RIS AI
7 Treffer1515 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 2851–287322. Besteuerung der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 22 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…1.2014 in die Regelbesteuerung. Im Jahr 2013 hat er folgende Gegenstände zugekauft: 100 Leergebinde (Weinflaschen); 50 kg Düngemittel; 70 Ferkel für die Schweinemast. Folgende Geschäftsvorgänge erfolgten bis zum 31.12.2013: 80 leere Weinflaschen werden gefüllt, davon werden 75 gefüllte Weinflaschen verkauft; 45 kg…

VB-0210Anlage 6
geltende FassungRichtlinien17.02.2022

Anlage 6 Muster der Selbstbescheinigung für Weine, die aus dem Vereinigten Königreich in die Europäische Union eingeführt werden [Grafik]   (1) Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Anhangs 15 zum Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten…

UStR 2000 Rz 1448–145110.3.11. Lieferungen (und der den Lieferungen gleichgestellte Eigenverbrauch) von Wein und anderen gegorenen Getränken
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

10.3.11. Lieferungen (und der den Lieferungen gleichgestellte Eigenverbrauch) von Wein und anderen gegorenen Getränken Rz 1448: Nicht unter Wein aus frischen Weintrauben (Unterpositionen 2204 21 und 2204 29 der Kombinierten Nomenklatur) fällt Schaumwein. Unter andere gegorene Getränke aus der Position 2206 der Kombinierten…

VB-0210Anlage 2
geltende FassungRichtlinien03.03.2018

Anlage 2 Teildokument V I 2 [Grafik]   [Grafik]  

EStR 2000 Rz 5096–510515.1.9 Weinbau
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

15.1.9 Weinbau Rz 5096: Unter Weinbau versteht man die Erzeugung von Weintrauben durch planmäßige Bewirtschaftung von mit Weinreben bepflanzten Grundstücken (Weingärten) und die Verarbeitung von Wein einschließlich der Vermarktung. Als Weingärten gelten auch stillgelegte Flächen. 15.1.9.1 Abgrenzung zum Nebenbetrieb Rz…

VB-02100. Einführung
geltende FassungRichtlinien17.02.2022

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen zur Festlegung allgemeiner Einfuhrbestimmungen für Wein, Traubensaft und Traubenmost sind: 1.die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr…

ZT-25056. Unterlagen für die Einfuhr von Wein
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

6. Unterlagen für die Einfuhr von Wein Die Inanspruchnahme der Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.1001 und 09.1205 (Qualitätswein aus Algerien und Tunesien) ist laut Verordnung (EG) Nr. 747/2001 (für Kontingent Nr. 09.1001 idF der Verordnung (EG) Nr. 1460/2005) an…