…von Verboten und Beschränkungen der Einfuhr und Ausfuhr von Gegenständen der Assoziation für ihren amtlichen Gebrauch und hinsichtlich ihrer Veröffentlichungen befreit. 2.18. Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (1) Rechtsgrundlage ist das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage, BGBl…
…8.1 Diplomaten 29.8.1.1 Allgemeines Rz 7779: Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH 29.1.1965, 0202/63). 29.8.1.2 Unter "Diplomaten" fallender Personenkreis…
…bzw. den EU-Beschäftigungsbedingungen. Deren Bezüge und Pensionen sind in Österreich steuerfrei und dürfen auchnach Art. 12 des 7. Protokolls zum AEUV (Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union) nicht zum Progressionsvorbehalt herangezogen werden (vgl. EuGH 16.12.1960, 6/60, EuGH 14.10.1999, C…
…Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969, Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, BGBl. III Nr. 24/2000. Amtssitzabkommen, zB: UNIDO (Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung), BGBl. III Nr…
…bloße Nutzung als arbeitsplatznahe Wohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung begründet keinen Hauptwohnsitz, dieser ist grundsätzlich am Familienwohnsitz anzunehmen. Wird ein Steuerpflichtiger aufgrund diplomatischer, berufskonsularischer oder vergleichbarer Vorrechte als beschränkt Steuerpflichtiger behandelt (Rz 326, Rz 7779), schließt dies einen (Haupt-)Wohnsitz nicht aus. 22.4…
…genießt ein Diplomat, der Angehöriger dieses Staates oder in demselben ständig ansässig ist, soweit der Empfangsstaat nicht zusätzliche Vorrechte und Immunitäten gewährt, lediglich Immunität von der Gerichtsbarkeit und Unverletzlichkeit in Bezug auf seine in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit vorgenommenen Amtshandlungen. Auf Basis dessen genießen Personen…
…Abschnitt 8.3.1.2. sind auch Personen zugänglich, die auf internationaler Ebene gleiche Vorrechte wie ein Staatsoberhaupt genießen, wie beispielsweise Oberhäupter internationaler Regierungsorganisationen mit Staatenbundcharakter: Beispiele: Gleichgestellte Personen a) Der EU-Kommissionspräsident erhält ein hochwertiges Geschenk von einem kuweitischen Emir. Das Geschenk wird eingeführt…
… Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969 (näheres siehe Abschnitt 3.4.2.3); Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 152 vom 13.7.1967; Bundesgesetz vom 14.12.1977 über die Einräumung von Privilegienzur Stärkung Österreichs…
… JVI, BGBl. III Nr. 187/1997; Weitere Rechtsgrundlagen sind zum Beispiel: UN-Privilegienabkommen, BGBl. Nr. 126/1957; Protokoll über Vorrechte und Befreiungen der EU, ABl. Nr. C 83 vom 30.03.2010 S. 266; NATO-Privilegien, BGBl. Nr. 870/1995. Randzahlen 380 bis 399: derzeit…
…Die österreichische Staatsbürgerschaft steht der Steuerbefreiung nicht entgegen. Witwenpension der Europäischen Union Art. 12 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union vom 16. Dezember 2004 bezieht sich auf die Bezüge der aktiven Bediensteten und sieht bei diesen einerseits die Erhebung einer Steuer…
…I Nr. 71/2003 idgF (BG über die internationale Steuervergütung, Internationales Steuervergütungsgesetz - IStVG) zu beantragen. Ist aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtung oder durch Einräumung von Vorrechten und Befreiungen durch Bundesgesetz oder Verordnung eine Steuervergütung erforderlich, kommt das IStVG sinngemäß zur Anwendung, insoweit dazu das Verfahren nicht geregelt…
Vorkaufsrecht Rz 550: Bei einem Baumaterialgroßhändler, der auch eine Ziegelei und ein Betonwerk betreibt, gehört das Vorkaufsrecht für ein Gipswerk zum Betriebsvermögen. Ein Verzicht auf die Geltendmachung dieses Vorkaufsrechtes ist ein Betriebsvorgang (VwGH 25.2.1970, 1099/68). Waren Rz 551: Rechtsgeschäfte über Waren, die…
11.8. Waren für andere ausländische Dienststellen in Österreich (330) 11.8.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Baubedarf, Betriebsmittel und sonstiger Dienstbedarf (siehe Abschnitt 0.2.6., Kurznummer 9930 1600), und die für die inländischen Anschlussstrecken, Anschlussstationen und den Betriebsdienst ausländischer öffentlicher Verkehrsunternehmen bestimmt sind (§ 90…