…insoweit, als eine Aufdeckung der stillen Reserven innerhalb von 24 Monaten ab dem Kalamitätsereignis erfolgt und spätere Fällungen nicht in die betriebsplanmäßige Holznutzung einbezogen werden. Rz 3891: Die anlässlich der Veräußerung eines Waldgrundstückes aufgedeckten stillen Reserven des stehenden Holzes sind übertragbar (VwGH 16.6.1987…
15.1.8 Forstwirtschaft Rz 5075: Unter Forstwirtschaft wird die Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Gewinnung und Verwertung von Walderzeugnissen verstanden. Das stehende Holz (der "lebende Baum") ist Anlagevermögen, das geschlägerte Holz ist Umlaufvermögen (VwGH 27.3.1985, 83/13/0079). Rz 5076…
…den grundstücksgleichen Rechten (zur Verpachtung von Fischereirechten vgl. VwGH 30.10.2014, 2011/15/0123 und EuGH 6.12.2007, Rs C-451/06, Walderdorff; zum Jagdrecht vgl. VwGH 22.7.2015, 2011/13/0104). 6.1.16.2. Vermietung und Verpachtung Rz 890: Die…
…immer abzurunden. Bei Kleinstwäldern bis 10 ha Größe wird keine Bringungslage mehr festgestellt. Es bestehen keine Bedenken, für diese Wälder eine Bringungslage 1 anzunehmen. Der Nachweis einer schlechteren Bringungslage ist zulässig. Zur Definition und Ermittlung der Bringungslage siehe Anlage 9 der Kundmachung des Bundesministers für…
…stille Reserven enthalten, die nicht auf das stehende Holz oder Jagdrecht entfallen (zB Gebäude oder Rechte). Daher ist zB der Verkauf von Teilwaldrechten oder Agrargemeinschaftsanteilen nicht als Waldverkauf anzusehen. Diese Verkaufserlöse sind weiterhin nicht von der Pauschalierung erfasst und zur Gänze steuerpflichtig (vgl. VwGH 8…
…Duldungs- und Handlungspflichten, Vorkaufsrechten, Bewirtschaftungsbeschränkungen bis zur Enteignung reichen. Solche Beschränkungen und Pflichten sind zB: Aufforstungsverbote, Rodungsverbote, Nutzung nur als Wäldernutzung, Nutzung nur einzelstammweise, Verbot der Schlägerung bestimmter Baumarten, Wiederbewaldung nur mit bestimmten Baumarten, Bewilligungspflicht für Eingriffe im Nahbereich von Gewässern, Vorschriften zum Schutz von…