1.3. Abkürzungen Die in der ggstl. Arbeitsrichtlinie verwendeten informellen Abkürzungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und besseren Lesbarkeit. Zitierungen der Abkürzungen wie auch Bestimmungen dieser Arbeitsrichtlinie in Bewilligungen und sonstigen Entscheidungen haben zu unterbleiben. Folgende Abkürzungen werden verwendet: UZK - Zollkodex der…
…durch eine Ausgleichszahlung der begünstigten Gesellschafter an die benachteiligten gewählt oder eine Kombination von beiden vereinbart werden. Die Ausgleichszahlungen stellen beim Leistenden keine Betriebsausgabe und beim Empfänger keine Betriebseinnahme dar. Rz 1529: Wird bei fehlender Übereinstimmung auf einen Ausgleich zum Teil oder zur Gänze verzichtet…
…und dem Verhältnis zwischen dieser Art von Veredelungserzeugnissen, unabhängig davon, ob eine Zollschuld entstanden ist, und der Gesamtmenge aller Veredelungserzeugnisse. Bei der Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der Berechnungsmethode nach lit. a) oder b) erfüllt sind, werden Verluste nicht berücksichtigt. 4.10.2…
1.3. Abkürzungen Die in der ggs. Arbeitsrichtlinie verwendeten informellen Abkürzungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und besseren Lesbarkeit. Zitierungen der Abkürzungen wie auch Bestimmungen dieser Arbeitsrichtlinie in Bewilligungen und sonstigen Entscheidungen haben zu unterbleiben. Folgende Abkürzungen werden verwendet: UZK - Zollkodex der…
0.5. Begriffsbestimmungen Vorübergehende Verwendung (vV) Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung Bewilligungsinhaber Eine Person, der eine Bewilligung erteilt worden ist. Inhaber des Verfahrens Person, die für eigene Rechnung eine Zollanmeldung zur Überführung in die vorübergehende Verwendung abgibt, Person, für deren Rechnung (direkt vertretene Person) eine Zollanmeldung…
…bzw. gegebenenfalls die entsprechende Bewilligungsnummer oder INF-Nummer anzubringen. Unterliegen die in die aV übergeführten Waren besonderen handelspolitischen Maßnahmen, die bei der Erledigung der aV durch ein anschließendes Zollverfahren übergeführt werden, so ist zusätzlich der Vermerk "HPM" (Code "10300" unter zusätzliche Information) anzuführen. 4.5…
… 4 Abs. 2 Z 10 ZollR-DG) ist der Transaktionswert, das ist der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Er ist im gegebenen Fall durch Zurechnungen bzw. Abzüge (Artikel 71 und 72…
…rechtzeitig angemeldete Realteilung vom Firmenbuchgericht nicht zurückgewiesen werden, kommt die Ersatzstichtagsregelung zur Anwendung; siehe Rz 1541. Zur Berechnung der Fristen bei Teilungsstichtagen zu einem Monatsende siehe Rz 775. 5.1.9.2. Rückwirkungsfrist 5.1.9.2.1. Fälle der Anmeldung beim Firmenbuch Rz 1538…
…Grundstück (AK Grund und Boden 100, Gebäude 100) auf die OG und will als Gegenleistung eine höhere Beteiligung an der Mitunternehmerschaft. Es liegt bei Erfüllen der zwingenden Anwendungsvoraussetzungen ein dem Grunde nach unter Art. IV UmgrStG fallender Zusammenschluss vor. Für das Umtauschverhältnis sollen vereinbarungsgemäß die…
…RV/1200002/2018, noch zum alten Recht, aber in der Aussage weiterhin gültig) Ausgangslage: Bei einer Innerlandskontrolle wurde das Gespann kontrolliert, anstelle von Zollpapieren konnte vom Fahrer nur eine Vollmacht zum Transport aus einem Drittland in ein anderes Drittland vorgewiesen werden. Der Fahrer rechtfertigte sich…