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7 Treffer1508 msnur geltende Fassungen
VB-0210Anlage 2
geltende FassungRichtlinien03.03.2018

Anlage 2 Teildokument V I 2 [Grafik]   [Grafik]  

VB-02100. Einführung
geltende FassungRichtlinien17.02.2022

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen zur Festlegung allgemeiner Einfuhrbestimmungen für Wein, Traubensaft und Traubenmost sind: 1.die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr…

VB-0210Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.02.2022

Die Arbeitsrichtlinie Wein (VB-0210) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und des Weingesetzes 2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die…

VB-0210Anlage 1
geltende FassungRichtlinien03.03.2018

Anlage 1 Dokument V I 1 [Grafik]   [Grafik]  

EStR 2000 Rz 5096–510515.1.9 Weinbau
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

15.1.9 Weinbau Rz 5096: Unter Weinbau versteht man die Erzeugung von Weintrauben durch planmäßige Bewirtschaftung von mit Weinreben bepflanzten Grundstücken (Weingärten) und die Verarbeitung von Wein einschließlich der Vermarktung. Als Weingärten gelten auch stillgelegte Flächen. 15.1.9.1 Abgrenzung zum Nebenbetrieb Rz…

VB-02101. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien17.02.2022

1. Begriffsbestimmungen 1.1. Umfang der Beschränkungen Den Beschränkungen unterliegen nachstehend angeführte Waren: Warenkatalog | KN-Code | Warenbezeichnung | | 2009 61 2009 69 | Traubensaft (einschließlich Traubenmost) | | 2204 10 | Schaumwein | | 2204 21 2204 22 2204 29 | anderer…

UStR 2000 Rz 1448–145110.3.11. Lieferungen (und der den Lieferungen gleichgestellte Eigenverbrauch) von Wein und anderen gegorenen Getränken
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

10.3.11. Lieferungen (und der den Lieferungen gleichgestellte Eigenverbrauch) von Wein und anderen gegorenen Getränken Rz 1448: Nicht unter Wein aus frischen Weintrauben (Unterpositionen 2204 21 und 2204 29 der Kombinierten Nomenklatur) fällt Schaumwein. Unter andere gegorene Getränke aus der Position 2206 der Kombinierten…