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UZK-IAArtikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren (Artikel 223 des Zollkodex) (1) Der Einsatz von Ersatzwaren erfordert nicht deren Überführung in ein besonderes Verfahren. (2) Ersatzwaren können zusammen mit anderen Unionswaren oder Nicht-Unionswaren gelagert werden. In solchen Fällen können die Zollbehörden bestimmte Methoden…

ZK-25902.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren Die pV kann außer im Falle der Ausbesserung und Zerstörung nur dann angewendet werden, wenn festgestellt werden kann, dass die in das Verfahren übergeführten Waren in den Veredelungserzeugnissen enthalten sind (Nämlichkeitsprinzip). Als Alternative zum Nämlichkeitsprinzip ist auf…

ZK-06903. Nicht in den Zollwert (Transaktionswert) einbezogene Bestandteile nach Art. 72 UZK
geltende FassungRichtlinien07.02.2018

3. Nicht in den Zollwert (Transaktionswert) einbezogene Bestandteile nach Art. 72 UZK Die Abzugsposten in einem "Abzugsartikel" zusammengefasst. Der getrennter Ausweis (früherNicht in den Zollwert Art. 33 ZK) ist nunmehr entfallen. Sindeinzubeziehen sind die in Art. 72 UZK angeführten (nicht in den Zollwert einzubeziehenden) Bestandteile…

UZKArtikel 223 Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

Artikel 223 Ersatzwaren (1) Ersatzwaren sind Unionswaren, die anstelle der in ein besonderes Verfahren übergeführten Waren gelagert, verwendet oder veredelt werden. In der passiven Veredelung sind Ersatzwaren Nicht-Unionswaren, die anstelle der in die passive Veredelung übergeführten Unionswaren veredelt werden. Sofern nichts anderes bestimmt ist…

EStR 2000 Rz 2313–23246.7.1.3 Identitätspreisverfahren
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

6.7.1.3 Identitätspreisverfahren Rz 2313: Dieses Verfahren gewährleistet, dass dem einzelnen Wirtschaftsgut der konkrete Anschaffungspreis ggf. unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese…

UZK-IAArtikel 269 Status von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 269 Status von Ersatzwaren (Artikel 223 des Zollkodex) (1) Im Fall des Zolllagerverfahrens und der vorübergehenden Verwendung werden die Ersatzwaren zu Nicht-Unionswaren und die Waren, die sie ersetzen, zu Unionswaren in dem Zeitpunkt, in dem sie in das anschließende Zollverfahren, mit dem das…

ZK-20312. Vorzugsbehandlung für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

2. Vorzugsbehandlung für Rückwaren 2.1. Überblick Zu Art. 203 Abs. 1 UZK; § 2 Abs. 1 ZollR-DG (1) Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ausgeführt worden sind und innerhalb von drei Jahren wieder im gleichen Zustand in dieses Zollgebiet eingeführt und…

ZK-25003. Beförderungsmittel
geltende FassungRichtlinien01.12.2022

3. Beförderungsmittel Im Sinne der besonderen Bestimmungen der UZK-DA für das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmittel gelten eingebrachte Waren als Beförderungsmittel, wenn sie überwiegend zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen, einschließlich der Ersatzteile, Zubehörteile und Ausrüstungsgegenstände (zB auch Fahrräder, Reittiere, Paletten und…

UP-56005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien02.12.2022

5. Ursprungserzeugnisse 5.1. Grundsätzliches Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren sind im Protokoll Nr. 1 des Abkommens enthalten. 5.1.1. Arten des präferenziellen Ursprungs Man unterscheidet zwischen dem autonomen Ursprung durch vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung und dem Ursprung…

MO-87001.2. Nämlichkeitsprinzip
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

1.2. Nämlichkeitsprinzip Interventionserzeugnisse sind von anderen Erzeugnissen getrennt zu lagern und zu befördern, dass ihre Nämlichkeit festgestellt werden kann.

ZK-25902.2. Wirtschaftlicher Nutzen des Zollverfahrens
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.2. Wirtschaftlicher Nutzen des Zollverfahrens Die pV ist ein Verfahren, dass eine Zollbegünstigung ermöglicht, wenn Unionswaren in einem Drittland be- oder verarbeitet werden und anschließend das daraus hergestellte Produkt, das Veredelungserzeugnis, wieder in die EU eingeführt wird, wobei der Anteil an Unionswaren in den…

UStR 2000 Rz 3290–330824.4. Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

24.4. Bemessungsgrundlage Rz 3290: Die Bemessungsgrundlage kann für jeden einzelnen Gegenstand im Rahmen einer so genannten Einzeldifferenzbesteuerung oder bei Gegenständen, deren Einkaufspreis 220 Euro nicht überstiegen hat, nach der Gesamtdifferenz ermittelt werden. 24.4.1. Einzeldifferenz Rz 3291: Bemessungsgrundlage ist für Lieferungen im Falle…

ZK-20300. Einführung
geltende FassungRichtlinien07.12.2022

0. Einführung 0.1. Allgemeines und Kontakt In der vorliegenden Arbeitsrichtlinie werden die außertariflichen Einfuhrabgabenbefreiungen behandelt. Das sind alle jene Vorzugsbehandlungen für eine Ware, die sich unabhängig von der tarifmäßigen Beschaffenheit aus besonderen Umständen ergeben. Die Gewährung dieser Abgabenbefreiungen ist stets an bestimmte Voraussetzungen gebunden…

ZK-25602.5.7. Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

2.5.7. Ersatzwaren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 223 | Art. 169 | Art. 268, Art. 269 | - | - | Anhang 71-04 | - | - 2.5.7.1. Grundsätzliches Abweichend vom Nämlichkeitsprinzip bewilligen die Zollbehörden…

UZK-IAArtikel 178 Teile oder Bestandteile einer Ware
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 178 Teile oder Bestandteile einer Ware (Artikel 116 Absatz 1 des Zollkodex) Ist die Erstattung oder der Erlass an die Zerstörung bzw. Vernichtung, die Aufgabe zugunsten der Staatskasse oder die Überführung in ein besonderes Zollverfahren oder die Ausfuhr der Waren geknüpft, doch sind die…