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EStR 2000 Rz 4009–402610.1.2 Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

10.1.2 Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen 10.1.2.1 Allgemeines Rz 4009: Einnahmen müssen grundsätzlich von außen zufließen. Bloße Wertzuwächse, die in der Einkunftsquelle selbst liegen, fließen nicht zu und stellen demnach auch keine Einnahmen iSd § 15 EStG 1988 dar. Nicht…

LRL 2012 Rz 1358.2. Liebhaberei im Verhältnis zur verdeckten Ausschüttung
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…verdeckten Ausschüttung 8.2.1. Liebhaberei und verdeckte Ausschüttung auf Ebene der Körperschaft Rz 135: Die Einkünfteermittlung ist der Liebhabereibeurteilung vorgelagert (siehe auch Rz 3 ff). Liegen Vorteilszuwendungen vor, die im Wege einer verdeckten Ausschüttung gewinnerhöhend zu erfassen sind, bezieht sich eine allfällige Liebhabereiprüfung daher…

LStR 2002 Rz 2224.3.8. Private Nutzung bestimmter Sachprämien
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

4.3.8. Private Nutzung bestimmter Sachprämien Rz 222d: Die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms (zB Vielfliegerprogramm) für Dienstreisen gutgeschriebenen Bonuswerte (zB Bonusmeilen) zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind, wenn der Arbeitnehmer diese Bonuswerte für private Zwecke verwendet, im Rahmen der Veranlagung als…

LStR 2002 Rz 78–803.3.15 Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, Dienst- und Firmenjubiläen (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

3.3.15 Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, Dienst- und Firmenjubiläen (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988) Rz 78: Der Vorteil aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (zB Betriebsausflug) ist bis zu einem Betrag von höchstens 365 Euro jährlich steuerfrei. Für empfangene Sachzuwendungen können zusätzlich 186…

EStR 2000 Rz 4027–402910.1.3 Bewertung von geldwerten Vorteilen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

10.1.3 Bewertung von geldwerten Vorteilen Rz 4027: Geldwerte Vorteile sind mit den üblichen Endpreisen des Abgabeortes anzusetzen. Der übliche Endpreis ist der um übliche Preisnachlässe verminderte Preis. Der Begriff "üblich" verweist auf eine Bewertung, die sich an den objektiven, normalerweise am Markt bestehenden…

EStR 2000 Rz 1166–11765.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen Rz 1166: In folgenden Fällen wurden beispielsweise Vergütungen an nahe Angehörigen von der Rechtsprechung nicht anerkannt: Rz 1167: Abfertigung Abfertigung, die an den Betriebsübernehmer im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübergabe geleistet wird (VwGH 1.12.1992, 89/14…

EStR 2000 Rz 1161–11655.4.6.2.5 Gewährung von weiteren Vergütungen neben dem Grundlohn
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.4.6.2.5 Gewährung von weiteren Vergütungen neben dem Grundlohn 5.4.6.2.5.1 Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung Rz 1161: Leben die Vertragspartner im gemeinsamen Haushalt, so stellen derartige "freiwillige Sozialleistungen" im Hinblick auf § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 selbst…

LStR 2002 Rz 656–6619.1.3.9 Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

9.1.3.9 Dienstreisen Rz 656: So weit Reisekostenersätze die im § 26 Z 4 EStG 1988 angeführten Sätze übersteigen, sind sie steuerpflichtiger Arbeitslohn und als laufender Bezug zu versteuern. Nach dem Kollektivvertrag ist grundsätzlich der Überlasser zum Ersatz von Reisekosten verpflichtet. Werden Reisekostenersätze im…

LStR 2002 Rz 91–923.3.18 Freiwillige soziale Zuwendungen (§ 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

3.3.18 Freiwillige soziale Zuwendungen (§ 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988) Rz 91: Zuwendungen des Arbeitgebers an den Betriebsratsfonds stellen grundsätzlich keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Erst die Weitergabe an die Arbeitnehmer kann Steuerpflicht auslösen. Zuwendungen an den Betriebsratsfonds, die an individuell bestimmte oder…

LStR 2002 Rz 132640.2 Art und Höhe der Förderung
geltende FassungRichtlinien16.12.2016

40.2 Art und Höhe der Förderung 40.2.1 Geförderte Leistungen Rz 1326: Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung Arbeitnehmerbeiträge zu einer Pensionskasse Beiträge zu einer betrieblichen Kollektivversicherung im Sinne des §§ 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 18f Versicherungsaufsichtsgesetz Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung Der…

LStR 2002 Rz 138–1414 SACHBEZÜGE (§ 15 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

4 SACHBEZÜGE (§ 15 EStG 1988) 4.1 Begriff der Sachbezüge Rz 138: Einnahmen im Sinne des § 15 EStG 1988 liegen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 EStG 1988 zufließen. Lediglich nicht…

LStR 2002 Rz 903.3.17b Mitarbeiterbeteiligungsstiftung (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. c und d EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

3.3.17b Mitarbeiterbeteiligungsstiftung (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. c und d EStG 1988) Rz 90n: Ab 1. Jänner 2018 ist der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Aktien an Arbeitgebergesellschaften gemäß § 4d Abs. 5 Z 1 EStG 1988 (Definition der Arbeitgebergesellschaften…

LStR 2002 Rz 666–6699.1.3.25 Sachbezüge (Sachleistungen)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

9.1.3.25 Sachbezüge (Sachleistungen) Rz 666: Sachbezüge (zB Dienstwohnung Rz 149 ff, Dienstwagen Rz 168 ff, Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüsse Rz 204 ff) sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, soweit nicht eine entsprechende Steuerbefreiung gemäß § 3 EStG 1988 (zB Verpflegung am Arbeitsplatz Rz 93 ff) vorgesehen ist…

LStR 2002 Rz 2214.3.4 Personalrabatte
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

4.3.4 Personalrabatte Rz 221: Steuerpflichtige EinnahmenSiehe Rz 103 liegen auch dann vor, wenn dem Arbeitnehmer auf Grund des Dienstverhältnisses Rabatte gewährt werden, die über die handelsüblich allen Endverbrauchern zugänglichen Rabatte hinausgehen. Zur Beurteilung, ob derartige steuerpflichtige Rabatte vorliegen, sind nicht die Vergleichspreise von…

KStR 2013 Rz 573–57513.1.5 Bedeutung formeller Mängel von Vereinbarungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…ernsthafter, im Voraus abgeschlossener und die Körperschaft bindender Vereinbarungen als Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Vorteilszuwendungen ist unabdingbar, aber nicht Selbstzweck. Formmängel begründen ungeachtet der zunächst bei der Abgabenbehörde liegenden Beweislast für das Vorliegen einer unangemessenen Gestaltung (siehe Rz 572) die (widerlegbare) Vermutung für…

LStR 2002 Rz 215–2194.3.2 Mitarbeiterbeteiligungen (ausgenommen Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung gemäß § 67a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

4.3.2 Mitarbeiterbeteiligungen (ausgenommen Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung gemäß § 67a EStG 1988) Rz 215: Zur ab 2024 anwendbaren Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung siehe Rz 1125d bis 1125x. Die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung von Beteiligungen an Arbeitnehmer stellt einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Werden vom Arbeitgeber…

LStR 2002 Rz 645–6489 EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT (§ 25 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

9 EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT (§ 25 EStG 1988) 9.1 Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis (§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988) 9.1.1 Allgemeines Rz 645: Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne…

KStR 2013 Rz 609–61313.5 Vorteilsausgleich
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

13.5 Vorteilsausgleich Rz 609: Ein steuerlich anzuerkennender Vorteilsausgleich schließt die Annahme einer verdeckten Ausschüttung aus. Dieser liegt vor, wenn dem Vorteil, den eine Körperschaft ihrem Anteilsinhaber einräumt, ein Vorteil gegenübersteht, den der Anteilsinhaber der Körperschaft gewährt (vgl. VwGH 16.5.2007, 2005/14/0005…

EStR 2000 Rz 6827–6831Baukostenzuschuss
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

Baukostenzuschuss Rz 6827: Die Vorauszahlung eines Teils des monatlichen Mietentgeltes in Form eines Baukostenzuschusses stellt keine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 10.7.1964, 0012/63; VwGH 18.12.1964…

LStR 2002 Rz 103–1043.3.23 Mitarbeiterrabatte (§ 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

3.3.23 Mitarbeiterrabatte (§ 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988) Rz 103: Unter Mitarbeiterrabatten versteht man geldwerte Vorteile (§ 15 Abs. 2 Z 3 lit. a EStG 1988) aus dem kostenlosen oder verbilligten Bezug von Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber oder ein mit dem…