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9 Treffer1540 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 7324–734227.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…auf Grund des Forstgesetzes zu verstehen, da vielfach darin Anordnungen enthalten sind, die ein verantwortungsbewusster Forstwirt auch ohne diesen gesetzlichen Auftrag vornehmen würde. 27.3.3.3 Ermittlung der Einkünfte aus der Einkunftsquelle infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung) Rz 7338: Als "Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…10.000 S Einkünfte, Rz 7317). Übergangsgewinn: Hälftesteuersatz, wenn Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mehr als ein Jahr beibehalten wurde (Rz 7323). Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen: Nicht begünstigte Nutzungen auf Grund typischer Betriebsgefahr und begünstigte Nutzungen aufgrund höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung, Rz 7335 und 7336); Ermittlung der Kalamitätseinkünfte…

EStR 2000 Rz 4150–415411.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Einkünfte aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt gemäß § 37 Abs. 6 EStG 1988 (Kalamitätsnutzungen) die genannten Prozentsätze um jeweils 20 Prozentpunkte. Dabei findet das erhöhte Betriebsausgabenpauschale keine Anwendung auf Nutzungen, die nicht auf Grund höherer Gewalt erfolgen. Hinsichtlich der Beurteilung der höheren Gewalt siehe die…

EStR 2000 Rz 3876–38929.3.5 Behaltefristen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…2005: Die Hälfte der Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung, siehe Rz 7338) gilt als übertragbare stille Reserve. Die Bildung einer Übertragungsrücklage gemäß § 12 Abs. 8 EStG 1988 ist ab 2005 ebenfalls zulässig, sofern die stillen Reserven auf Grund des Ausscheidens von Wirtschaftsgütern nach…

EStR 2000 Rz 4194–420011.3.5 Veräußerung von Forstflächen (§ 1 Abs. 5 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Bedenken, wenn die historischen Anschaffungskosten in Höhe des (auf die entsprechenden Flächen anteilig entfallenden) Einheitswertes zum 1. Jänner 2014 geschätzt werden (siehe auch Rz 5086). Wurde vom Wahlrecht der Aktivierung des höheren Teilwertes für das stehende Holz nicht Gebrauch gemacht (§ 4 Abs. 8 EStG 1988)…

EStR 2000 Rz 5075–509515.1.8 Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…daher die vollen Anschaffungskosten zum Zuge. Rz 5095: Hat der Veräußerer die veräußerten Wirtschaftsgüter selbst hergestellt, so sind deren Buchwerte von den Herstellungskosten abzuleiten. Dazu zählen allfällig auch aktivierungspflichtige Erstaufforstungskosten und für das stehende Holz angesetzte höhere Teilwerte (VwGH 21.10.1986, 86/14/0021).

EStR 2000 Rz 5176–518815.8 Ertragsteuerliche Behandlung von Entschädigungen für die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen in Naturschutzgebieten und Nationalparks
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Zur Abgeltung der entstehenden Vermögensnachteile wird idR aufgrund eines zwischen Grundeigentümer und Land (Nationalparkgesellschaft) abgeschlossenen Vergleiches eine einmalige oder jährliche Entschädigung geleistet. 15.8.2 Einheitswert 15.8.2.1 Naturschutz Rz 5177: Bei der Ermittlung des Einheitswertes sind im Eigentum des Grundeigentümers verbleibende Grundflächen…

EStR 2000 Rz 5682–568518.2.6 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…b EStG 1988). Wurde von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, kommt eine Nachholung des Ansatzes der höheren Teilwerte anlässlich der Betriebsveräußerung nicht in Betracht. Dies gilt auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner (VwGH 6.11.1990, 89/14/0244). Rz 5684: Bei einem land- und forstwirtschaftlichen…

EStR 2000 Rz 6467–646821.4.4 Instandhaltungsaufwand
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…infolge höherer Gewalt (zB bei Sturm- und Hagelschäden). Instandhaltungsaufwendungen sind sofort oder - wenn es sich um nicht jährlich wiederkehrende Arbeiten handelt - über Antrag auf fünfzehn Jahre (bis 2015: zehn Jahre) verteilt absetzbar. Rz 6468: Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden, die ausschließlich infolge höherer Gewalt eingetreten…