…es dem Abgabepflichtigen frei, an Stelle der pauschalen Ausgaben die tatsächlichen Betriebsausgaben in der nachgewiesenen Höhe geltend zu machen. Der in der ersten Eröffnungsbilanz ausgewiesene Weinvorrat ist zur Vermeidung einer Doppelerfassung von Betriebsausgaben bei der Ermittlung des Übergangsgewinnes als Zuschlag zu berücksichtigen, weil sich die…
…auf die Restnutzungsdauer zu verteilen. Verlängert sich dadurch die Restnutzungsdauer, so ist diese neu festzusetzen. 15.1.9.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens Rz 5101: Zu den Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens zählt insbesondere der Weinvorrat. Dieser ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ein niedrigerer Teilwert kann…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen zur Festlegung allgemeiner Einfuhrbestimmungen für Wein, Traubensaft und Traubenmost sind: 1.die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr…
Anlage 2 Teildokument V I 2 [Grafik] [Grafik]
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Umfang der Beschränkungen Den Beschränkungen unterliegen nachstehend angeführte Waren: Warenkatalog | KN-Code | Warenbezeichnung | | 2009 61 2009 69 | Traubensaft (einschließlich Traubenmost) | | 2204 10 | Schaumwein | | 2204 21 2204 22 2204 29 | anderer…
Die Arbeitsrichtlinie Wein (VB-0210) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und des Weingesetzes 2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die…
10.3.11. Lieferungen (und der den Lieferungen gleichgestellte Eigenverbrauch) von Wein und anderen gegorenen Getränken Rz 1448: Nicht unter Wein aus frischen Weintrauben (Unterpositionen 2204 21 und 2204 29 der Kombinierten Nomenklatur) fällt Schaumwein. Unter andere gegorene Getränke aus der Position 2206 der Kombinierten…
Anlage 1 Dokument V I 1 [Grafik] [Grafik]
Anlage 6 Muster der Selbstbescheinigung für Weine, die aus dem Vereinigten Königreich in die Europäische Union eingeführt werden [Grafik] (1) Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Anhangs 15 zum Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten…
3. Ausfuhr in Drittstaaten 3.1. Ausfuhrabfertigung (1) GemäßAusfuhrverbote und Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 ist für die Ausfuhrabfertigung der im Abschnitt 1.1. angeführten Waren das Original und eine Kopie des "Begleitpapiers für die Beförderung von Erzeugnissen des Weinbaus" erforderlich (Muster…
15.1.6 Zukauf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes 15.1.6.1 Allgemeines Rz 5045: Werden im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebes neben selbst erzeugten Produkten auch zugekaufte Erzeugnisse (Urprodukte oder be- und/oder verarbeitete Produkte) vermarktet, dann gelten für die…
7.5. MO05 Wein und Alkohol 7.5.1. VO 555/2008 - Einfuhrpreisregelung für Traubensaft und Traubenmost Verordnung (EGEU) Nr. 12341308/20072013 des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (Artikel 133a181 und…
6. Unterlagen für die Einfuhr von Wein Die Inanspruchnahme der Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.1001 und 09.1205 (Qualitätswein aus Algerien und Tunesien) ist laut Verordnung (EG) Nr. 747/2001 (für Kontingent Nr. 09.1001 idF der Verordnung (EG) Nr. 1460/2005) an…
11.3.2.4 Gewinn aus Weinbau (§ 4 der Verordnung) Rz 4155: Rechtslage ab 2015 § 4. (1) Der Gewinn aus Weinbau (z.B. Wein, Weintrauben, Maische, Traubensaft, Traubenmost und Sturm sowie alkoholfreie Getränke und Speisen im Rahmen des Buschenschankes) ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesondert…