…im In- und Ausland stellen eine einheitliche sonstige Leistung dar. Jener Teil der Tätigkeiten des Trainers, der der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit dient, unterliegt keiner gesonderten Beurteilung (VwGH 25.1.2000, 94/14/0123). Warenumschließungen (Flaschen, Kisten, Fässer, sonstige Verpackungen), die üblicherweise vom Lieferer beigestellt werden…
…eines Gegenstandes, Verpackungen, Behältnisse, Warenumschließungen), auch wenn das Entgelt für die Nebenleistung gesondert in Rechnung gestellt wird. Rz 1170: Eine unselbständige Nebenleistung zur Lieferung von Wasser ist zB die Vermietung von Zählern, für die neben der laufenden Gebühr auch noch eine Grundgebühr eingehoben wird; ebenso…
…Pfandschlupf") nicht der Umsatzsteuer. Gleiches gilt, wenn Einweggetränkeverpackungen zwar retourniert, das Pfand je Gebinde ("Pfandbon") jedoch nicht eingelöst wird. Zum Pfandgeld für Warenumschließungen, die nicht im Namen und auf Rechnung der zentralen Stelle vereinnahmt werden, siehe Rz 2393. Bei den gemäß § 10 der Pfandverordnung für…
…erhält die Ware nur dann, wenn er außer dem Kaufpreis auch das Pfandgeld für die Warenumschließung (zB Flaschenpfand, "Kaution" für Gasflaschen und Gastanks) entrichtet. Das vom Abnehmer aufgewendete Pfandgeld für die Warenumschließung ist Teil des Entgelts für die einheitliche Warenlieferung. Die Rückerstattung des Pfandgelds stellt…
…Die Lieferungen von Gas und die Überlassung der Gasflaschen und Gastanks (Warenumschließung) bilden in der Regel eine einheitliche Leistung im Sinne von Haupt- und Nebenleistung. Hinsichtlich der Rückgabe von Warenumschließungen (zB "Kaution" für Gasflaschen und Gastanks) siehe Rz 2393. Bestehen im Einzelfall Zweifel hinsichtlich der…
2.16. Raumverschluss im Carnet TIR-Verfahren 2.16.1. Allgemeines Grundsätzliches Erfordernis Verschlussanerkenntnis: Übereinstimmung mit dem vorgeführten Beförderungsmittel, Gültigkeit, Eintragung der Nummer des Verschlussanerkenntnisses im Feld 9 des Carnet-Umschlages. Zulassungstafel (auf dem Behälter angebracht): Übereinstimmung mit dem vorgeführten Behälter, Eintragung der Zulassungsnummer laut…
Artikel 299 Zollverschluss als Nämlichkeitsmittel (Artikel 192, Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Sollen Waren in das Unionsversandverfahren übergeführt werden, verschließt die Abgangszollstelle a)den Raum, in dem sich die Waren befinden (Raumverschluss), wenn die…
2.15.4. Anleitung im Carnet TIR-Heft Diese Anleitung ist auf den Seiten 2 und 3 des Carnet-Umschlages abgedruckt, jedoch meistens in französischer und englischer Sprache, und lautet: REGELN BEZÜGLICH DER BENÜTZUNG DES CARNET TIR A. Generelles 1. Ausgabe Das Carnet TIR wird…
2.15.6. Verschlussanerkenntnis Verfahren der Zulassung von Straßenfahrzeugen und Behältern zur Beförderung von Waren unter Zollverschluss - Ausstellung von Verschlussanerkenntnissen. Allgemeines Straßenfahrzeuge Straßenfahrzeuge, die den Bestimmungen gemäß Anlage 2 des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR entsprechen, werden zur Beförderung von Waren unter…
8.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers 1. Örtlichkeiten 8.2.1. Örtlichkeiten Unter den Lagerstätten im Sinne des Art. 211 Abs. 1 Buchstabe b UZK sind Räume in Gebäuden, Lagertanks oder allenfalls auch Freilagerflächen, welche entsprechend umzäunt sind, zu verstehen. Umzäunte Freilagerflächen können jedoch…
2.18. Verschlussanerkenntnisse [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik]
2.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip) | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 148 (4), 192, 214 (1) | 116 (1) c, 178 (1) d | 264 In Zolllagern gilt unbeschadet der Möglichkeit der gemeinsamen Lagerung und der Verwendung von Ersatzwaren (siehe…
2.5.8. Verbot des Einzelverkaufs | UZK | DA | IA | TDA | 211 (1) b | 117 (a), 201 | - | - Vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahmen dürfen als Zolllager bewilligte Räumlichkeiten oder Lagerstätten nicht für den Einzelverkauf genutzt werden: Verkauf in duty-free…
2. Einfuhr (einschließlich Durchfuhr) 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Im Sinne des Waffengesetzes 1996 ist unter Einfuhr die Verbringung von Schusswaffen und Munition hierfür aus einem Drittstaat - ausgenommen aus der Schweiz und aus Liechtenstein (siehe Abschnitt 0.3.) - nach Österreich zu verstehen. Die Einfuhrbeschränkungen sind daher…
Anhang 10AG "Anschriften der im Abschnitt 3.3.2. Z 26 genannten für die Abgabenerhebung zuständigen Behörden der Länder (TC24)" Belgien FOD Financiën Administratie der douane en accijnzen Dienst Invordering en Geschillen North Galaxy - Toren A Koning Albert II-Laan 33 - bus 37 B - 1030…