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EStR 2000 Rz 577–5884.1.10.4.5 Grund und Boden
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…einschließlich der Veranlagung 2010: 730 Euro pro Hektar); im Fall der Vollpauschalierung sind diese Erlöse bereits mit der Pauschalierung abgegolten. Bei der Veräußerung von Waldgrundstücken ist daher der auf das stehende Holz entfallende Veräußerungserlös steuerlich zu erfassen. Buchführende Land- und Forstwirte können das stehende Holz…

EStR 2000 Rz 2301–23066.6 Bewertungsvorschriften im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Teilwert für ein Wirtschaftsgut mit biologischem Wachstum) siehe Abschn. 6.6.1. Zur Bewertung des Holzbestandes bei Waldgrundstücksveräußerungen siehe Abschn. 15.1.8.3.2. Zur Bewertung des stehenden Holzes im Falle der Veräußerung von Waldgrundstücken siehe Abschn. 15.1.8.3. 6.6.2…

EStR 2000 Rz 4194–420011.3.5 Veräußerung von Forstflächen (§ 1 Abs. 5 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Forst stellt keine betriebswirtschaftliche Ergänzung der bäuerlichen Betätigung dar, sondern ist vom landwirtschaftlichen Besitz getrennt zu beurteilen (VwGH 28.6.1972, 2230/70). Rz 4200: Schenkt die Forstwirtin ihrem Sohn ein Waldgrundstück, so ist diese Sachentnahme nach § 6 Z 4 EStG 1988 hinsichtlich des stehenden…

EStR 2000 Rz 5075–509515.1.8 Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Der Forst stellt keine betriebswirtschaftliche Ergänzung der bäuerlichen Betätigung dar, sondern ist vom landwirtschaftlichen Besitz getrennt zu beurteilen (VwGH 28.6.1972, 2230/70). Schenkt die Forstwirtin ihrem Sohn ein Waldgrundstück, so ist diese Sachentnahme nach § 6 Z 4 EStG 1988 mit dem Teilwert anzusetzen…

EStR 2000 Rz 3876–38929.3.5 Behaltefristen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…insoweit, als eine Aufdeckung der stillen Reserven innerhalb von 24 Monaten ab dem Kalamitätsereignis erfolgt und spätere Fällungen nicht in die betriebsplanmäßige Holznutzung einbezogen werden. Rz 3891: Die anlässlich der Veräußerung eines Waldgrundstückes aufgedeckten stillen Reserven des stehenden Holzes sind übertragbar (VwGH 16.6.1987…

EStR 2000 Rz 5682–568518.2.6 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

18.2.6 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes Rz 5682: Nur der nackte Grund und Boden bleibt bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 außer Betracht. Bewertungsfähige Wirtschaftgüter unter oder auf dem Grund und Boden, zB Gebäude und sonstige mit dem…

EStR 2000 Rz 4150–415411.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

11.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung) Rz 4150: Rechtslage Veranlagung 2015 bis 2019 § 3. (1) Beträgt der forstwirtschaftliche (Teil)Einheitswert nicht mehr als 11.000 Euro, ist der Gewinn aus Forstwirtschaft mit dem Durchschnittssteuersatz gemäß § 2 erfasst. (2) Übersteigt der forstwirtschaftliche…

EStR 2000 Rz 5038–504415.1.5 Grundstücke
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

15.1.5 Grundstücke Rz 5038: Die Veräußerung von Grundstücken im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 (Grund und Boden, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte; siehe dazu Rz 6621 f) nach dem 31.3.2012 unterliegt der neuen Grundstücksbesteuerung (siehe dazu Rz 763 ff). Rz…

EStR 2000 Rz 1407–14115.5.10 Aufforstungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.10 Aufforstungskosten 5.5.10.1 Allgemeines Rz 1407: Stehendes Holz stellt nicht abnutzbares Anlagevermögen dar. Nach der Grundregel des § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 wäre die Bewertung nach oben mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten beschränkt. § 6 Z 2 lit. b…