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EStR 2000 Rz 5096–510515.1.9 Weinbau
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

15.1.9 Weinbau Rz 5096: Unter Weinbau versteht man die Erzeugung von Weintrauben durch planmäßige Bewirtschaftung von mit Weinreben bepflanzten Grundstücken (Weingärten) und die Verarbeitung von Wein einschließlich der Vermarktung. Als Weingärten gelten auch stillgelegte Flächen. 15.1.9.1 Abgrenzung zum Nebenbetrieb Rz…

EStR 2000 Rz 5045–505515.1.6 Zukauf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

… 30 Abs. 9 bis 11 BewG 1955 über den landwirtschaftlichen Zukauf analog auch auf diese Betriebsarten anzuwenden. 15.1.6.2 Zukauf beim Weinbau Rz 5052: Für die Zukäufe an Wein, Most und Trauben sind bei Weinbaubetrieben ausschließlich die im § 30 Abs. 9 BewG 1955…

EStR 2000 Rz 4155–416211.3.2.4 Gewinn aus Weinbau (§ 4 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

11.3.2.4 Gewinn aus Weinbau (§ 4 der Verordnung) Rz 4155: Rechtslage ab 2015 § 4. (1) Der Gewinn aus Weinbau (z.B. Wein, Weintrauben, Maische, Traubensaft, Traubenmost und Sturm sowie alkoholfreie Getränke und Speisen im Rahmen des Buschenschankes) ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesondert…

EStR 2000 Rz 4231–424111.3.7.4 Buschenschank
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

… 111 Abs. 2 Z 5 GewO 1994 sowie die jeweiligen (Landes-) Buschenschankgesetze eingehalten, liegen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor. Weinbaubetriebe dürfen gemäß § 30 Abs. 9 BewG 1955 außerdem nicht mehr als 2.000 kg Weintrauben oder 1.500 l Wein pro Hektar weinbaulich genutzter…

VB-0210Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.02.2019

…Name und Anschrift der örtlichen Stelle des US Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau, die für die Überprüfung der Angaben in der Bescheinigung im Weinbaubetrieb/am Erzeugungsort zuständig ist. Zollstempel: Zollstempel (freilassen, nur für Gebrauch der EU) Datum der Abfertigung des Weins durch die…

EStR 2000 Rz 711–7164.5.2.2.5 Übergang auf eine Pauschalierung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…in Teilbereichen) der Gewinn nach Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleiches oder einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt wird. Entsprechend ist ein Übergangsgewinn nach dem Grundsatz der Nicht- bzw. Doppelerfassung von Betriebsvorfällen zu ermitteln. Beispiel: Der Gewinn aus einem Weinbaubetrieb wird gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 471/2010 ermittelt…

UStR 2000 Rz 2906–292122.5. Land- und Forstwirtschaft als gesondert geführter Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…berücksichtigt werden, die mit den im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätzen in Zusammenhang stehen. Führt ein Unternehmer daher neben einem der Regelbesteuerung unterliegenden gewerblichen Betrieb (zB gewerbliches Heurigenbuffet) einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (zB Weinbaubetrieb), für den er die Pauschalierungsregelung des § 22…

VB-0210Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.02.2022

Die Arbeitsrichtlinie Wein (VB-0210) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und des Weingesetzes 2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die…

EStR 2000 Rz 420011.3.5a Veräußerung von Rebflächen
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

11.3.5a Veräußerung von Rebflächen Rz 4200c: Rebanlagen stellen ein vom Grund und Boden selbständiges Wirtschaftsgut dar (siehe dazu auch Rz 5100 und Rz 6621). Wird ein Weingarten veräußert, ist daher für die Rebanlage grundsätzlich ein gesonderter Kaufpreis zu ermitteln, der von der Pauschalierung…

VB-0210Anlage 2
geltende FassungRichtlinien03.03.2018

Anlage 2 Teildokument V I 2 [Grafik]   [Grafik]  

VB-0210Anlage 1
geltende FassungRichtlinien03.03.2018

Anlage 1 Dokument V I 1 [Grafik]   [Grafik]  

EStR 2000 Rz 511715.1.11 Obstbau
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

15.1.11 Obstbau Rz 5117: Unter Obstbau versteht man die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Gewinnung und Verwertung von Obst (Beeren, Kern- und Steinobst). Wie der Wein ist auch der Most (Obstwein) ein Urprodukt. Obstanlagen (Sonderkulturen) sind geschlossene Pflanzungen von Obstbäumen…

EStR 2000 Rz 416511.3.2.6 Gewinn aus Bienenzucht (Imkerei)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

11.3.2.6 Gewinn aus Bienenzucht (Imkerei) Rz 4165a: Der Gewinn aus Imkerei wird bei vollpauschalierten Landwirten (Gesamteinheitswert bis 75.000 Euro; bis 2014: 100.000 Euro, selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche bis 60 ha und nicht mehr als 120 Vieheinheiten) durch Anwendung des…

EStR 2000 Rz 5106–511615.1.10 Gartenbau
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

15.1.10 Gartenbau Rz 5106: Gartenbau ist die Erzeugung und Verwertung hochwertiger Pflanzen (wie Blumen, Gemüse, Beerenkulturen, Ziergehölze) mit Hilfe der Naturkräfte durch Bodenbewirtschaftung, wobei ein Mindestbezug zum Grund und Boden gegeben sein muss (VwGH 8.3.1963, 0495/61). Typisch für einen Gartenbaubetrieb…

VB-02100. Einführung
geltende FassungRichtlinien17.02.2022

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen zur Festlegung allgemeiner Einfuhrbestimmungen für Wein, Traubensaft und Traubenmost sind: 1.die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr…

UStR 2000 Rz 1448–145110.3.11. Lieferungen (und der den Lieferungen gleichgestellte Eigenverbrauch) von Wein und anderen gegorenen Getränken
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

10.3.11. Lieferungen (und der den Lieferungen gleichgestellte Eigenverbrauch) von Wein und anderen gegorenen Getränken Rz 1448: Nicht unter Wein aus frischen Weintrauben (Unterpositionen 2204 21 und 2204 29 der Kombinierten Nomenklatur) fällt Schaumwein. Unter andere gegorene Getränke aus der Position 2206 der Kombinierten…

EStR 2000 Rz 4209–421411.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb Rz 4209: Als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb im Sinne des § 21 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (und § 30 Abs. 8 BewG 1955) gilt ein Betrieb, der einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb seiner Funktion nach zu dienen bestimmt…

EStR 2000 Rz 5134–513815.1.15 Teilbetrieb
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

15.1.15 Teilbetrieb 15.1.15.1 Landwirtschaftlicher Teilbetrieb Rz 5134: Ein landwirtschaftlicher Teilbetrieb muss als selbständiger Organismus nach außen in Erscheinung treten. Weiters setzt ein landwirtschaftlicher Teilbetrieb zumeist eine besondere Viehhaltung und gesonderte Rechnungsführung voraus. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist zu verneinen, wenn…

EStR 2000 Rz 4166–417011.3.3 Gewinnermittlung im Rahmen der Teilpauschalierung (§§ 9 bis 14 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

11.3.3 Gewinnermittlung im Rahmen der Teilpauschalierung (§§ 9 bis 14 LuF-PauschVO 2015) Rz 4166: Rechtslage 2011 bis 2014 § 8. (1) Bei einem Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von mehr als 100.000 Euro, bei Ausübung der Option gemäß § 2 Abs. 3 dieser…

EStR 2000 Rz 2301–23066.6 Bewertungsvorschriften im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

6.6 Bewertungsvorschriften im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft 6.6.1 Biologisches Wachstum Rz 2301: Gemäß § 6 Z 2 lit. b EStG 1988 ist bei buchführenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für die Wirtschaftsgüter mit biologischem Wachstum (Pflanzen und Tiere) auch der Ansatz des über…