderen Fällen, in denen Buchstabe a nicht gilt: i) eine im…

VPR 2021 Rz 79–851.3. Konzerninterner Leistungsverkehr
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…sein, ob die Verluste des ausländischen Produzenten möglicherweise nur durch marktwerterhöhende Aufwendungen oder durch aufklärungsbedürftige Transaktionen mit Niedrigsteuerländern verursacht worden sind. Rz 85: Im Allgemeinen wird ein inländischer Handelsbetrieb, der als Wiederverkäufer ausländischer Markenprodukte auftritt, neben dem Wareneinkaufspreis keine zusätzlichen Zahlungen (Lizenzen) dafür leisten, dass…