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AH-1130Abschnitt 8.
geltende FassungRichtlinien07.12.2012

Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…GMSG) Rz 94: Für die Verletzung der Meldepflicht sowie die Verletzung der Sorgfaltsverpflichtung bestehen gesonderte Strafbestimmungen. § 107 Abs. 1 sieht entsprechend wirksame Strafbestimmungen im Falle der vorsätzlichen Verletzung der Meldepflichten nach § 3 GMSG vor. Von dieser Strafbestimmung ist jedoch nur die Verletzung von Meldepflichten umfasst…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

…Strafbarkeit des Versuches siehe § 13 FinStrG. (2) Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…

AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

…Zur Strafbarkeit des Versuches siehe § 15 StGB. Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…

LStR 2002 Rz 12051–1205442.6.5.5 Berichtigung einer Übermittlung
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

42.6.5.6 Nachholung42.6.5.5 Berichtigung einer Übermittlung Rz 1205512051: Eine zu Unrecht unterbliebene Datenübermittlungfehlerhafte Datenübermittlung (zB unrichtige Höhe der geleisteten Zahlung) ist von der übermittlungspflichtigen Organisation längstens innerhalb von drei Monaten nach Entdeckung des Fehlers nachzuholen (durch eine§ 7 Abs. 2…

EStR 2000 Rz 7748–775029.5.5.6 Zurechnung zu ausländischen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…ein KESt-Abzug zu erfolgen. 29.5.5.7 Einsichtnahme in die Aufzeichnungen der Kreditinstitute Rz 7750: Die Abgabenbehörden können die unter Abschnitt 29.5.5.1 bis 29.5.5.6 angeführten Aufzeichnungen dann einsehen, wenn ein Finanzstrafverfahren wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten…

EStR 2000 Rz 1309–13105.5.4a.1.2.3 Begünstigte Zwecke
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

5.5.4a.1.2.3 Begünstigte Zwecke Rz 1309: Geld- oder Sachspenden sind im Rahmen des Höchstbetrages nach § 4a Abs. 1 EStG 1988 (siehe dazu Rz 1311 f) als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei Spenden aus dem Privatvermögen ist zu unterscheiden: Freigebige Geldzuwendungen sind bei Vorliegen…

LStR 2002 Rz 12048–1205042.6.5.4 Erstübermittlung
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

42.6.5.5 Berichtigung einer Übermittlung42.6.5.4 Erstübermittlung Rz 1205112048: Die Übermittlung umfasst: 1.Kalenderjahr, in dem die Zuwendung erfolgt ist Eine2. fehlerhafte Datenübermittlung (zB unrichtige HöheGesamthöhe der geleisteten Zahlung) ist von der übermittlungspflichtigen Organisation längstens innerhalb von drei Monaten nach Entdeckung…

LStR 2002 Rz 12022–1202642.6.4.2 Zuordnung von Zuwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

42.6.4.2 Zuordnung von Zuwendungen 42.6.4.2.1 Persönliche Zuordnung durch die übermittlungspflichtige Organisation Rz 12022: Erfolgte eine Bekanntgabe der Identifikationsdaten, sieht § 2 Sonderausgaben-DÜV vor, dass die übermittlungspflichtige Organisation davon ausgehen kann, dass die Zuwendung der Person steuerlich zuzuordnen ist…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Abs. 1 Z 1 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten Tierarten oder andere in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Waren, sofern…

EStR 2000 Rz 5414–541617.1.4 Gewinnabsicht
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

17.1.4 Gewinnabsicht Rz 5414: Gewinnabsicht liegt vor, wenn nicht nur Kostendeckung, sondern ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben angestrebt wird. Die Gewinnabsicht muss im Allgemeinen, nicht aber bei jeder einzelnen Erwerbshandlung vorliegen. Das Streben nach Gewinn muss nicht der Hauptzweck der Tätigkeit…

LStR 2002 Rz 12007–1201342.6.3 Betroffene Zuwendungsempfänger
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

42.6.3 Betroffene Zuwendungsempfänger Rz 12007: Hat der Zuwendende seine Identifikationsdaten bekannt gegeben, sind folgende Zuwendungsempfänger zur Datenübermittlung verpflichtet, wenn sie eine feste örtliche Einrichtung im Inland haben: Organisationen, die durch Bescheid des Finanzamtes Österreich (bis 31.12.2020 des Finanzamtes Wien 1/23…

KStR 2013 Rz 1233–123416.2.3.1.1 Verdachtsfälle
geltende FassungRichtlinien22.12.2014

16.2.3.1.1 Verdachtsfälle Rz 1233: Die nach § 10 Abs. 1 Z 7 und Abs. 3 KStG 1988 zustehenden sachlichen Befreiungen kommen in Verdachtsfällen nicht zur Anwendung. Verdachtsfälle sind solche, die nach dem Gesamtbild der Sachverhaltselemente auf die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauches (Steuerhinterziehung) schließen…

EStR 2000 Rz 6727–673222.5.3 Erhebung der ESt im Rahmen der Veranlagung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

22.5.3 Erhebung der ESt im Rahmen der Veranlagung 22.5.3.1 Ausgangspunkt: Abgabenerklärung nach § 10 GrEStG 1987 Rz 6727: Mit dem 1. StabG 2012 wurde § 10 GrEStG 1987 dahingehend abgeändert, dass die Abgabenerklärung für Erwerbsvorgänge, die dem GrEStG 1987 unterliegen und für…

AH-11306. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

6. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften (1) Gemäß § 89 Abs. 1 AußWG 2011 sind Rechtsgeschäfte über Vorgänge, die einem Verbot aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union nach § 1 Abs. 1 Z 24 AußWG 2011 unterliegen, nichtig. Gemäß § 14 Abs. 1 SKG…

EStR 2000 Rz 797230.1.7.7 Zusätzliche Nachweise für ausländische Körperschaften
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…einzubehalten, sofern kein Grund für eine Nichterhebung der EU-Quellensteuer vorliegt. 30.1.7.8 Einsichtnahme in die Aufzeichnungen der Kreditinstitute Rz 7972g: Die Abgabenbehörden können die unter Rz 7772 ff angeführten Aufzeichnungen dann einsehen, wenn ein Finanzstrafverfahren wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, eingeleitet…

LStR 2002 Rz 12002–1200642.6.2 Betroffene Zuwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

42.6.2 Betroffene Zuwendungen Rz 12002: Betroffen sind ausschließlich folgende Sonderausgabenkategorien (§ 18 EStG 1988): Verpflichtend zu leistende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, siehe dazu Rz 12027), Freigebige Zuwendungen im Sinne des § 4a Einkommensteuergesetz (insbesondere Spenden an begünstigte…

LRL 2012 Rz 202–20310.4. Anzeige- und Erklärungspflichten
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

10.4. Anzeige- und Erklärungspflichten Rz 202: Wandelt sich eine als Liebhaberei anzusehende Betätigung ab einem bestimmten Zeitpunkt in eine betriebliche Einkunftsquelle, besteht eine Anzeigepflicht gemäß § 120 Abs. 2 BAO. Wandelt sich eine als Liebhaberei anzusehende Betätigung ab einem bestimmten Zeitpunkt in eine nichtbetriebliche Einkunftsquelle…

UStR 2000 Rz 1875–187712.1.4. Übergang der Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

12.1.4. Übergang der Steuerschuld Rz 1875: Beim Übergang der Steuerschuld schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (siehe Rz 2606 bis Rz 2624). Der Leistungsempfänger darf - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - zum selben Zeitpunkt (für denselben Voranmeldungszeitraum, in dem die Steuerschuld entsteht) diese Umsatzsteuer als…

VereinsR 2001 Rz 793–8328 Haftungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen und bei vorsätzlicher Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. Nach § 11 BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen und bei vorsätzlicher Verletzung von…