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VB-04000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr (einschließlich der Durchfuhr) von Schusswaffen und Munitionanzuwendenden Beschränkungen sind: 1.das Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz 1996 - WaffG), BGBl. I Nr. 12/1997; 2.die Erste Verordnung über die Durchführung…

VB-04005. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

5. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr (Durchfuhr) von verbotenen Waffen - mit Ausnahme von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, und mit Ausnahme von Magazinen für andere halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können - oder verbotener…

VB-04004. Generelle Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

4. Generelle Ausnahmen (1) Die Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 finden keine Anwendung (dies gilt sowohl in der Einfuhr (Durchfuhr) als auch im Warenverkehr innerhalb der Union): a)auf Personen, die nach den inländischen oder entsprechenden ausländischen gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, Waffen oder Munition zu erzeugen…

VB-04013. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr, die Ausfuhr, die Durchfuhr oder die Verbringung von Kriegsmaterial innerhalb der Europäischen Union ohne die gemäß § 1 Abs. 1 Kriegsmaterialgesetz erforderlichen Ein-, Aus- oder Durchfuhrbewilligungen ist gemäß § 7 Abs. 1 Kriegsmaterialgesetz strafbar. Der Versuch solcher Zuwiderhandlungen ist ebenfalls strafbar. Die…

VB-0401Anlage 2
geltende FassungRichtlinien30.06.2012

Anlage 2 Erläuterungen zur Verordnung betreffend Kriegsmaterial Zu § 1 Abschnitt I Z. 1 a):§ 1 Abschnitt I Z 1 lit. a Kriegsmaterialverordnung: 1.Halbautomatische Karabiner und Gewehre sind solche, die nur für "Einzelfeuer" aber nicht für "Reihen(Dauer)-feuer" eingerichtet sind. Für die Abgabe jedes…

VB-0400Anlage 2
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 2 Klassifizierung bestimmter Waffen als verbotene Waffen Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (Abschnitt 1.3.. Abs. 1 Z 1) Pistola Pressin Diese in die Position 9302 einzureihende Schusswaffe hat eine Länge…

VB-04032. Art der Meldepflicht
geltende FassungRichtlinien22.05.2026

2. Art der Meldepflicht 2.1. Meldungen (1) Das Zollamt hat anlässlich der Überführung der in Abschnitt 1 genannten Waren in den zollrechtlich freien Verkehr Meldungen an das Beschussamt zu erstatten. (2) Die Meldungen sind an das Beschussamt Wien, 1220 Wien, Süßenbrunn, Wielandweg 27, durch…

VB-0400Anlage 7
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 7 Erlaubnisschein gemäß § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 zum Verbringen von Waffen/Munition aus der Republik Österreich [Grafik]   Anlage zu Abschnitt 5 des Erlaubnisscheines gemäß § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 [Grafik]  

VB-04011. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.10.2012

1. Begriffsbestimmungen 1.1. Kriegsmaterial (1) Diejenigen Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände, die als Kriegsmaterial anzusehen sind, werden gemäß § 2 Kriegsmaterialgesetz durch Verordnung der Bundesregierung bestimmt (siehe Abschnitt 0.1. Z 2). Diese Verordnung ist als Anlage 1 abgedruckt. Die Anlage 2 enthält Erläuterungen zu dieser…

VB-04003. Warenverkehr innerhalb der Union
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

3. Warenverkehr innerhalb der Union 3.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 gelten auch für das Verbringen sowie das Mitnehmen von Schusswaffen oder Munition im Warenverkehr innerhalb der Union bzw. aus der Schweiz und aus Liechtenstein (siehe Abschnitt 0.3.). (2) Unter Verbringen…

VB-0401Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.10.2012

Anlage 4 Klassifizierung bestimmter Waren als Kriegsmaterial 1. Schusswaffe M 61 Skorpion, Kal. 7,65 mm Bei dieser Schusswaffe, einem tschechischen Erzeugnis, handelt es sich um eine Maschinenpistole, die folgende, für militärische Schusswaffen typische Merkmale aufweist: Verstellbares Visier, Magazin mit einem Fassungsraum über das bei…

VB-0400Anlage 1
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

Anlage 1 Liste der Waren, die den Beschränkungen des Waffengesetzes 1996 unterliegen, geordnet nach den Positionen der Kombinierten Nomenklatur | KN-Code | Warenbezeichnung | Kategorie | Abschnitt | | 9302 00 | halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als…

VB-04031. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien22.05.2026

1. Gegenstand Die Meldepflicht gilt für Handfeuerwaffen, für höchstbeanspruchte Teile solcher Waffen und für Munition für Handfeuerwaffen. Unter die Meldepflicht fallen daher: | KN-Code | Warenbezeichnung | ex | 9302 00 | Revolver und Pistolen ab Erzeugungsjahr 1871 | ex | 9303 10 00…

AH-24844. Durchfuhr
geltende FassungRichtlinien18.12.2023

4. Durchfuhr von zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen NachGemäß Art. 3 Buchstabe a, Art. 6 Abs. 1 der Formulierung dessowie Art. 3 Buchstabe a8 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2063 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der…

VB-0400Einleitung
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

Die Arbeitsrichtlinie Waffen (VB-0400) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Waffengesetzes 1996 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

AH-22165. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien08.02.2022

5. WaffenembargoStrafbestimmungen Gegenüber Libyen gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. 5.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Nähere AusführungenZuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Durchführung sind derAnwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-32101130 zu…

VB-0400Anlage 8
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 8 Einwilligungserklärung gemäß § 37 Abs. 3 des Waffengesetzes 1996 zur Verbringen von Waffen/Munition in die Republik Österreich [Grafik]   Anlage zu Abschnitt 5 der Einwilligungserklärung gemäß § 37 Abs. 3 des Waffengesetzes 1996 [Grafik]  

VB-04002. Einfuhr (einschließlich Durchfuhr)
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

2. Einfuhr (einschließlich Durchfuhr) 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Im Sinne des Waffengesetzes 1996 ist unter Einfuhr die Verbringung von Schusswaffen und Munition hierfür aus einem Drittstaat - ausgenommen aus der Schweiz und aus Liechtenstein (siehe Abschnitt 0.3.) - nach Österreich zu verstehen. Die Einfuhrbeschränkungen sind daher…

AH-23825A. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.12.2023

5A. Durchfuhr von zur internen Repression verwendbaren AusrüstungenStrafbestimmungen Nach der Formulierung des Art. 3 Buchstabe a VO 314/2004 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als…

AH-22605. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.12.2023

5. WaffenembargoStrafbestimmungen Gegenüber der Republik Guinea gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. Nähere AusführungenZuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Durchführung sind derAnwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-32101130 zu entnehmen, im…