…Waldes" (§§ 1 bis 4 Forstgesetz, BGBl. Nr. 440/1975 idgF) heranzuziehen. Dieser Begriff umfasst neben voll bestockten Waldflächen und Nutzungsflächen, die vorübergehend nicht oder nicht voll bestockt sind (Schläge, Aufforstungen usw.), auch die Kampfzonen, Räumden und jene Flächen, die zwar dauernd unbestockt sind, aber in…
11.3.5 Veräußerung von Forstflächen (§ 1 Abs. 5 der Verordnung) Rz 4194: (5) Abweichend von den Abs. 1 bis 4 können aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen…
…Ab der Veranlagung 2021 sind auch Lieferungen an Land- und Forstwirte für deren erwerbsmäßige Produktion erfasst, etwa zur Auspflanzung von Obstanlagen oder zur Aufforstung von Waldflächen. Nicht erfasst sind zB der Erwerb von Blumen für Dekorationszwecke im Rahmen von Urlaub am Bauernhof (keine "Produktion") oder…
…1 EStG 1988 handelt und daher der besondere Steuersatz von 25% bzw. bei Veräußerungen nach dem 31.12.2015 von 30% anwendbar ist. 15.1.8.3.4 Buchwerte Rz 5091: Wurden die veräußerten Waldflächen entgeltlich erworben, so sind die Buchwerte für das stehende Holz…
11.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung) Rz 4150: Rechtslage Veranlagung 2015 bis 2019 § 3. (1) Beträgt der forstwirtschaftliche (Teil)Einheitswert nicht mehr als 11.000 Euro, ist der Gewinn aus Forstwirtschaft mit dem Durchschnittssteuersatz gemäß § 2 erfasst. (2) Übersteigt der forstwirtschaftliche…
18.2.6 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes Rz 5682: Nur der nackte Grund und Boden bleibt bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 außer Betracht. Bewertungsfähige Wirtschaftgüter unter oder auf dem Grund und Boden, zB Gebäude und sonstige mit dem…