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UStR 2000 Rz 346–3493.1.3. Einheitlichkeit der Leistung
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…im In- und Ausland stellen eine einheitliche sonstige Leistung dar. Jener Teil der Tätigkeiten des Trainers, der der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit dient, unterliegt keiner gesonderten Beurteilung (VwGH 25.1.2000, 94/14/0123). Warenumschließungen (Flaschen, Kisten, Fässer, sonstige Verpackungen), die üblicherweise vom Lieferer beigestellt werden…

UStR 2000 Rz 2381–239316. Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…erhält die Ware nur dann, wenn er außer dem Kaufpreis auch das Pfandgeld für die Warenumschließung (zB Flaschenpfand, "Kaution" für Gasflaschen und Gastanks) entrichtet. Das vom Abnehmer aufgewendete Pfandgeld für die Warenumschließung ist Teil des Entgelts für die einheitliche Warenlieferung. Die Rückerstattung des Pfandgelds stellt…

UStR 2000 Rz 1161–117710. Steuersätze (§ 10 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…eines Gegenstandes, Verpackungen, Behältnisse, Warenumschließungen), auch wenn das Entgelt für die Nebenleistung gesondert in Rechnung gestellt wird. Rz 1170: Eine unselbständige Nebenleistung zur Lieferung von Wasser ist zB die Vermietung von Zählern, für die neben der laufenden Gebühr auch noch eine Grundgebühr eingehoben wird; ebenso…

UStR 2000 Rz 260519.1.5.1. Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 129/2007 (Schrott-Umsatzsteuerverordnung)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Die Lieferungen von Gas und die Überlassung der Gasflaschen und Gastanks (Warenumschließung) bilden in der Regel eine einheitliche Leistung im Sinne von Haupt- und Nebenleistung. Hinsichtlich der Rückgabe von Warenumschließungen (zB "Kaution" für Gasflaschen und Gastanks) siehe Rz 2393. Bestehen im Einzelfall Zweifel hinsichtlich der…

UStR 2000 Rz 1–81. Steuerbare Umsätze (§ 1 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Pfandschlupf") nicht der Umsatzsteuer. Gleiches gilt, wenn Einweggetränkeverpackungen zwar retourniert, das Pfand je Gebinde ("Pfandbon") jedoch nicht eingelöst wird. Zum Pfandgeld für Warenumschließungen, die nicht im Namen und auf Rechnung der zentralen Stelle vereinnahmt werden, siehe Rz 2393. Bei den gemäß § 10 der Pfandverordnung für…

UZK-IAArtikel 299 Zollverschluss als Nämlichkeitsmittel
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 299 Zollverschluss als Nämlichkeitsmittel (Artikel 192, Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Sollen Waren in das Unionsversandverfahren übergeführt werden, verschließt die Abgangszollstelle a)den Raum, in dem sich die Waren befinden (Raumverschluss), wenn die…

ZK-22602.16. Raumverschluss im Carnet TIR-Verfahren
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

2.16. Raumverschluss im Carnet TIR-Verfahren 2.16.1. Allgemeines Grundsätzliches Erfordernis Verschlussanerkenntnis: Übereinstimmung mit dem vorgeführten Beförderungsmittel, Gültigkeit, Eintragung der Nummer des Verschlussanerkenntnisses im Feld 9 des Carnet-Umschlages. Zulassungstafel (auf dem Behälter angebracht): Übereinstimmung mit dem vorgeführten Behälter, Eintragung der Zulassungsnummer laut…

ZK-22602.15.4. Anleitung im Carnet TIR-Heft
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

2.15.4. Anleitung im Carnet TIR-Heft Diese Anleitung ist auf den Seiten 2 und 3 des Carnet-Umschlages abgedruckt, jedoch meistens in französischer und englischer Sprache, und lautet: REGELN BEZÜGLICH DER BENÜTZUNG DES CARNET TIR A. Generelles 1. Ausgabe Das Carnet TIR wird…

UZK-IAArtikel 300 Verschlusssicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 300 Verschlusssicherheit (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Abgangszollstelle erkennt Beförderungsmittel oder Behälter als verschlusssicher an, a)an denen Verschlüsse einfach und wirksam angebracht werden können; b)die so gebaut sind, dass keine…

ZK-22602.15.6. Verschlussanerkenntnis
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

2.15.6. Verschlussanerkenntnis Verfahren der Zulassung von Straßenfahrzeugen und Behältern zur Beförderung von Waren unter Zollverschluss - Ausstellung von Verschlussanerkenntnissen. Allgemeines Straßenfahrzeuge Straßenfahrzeuge, die den Bestimmungen gemäß Anlage 2 des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR entsprechen, werden zur Beförderung von Waren unter…

ZK-23702.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip)
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip) | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 148 (4), 192, 214 (1) | 116 (1) c, 178 (1) d | 264 In Zolllagern gilt unbeschadet der Möglichkeit der gemeinsamen Lagerung und der Verwendung von Ersatzwaren (siehe…