…Der Begriff Grundstück im Sinne des § 2 GrEStG 1987 bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Näheres siehe unter der nächstfolgenden Rz 775. 6.1.9.1.2.1. Grundstück im Sinne des bürgerlichen Rechts Rz 775: Nach bürgerlichem Recht gehört zu einem Grundstück…
…wenn Abgabepflichtiger nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist Rz 1908: Wenn der Abgabepflichtige nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist, zB GesBR, können Rückzahlungen für solche Gebilde mit Wirkung für den Abgabepflichtigen nur an diejenigen erfolgen, die nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über das Guthaben…
…Zum Grundstücksbegriff siehe Rz 639v. Vor 1.1.2017 richtete sich der Grundstücksbegriff des § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (siehe Rz 775). Betriebsvorrichtungen (siehe Rz 894a) sind ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen, selbst wenn sie Grundstücke sind…
…Vorschriften des bürgerlichen Rechts (Verweis auf § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987). Zum Grundstück werden nach dem GrEStG 1987 jedoch nicht gerechnet: Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975 und Apothekengerechtigkeiten. 3.3.3 Umsätze im Rahmen des…
…Verwendung zu. Soweit Mietkautionen als Schadenersatz für Vermögensschäden anzusehen sind, sind sie nicht steuerbar. Rz 6408a: Die entgeltliche Einräumung von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte) führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl. VwGH 26.7.2006, 2006…
…Abs. 1 Z 7 EStG 1988 idF vor dem 1. StabG 2012 ("Spekulationseinkünfte"), soweit es sich um ein Spekulationsgeschäft mit inländischen Grundstücken oder mit inländischen Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (zB Baurecht), handelt. Nicht erfasst werden durch § 98 Abs. 1…
…fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994. Als eigene Wirtschaftsgüter sind ua. Autotelefone, Taxameter, Funkeinrichtungen und dgl. anzusehen. Rz 1951: Der Begriff der Miete bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Rz 1952: Nicht vom Vorsteuerabzug…
11.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften Rz 1006: Voraussetzung für die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG…
…Für jeden erlaubten Zweck einschließlich freiberuflicher und land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit. | KG, KEG | -> | KG Für die Rechnungslegungspflicht ist - ausgenommen für verdeckte Kapitalgesellschaften ab 2008 (Rz 430j) - der Schwellenwert des § 189 UGB maßgebend. Gesellschaften nach bürgerlichem Recht (GesbR), die den Schwellenwert nach …
…lässt. Die zu ersetzenden Nachbesserungskosten mindern das ursprüngliche Entgelt des Gläubigers. Ist der Mangel der Ware unbehebbar, aber unwesentlich - hindert er somit nicht den ordentlichen, oder vertraglich festgelegten Gebrauch der Ware - kommt nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts nur Preisminderung in Betracht. Bei wesentlichen, unbehebbaren…
…1.3.2. Vergleichbarkeit des ausländischen Verschmelzungsrechtes Rz 38: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 4 UmgrStG fallen nur Auslandsverschmelzungen auf Grund vergleichbarer Vorschriften unter das UmgrStG. Die Vergleichbarkeit muss insoweit gegeben sein, als es sich beim ausländischen Recht um gesellschaftsrechtliche Vorschriften handelt, die im Wesentlichen…
…zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge auch den Übergang der sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger vor. Hinsichtlich des Umfanges des Rechtsüberganges wird auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes verwiesen. Eine gesonderte steuerrechtliche Rechtsnachfolgeregelung für Verschmelzungen ist deshalb nicht erforderlich. Rz 119…
…das UmgrStG keine Aussagen. Die Rechtsnachfolge richtet sich in diesen Fällen nach den allgemeinen rechtlichen Vorschriften. 1.6.1. Arbeitsverhältnisse Rz 304: Nach § 6 Abs. 1 UmgrStG bleibt die übertragende Körperschaft bis zu ihrem Erlöschen aus lohnsteuerlicher Sicht Arbeitgeber im Sinne des § 47 EStG 1988…
…Zeiträume vor der Eröffnung betreffen. Dem steht weder ein aus abgabenrechtlichen Vorschriften sich ergebendes Aufrechnungsverbot noch § 20 Abs. 1 erster Satz IO entgegen (VwGH 25.2.1997, 93/14/0143). 7.2. Guthaben eines Abgabepflichtigen, der nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist; Umbuchung und Überrechnung…
…dem bürgerlichen Recht (§§ 801 und 802 ABGB) richtet. Rz 1247: Bei Gesamtrechtsnachfolge, insbesondere bei Erbfolge, ist hinsichtlich vom Rechtsvorgänger geschuldeter Abgaben die Erlassung eines Haftungsbescheides an die Rechtsnachfolger insoweit unzulässig, als gemäß § 19 BAO die Rechtsnachfolger für die auf sie übergegangene Abgabenschuld des Rechtsvorgängers in…
…jedoch nur dann vor, wenn die Befreiung des Urschuldners besonders vereinbart und beurkundet wird; anderenfalls liegt keine Schuldübernahme, sondern ein Schuldbeitritt vor. 27.4.1.7. Wechselbürgschaft und Scheckbürgschaft Rz 1421: Die Wechselbürgschaft und die Scheckbürgschaft unterliegen nicht den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes; insbesondere besteht…
…solange die Forderung des Abgabepflichtigen als Sicherheit für einen bei dem in der Verzichtserklärung bezeichneten Kreditgeber aufgenommenen Kredit dient. Rz 138: In dieser Zusage, die als eine Erklärung der Behörde darüber anzusehen ist, ein von der Partei vorgeschlagenes Rechtsgeschäft (nämlich den Verzicht auf die Aufrechnung…
…bei einer geplanten GmbH gegebenenfalls auch einer) oder mehreren Personen zu Grunde, eine Körperschaft bzw. Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit zu gründen. Auf sie finden die Vorschriften über den Vorvertrag im Sinne des § 936 ABGB Anwendung. Es gelten dieselben Formvorschriften wie für den nachfolgenden Hauptvertrag. Bei…
…1988 anzuwenden (EStR 2000 Rz 5860 ff), sofern nicht fremdübliche Leistungsbeziehungen des (abgeteilten) Betriebes der Rechtsnachfolger zur Mitunternehmerschaft vorliegen (EStR 2000 Rz 5862). Ist der Nachfolgeunternehmer im Falle einer Abteilung nicht mehr Mitunternehmer der verbleibenden Mitunternehmerschaft, sind auf die nach dem Teilungsstichtag erfolgenden Leistungsbeziehungen zu…
…mit dem Tag des Erwerbes des zivilrechtlichen Eigentums zu laufen. Die Zweijahresfrist wird bei einer zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge nicht unterbrochen. Rz 1229: Bei einer einbringenden Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist ein Gesellschafterwechsel innerhalb der 2-Jahresfrist nicht befreiungsschädlich. Rz 1230: Bei einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist auf…