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LStR 2002 Rz 360–3615.9.14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…das Gesamtbild für das Vorliegen dieser Absicht, liegen Werbungskosten vor, und zwar auch dann, wenn die tatsächliche Ausübung des angestrebten Berufes letztlich scheitert, zB weil der Steuerpflichtige tatsächlich keinen Arbeitsplatz findet. Das "Abzielen" ist somit veranlagungsjahrbezogen nach Art einer Liebhabereibeurteilung zu prüfen, eine spätere Änderung…

LStR 2002 Rz 3585.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen. Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Merkmal beruflicher Fortbildung ist es, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im…

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…für Deutsch und Religion absolviert und ist Fach- und Berufsschullehrer. Er absolviert neben seiner Berufstätigkeit ein viersemestriges Studium, das von einer österreichischen Einrichtung in Zusammenarbeit mit einer englischen Universität durchgeführt und mit dem Grad "Master of Education" abgeschlossen wird. Die Zahlung der Studiengebühren erfolgt verteilt…

LStR 2002 Rz 875–87612.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…Auswahlverfahrens, VwGH 25.09.2002, 98/13/0167) liegt Zwangsläufigkeit vor und steht der Freibetrag zu. Ist eine (frühe) Spezialisierung zwar unter bestimmten Voraussetzungen für die spätere Berufslaufbahn von Vorteil, führt dieser Umstand alleine jedoch noch nicht zu einer Zwangsläufigkeit der damit verbundenen Aufwendungen. Bei…

LStR 2002 Rz 89112.8.9 Berufsausbildung (des Steuerpflichtigen)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

12.8.9 Berufsausbildung (des Steuerpflichtigen) Rz 891: Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit können Werbungskosten darstellen (Rz 358 ff). Insoweit ist eine Berücksichtigung nach § 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 unzulässig (siehe Rz…

LStR 2002 Rz 3595.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…dass Kurse- wenngleich für verschiedene berufliche Bereiche dienlich - im ausgeübten Beruf von Angehörigen verschiedener Berufsgruppen besucht wurden, kann abgeleitet werden, dass das in den Kursen vermittelte Wissen von sehr allgemeiner ArtNutzen sind und nicht auf die spezifische berufliche Tätigkeit des Abgabepflichtigen abgestellt wareinen objektiven Zusammenhang…

LStR 2002 Rz 3665.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…er eine Stelle als Fahrverkäufer bei einer Brauerei. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist eine Lenkerberechtigung für Lkw (C-Führerschein). Vor Antritt seines neuen Dienstverhältnisses besucht er eine Fahrschule und erwirbt ergänzend zu seinem B-Führerschein den C-Führerschein. Es liegen vorweggenommene Fortbildungskosten (im Falle der…

EStR 2000 Rz 1376–13775.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.5.55.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Rz 13501376: § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 deckt sich mit §§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988. Die Ausführungen in den LStRLStR 2002 Rz 358 2002, Rz 358…

LStR 2002 Rz 3185.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) Rz 318a: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche…

LStR 2002 Rz 2815.6.2 Berufliche Veranlassung
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…0142). Eine ausschließliche berufliche Veranlassung wird im Regelfall für Fahrten zur Anschaffung von Arbeitsmitteln nicht gegeben sein. Keine berufliche Veranlassung liegt vor, wenn die Reise durch ein Programm geprägt ist, das private Erholungs- und Bildungsinteressen mit beruflichen Interessen untrennbar vermengt (VwGH 27.01.2011, 2010…

LStR 2002 Rz 89212.8.10 Berufsfortbildung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.10 Berufsfortbildung Rz 892: Zur Abgrenzung zwischen Berufsausbildung und Berufsfortbildung siehe Rz 358 ff.