5. Zollrechtliche Behandlung von Verbrauchsteuerwaren Wie bereits unter Abschnitt 2.7.4. ausgeführt, bedarf es hinsichtlich der vstW, die im Handelsverkehr mit Drittländern transferiert werden, einer Abgrenzung betreffend die Anwendung der Verbrauchsteuer- oder der Zollbestimmungen. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, sollen sich vstW grundsätzlich entweder in…
3. Der Überwachung unterliegender Warenkreis Alle Einfuhren (Kapitel 01 bis 98 der Kombinierten Nomenklatur) und ein Teil der Ausfuhren (vor allem Textilien und landwirtschaftliche Erzeugnisse).
Titel IV Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union Kapitel 1 Summarische Eingangsanmeldung Artikel 127 Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung (1) Für Waren, die in das Zollgebiet der Union verbracht werden, ist eine summarische Eingangsanmeldung abzugeben. (2) Die Verpflichtung gemäß Absatz 1 gilt nicht a…
1. Unionsversandverfahren Gemeinschaftscharakter der Waren Grundsätzlich gilt für innerhalb der Europäischen Union versandte Waren, die sich nicht in einem (externen) Versandverfahren befinden, die Unionsfiktion des Art. 153 UZK. Das heißt, für alle im Zollgebiet der Union befindlichen Waren gilt die Vermutung, dass es sich um…
Artikel 140 Entladung und Beschau der Waren (1) Die Waren dürfen nur mit Bewilligung der Zollbehörden an den von diesen bezeichneten oder zugelassenen Orten von ihren Beförderungsmitteln ab- oder umgeladen werden. Diese Bewilligung ist jedoch nicht erforderlich, wenn ein sofortiges Abladen sämtlicher oder eines Teils…
3.3.6. Waren zur vorübergehenden Verwendung, zur Durchfuhr oder zur Wiederausfuhr (Artikel 139 UZK-DA) Folgende Waren gelten durch eine Willensäußerung als angemeldet, sofern sie nicht ausdrücklich angemeldet werden: 3.3.6.1. Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung und Wiederausfuhranmeldung zur Erledigung der vorübergehenden Verwendung…
Artikel 315 Förmlichkeiten für im Unionsversandverfahren beförderte und bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Treffen die Waren an einem in der Bewilligung gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex zugelassenen Ort ein, hat der…
Artikel 307 Wareneingangsmeldung im Unionsversand (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Bestimmungszollstelle setzt die Abgangszollstelle am Tag der Gestellung der Waren unter Angabe der MRN der Versandanmeldung gemäß Artikel 306 Absatz 1 vom Eintreffen…
Abschnitt 2 Überlassung Artikel 194 Überlassung der Waren (1) Sofern die Voraussetzungen für die Überführung der Waren in das betreffende Verfahren erfüllt sind und sofern etwaige Beschränkungen angewandt wurden und für die Waren keine Verbote gelten, werden die Waren von den Zollbehörden überlassen, sobald die…
Artikel 246 Unionswaren in einer Freizone (1) Unionswaren können in eine Freizone verbracht, dort gelagert, befördert, verwendet, verarbeitet und verbraucht werden. In diesen Fällen gelten die Waren als nicht in das Freizonenverfahren übergeführt. (2) Auf Antrag der betreffenden Person stellen die Zollbehörden fest, dass jede…
4.4.4. Beginn und Ende der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr 4.4.4.1. Beginn der Beförderung Die Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr beginnt, wenn die vstW den im v-e-VD bezeichneten Abgangsort verlässt. 4.4.4.2. Ende der Beförderung Die…
Artikel 327 Waren ohne Vorabanmeldung (Artikel 267 des Zollkodex) Wird festgestellt, dass für Waren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden sollen, keine Vorabanmeldung vorliegt, es sei denn die Verpflichtung zur Abgabe dieser Anmeldung gilt nicht, erfolgt der Ausgang der Waren vorbehaltlich der Abgabe…
Artikel 227 Interner Versand (1) Im internen Versandverfahren können nach den Bedingungen von Absatz 2 Unionswaren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten ohne Änderung ihres zollrechtlichen Status über ein anderes, außerhalb des Zollgebiets gelegenes Land oder Gebiet befördert werden. (2) Die Beförderung…
1. Allgemeines Die Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren (nachstehend "Überwachung" genannt) erfolgt entsprechend den Vorschriften der Artikel 13, 56 Abs. 5 und 58 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK) sowie der Artikel 55 und 56…
Abschnitt 3 Vorübergehende Verwahrung von Waren Artikel 144 In die vorübergehende Verwahrung übergeführte Waren Nicht-Unionswaren befinden sich vom Zeitpunkt ihrer Gestellung an in der vorübergehenden Verwahrung.
Artikel 249 Zollrechtlicher Status Werden Waren aus einer Freizone in das übrige Zollgebiet der Union verbracht oder in ein Zollverfahren übergeführt, so gelten sie als Nicht-Unionswaren, sofern ihr zollrechtlicher Status als Unionswaren nicht nachgewiesen wurde. Für die Zwecke der Anwendung von Ausfuhrabgaben und Ausfuhrlizenzen…
Kapitel 2 Überführung von Waren in ein Zollverfahren Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 158 Zollanmeldung von Waren und zollamtliche Überwachung von Unionswaren (1) Für alle Waren, die in ein Zollverfahren - mit Ausnahme des Freizonenverfahrens - übergeführt werden sollen, ist eine Zollanmeldung zu dem jeweiligen Verfahren erforderlich…
Artikel 134 Zollamtliche Überwachung (1) Waren, die in das Zollgebiet der Union verbracht werden, unterliegen ab dem Zeitpunkt ihres Eingangs der zollamtlichen Überwachung und können Zollkontrollen unterzogen werden. Sie unterliegen gegebenenfalls Verboten und Beschränkungen, die unter anderem aus folgenden Gründen gerechtfertigt sein können: Aufrechterhaltung der…
Titel VI Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben Kapitel 1 Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr Artikel 201 Geltungsbereich und Wirkung (1) Nicht-Unionswaren, die auf den Unionsmarkt gebracht oder der privaten Nutzung oder dem privaten Verbrauch innerhalb des Zollgebiets der Union…
1.27. Unionswaren - Artikel 5 Z 23 UZK Unionswaren sind Waren, die a)im Zollgebiet der Union vollständig gewonnen oder hergestellt wurden und bei deren Herstellung keine aus Ländern oder Gebieten außerhalb des Zollgebiets der Union eingeführten Waren verwendet wurden, b)aus Ländern oder Gebieten…