… 27 Abs. 1 Z 7 zweiter Satz EStG 1988. Im Falle der Vorteilszuwendung in Form einer Schuldübernahme durch die Privatstiftung ist allerdings zu unterscheiden, ob es sich um einen Schuldeintritt (privative Schuldübernahme) oder um einen Schuldbeitritt (kumulative Schuldübernahme) handelt. Bei einem Schuldeintritt tritt der neue…
…verdeckten Ausschüttung 8.2.1. Liebhaberei und verdeckte Ausschüttung auf Ebene der Körperschaft Rz 135: Die Einkünfteermittlung ist der Liebhabereibeurteilung vorgelagert (siehe auch Rz 3 ff). Liegen Vorteilszuwendungen vor, die im Wege einer verdeckten Ausschüttung gewinnerhöhend zu erfassen sind, bezieht sich eine allfällige Liebhabereiprüfung daher…
…§ 31 EStG 1988 in der Fassung vor Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2011) erfasst. Rz 137: Auch die steuerliche Erfassung einer Vorteilszuwendung als verdeckte Ausschüttung auf Empfängerebene ist von der Liebhabereibeurteilung auf Ebene der Körperschaft unabhängig. Ein als verdeckte Ausschüttung zu qualifizierender Ertragsverzicht gegenüber einem Gesellschafter…
10.1.2 Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen 10.1.2.1 Allgemeines Rz 4009: Einnahmen müssen grundsätzlich von außen zufließen. Bloße Wertzuwächse, die in der Einkunftsquelle selbst liegen, fließen nicht zu und stellen demnach auch keine Einnahmen iSd § 15 EStG 1988 dar. Nicht…
4.3.8. Private Nutzung bestimmter Sachprämien Rz 222d: Die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms (zB Vielfliegerprogramm) für Dienstreisen gutgeschriebenen Bonuswerte (zB Bonusmeilen) zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind, wenn der Arbeitnehmer diese Bonuswerte für private Zwecke verwendet, im Rahmen der Veranlagung als…
…ernsthafter, im Voraus abgeschlossener und die Körperschaft bindender Vereinbarungen als Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Vorteilszuwendungen ist unabdingbar, aber nicht Selbstzweck. Formmängel begründen ungeachtet der zunächst bei der Abgabenbehörde liegenden Beweislast für das Vorliegen einer unangemessenen Gestaltung (siehe Rz 572) die (widerlegbare) Vermutung für…
…ausschüttende Körperschaft die KESt endgültig trägt oder ob sie diese auf den Anteilsinhaber überwälzt: Trägt die Körperschaft die KESt, ist auch darin eine Vorteilszuwendung gelegen, sodass beim Anteilsinhaber im Rahmen der Einnahmen aus der Ausschüttung und auch bei der auf der Basis dieser Einnahmen vorzuschreibenden…
…Körperschaft Vorteile an dritte Personen gewähren, ist zu überprüfen, ob die Vorteilsgewährung betrieblich bedingt ist. Ist diese Vorteilszuwendung nicht betrieblich bedingt, ist sie nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Eine derartige Vorteilsgewährung ist entweder als verdeckte Ausschüttung oder als Entnahme zu behandeln. Eine Behandlung als verdeckte Ausschüttung…
…Stichwort "Dienstverhältnis", Rz 734 bis 736. Geldstrafe Rz 769: Siehe Stichwort "deliktisches Verhalten", Rz 730. Gemeinnützigkeit Rz 770: Verdeckte Ausschüttungen stehen der Gemeinnützigkeit entgegen, da sie als schädliche Vorteilszuwendungen iSd § 39 Z 2 BAO einzustufen sind. Das gilt sowohl für Dienstleistungen ohne Gegenleistung, als auch…
…der Amtsgewalt, § 304 StGB Bestechlichkeit (siehe auch Rz 4843a) § 305 StGB Vorteilsannahme § 306 StGB Vorbereitung der Bestechlichkeit oder der Vorteilsannahme § 307 StGB Bestechung, § 307a StGB Vorteilszuwendung § 307b StGB Vorbereitung der Bestechung § 308 StGB Verbotene Intervention § 309 Abs. 1 StGB (vor 1.1.2013 § 168c StGB)…
…Rz 516: Eine verdeckte Ausschüttung ist offenkundig getätigt worden, wenn die mit der Vorteilszuwendung an den Gesellschafter verbundene Minderung des steuerpflichtigen Gewinns bei unbestreitbar feststehendem Sachverhalt unter Verletzung von administrativ eindeutig geklärten Rechtsvorschriften erfolgt ist (EAS 3009). Es ist der Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Kaufmanns anzulegen …
…Darlehen zu unangemessenen Konditionen gewährt wurde, noch am selben Tag sämtliche GmbH-Anteile übertragen wurden). 13.3.3 Vorteilszuwendungen an dem Anteilsinhaber nahe stehende Personen Rz 593: Die Zuwendung eines Vorteiles an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person…
…einer klaren Vereinbarung fehlt es schon an dem von den Anteilsinhabern an die Körperschaft zugewendeten Vorteil. Eine Zuwendung an andere Anteilsinhaber kann einer Vorteilszuwendung an die Körperschaft nicht gleich gehalten werden (VwGH 20.11.1996, 96/15/0015). Gehaltsverzicht Rz 619: Eine GmbH verzichtet Jahre…
…Anteilsinhaber einen wertmäßig überhöhten Anteil für eine korrekt bewertete Sacheinlage, liegt bei ihm eine Vorteilszuwendung vor, das Einkommen der Körperschaft ist nicht berührt. Die Überbewertung einer Sacheinlage führt zu keiner Vorteilszuwendung beim Anteilsinhaber. Anteilsabtretung Rz 685: Siehe Stichwort "Geschäftsanteilsveräußerung", Rz 773. Anwaltskosten Rz 686: Die…
…Stellt die Gesellschaft dagegen eine Forderung ein, fehlt es an der erforderlichen Absicht der Vorteilszuwendung. Geld- oder Sachentnahmen des geschäftsführenden Alleingesellschafters stellen bei fehlender Einbettung in ein Rechtsgeschäft (etwa bei Fehlen der laufenden Erfassung als Kreditgeschäft auf dem Verrechnungskonto oder als Teil der Geschäftsführerentlohnung im…
…des Anteilsinhabers absehbar, dass die Schulden nicht bedient werden können, liegt eine gezielte Vorteilszuwendung in Höhe des Endbestandes der Verrechnungskonten in den jeweiligen Jahren vor. Verzichtet ein Alleingesellschafter-Geschäftsführer auf sein Gehalt und entnimmt er gleichzeitig Beträge für seinen Lebensunterhalt, ohne den Rückzahlungstermin, die Fälligkeit…
…die Überlassung aufgrund der Stellung als Komplementär, kann von einer verdeckten Ausschüttung insbesondere dann nicht ausgegangen werden, wenn aufgrund hoher Verluste der KG eine Vorteilszuwendung an die Gesellschafter der Kommandit-GmbH ausgeschlossen werden kann (VwGH 25.10.2000, 98/13/0075, 98/13/0076). Krankheitskosten…
…428. Wesentlich ist vor allem: dass der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung einen ausschließlich gemeinnützigenbegünstigten Zweck aufweist, dass das Vermögen ausschließlich an diesen Zweck gebunden ist, dass die tatsächliche Geschäftsführung dem formal festgelegten Zweck entspricht und dass jede Form von Vorteilszuwendungen (offene oder Verdeckte Ausschüttungen, Liquidationsguthaben…
…Einflussnahme auf die Willensbildung und betriebliche Gestaltung des Vereines formal als Mitglied anzusehen war (VwGH 10.7.1996, 94/15/0005). Rz 589: Dies gilt auch für derartige Vorteilszuwendungen an Personen, die solchen mit beherrschendem Einfluss nahe stehen. Beispiel: Unentgeltliche Überlassung eines Verkaufskiosks an die…
…sind die Vorteilszuwendungen steuerlich als Einnahmen des betreffenden Betriebes zu erfassen. Sind die Vorteilszuwendungen bis zum Aufdecken bei einer anderen Einkunftsart erfasst worden, sind diese in die für die Vorteilszuwendungen in Betracht kommende Einkunftsart umzureihen. Beispiel: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erhält für seine Tätigkeit…