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17 Treffer1542 msnur geltende Fassungen
UP-4300Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4300 (Arbeitsrichtlinie EWR [IS, NO, LI]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

ZK-2500Anhang 6: Alternativbescheiningung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

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UP-5000Einleitung
geltende FassungRichtlinien11.08.2021

  Die Arbeitsrichtlinie UP-5000 (Arbeitsrichtlinie ESA-Staaten) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…

UP-4300Anhang 3
geltende FassungRichtlinien29.09.2022
UP-4300Anhang 1
geltende FassungRichtlinien08.06.2018

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ZK-2500Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2022

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2500 (Vorübergehende Verwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…gewahrt, wenn nach Eintritt der Vollstreckbarkeit der Abgabenforderung das Verwertungsverfahren eingeleitet wird. 18.6. Sicherstellung auf unbewegliches Vermögen Rz 1560: Bei Sicherstellungen auf unbewegliches Vermögen und auf grundbücherlich sichergestellte Geldforderungen kommt neben einer gerichtlichen Exekution zur Sicherstellung auch eine grundbücherliche Vormerkung gemäß § 38 lit. c…

RAE Rz 1566–157918.9. Ermessen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Sparbuch als Sicherheitsleistung an, so kann folglich der Abgabepflichtige damit nicht erwirken, dass Maßnahmen zur Vollziehung des Sicherstellungsauftrages unterbleiben und bereits vollzogene Maßnahmen aufgehoben werden. Vielmehr ist in diesem Fall die auf Grund des Sparbuches gegen das Kreditinstitut zustehende Forderung nach Maßgabe des § 67 Abs…

UP-4300Anhang 2
geltende FassungRichtlinien08.06.2018

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MO-83007.26. MO26 NA I-Waren
geltende FassungRichtlinien01.03.2011

…Grunderzeugnismenge, die als zur Herstellung von 100 kg Ware verwendet zugrunde gelegt wird | 3505 1050 | 335 kg Weichweizen (für die Stärkeindustrie) | 3809 10 | jeweils 180 kg Mais (für die Stärkeindustrie) (4) Bei der Abfertigung zum freien Verkehr erhebt das Einfuhrzollamt, falls…

VB-0710Anlage 1
geltende FassungRichtlinien23.10.2014

Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]  

VB-0220Anlage 4
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

Anlage 4 Muster einer Einfuhrbewilligung Blatt 3 [Grafik]  

ZK-15806. Zollwertanmeldung
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…handelt - genügt der Verweis auf die Rechnung. 7. Inhalt der Zollanmeldung Bis zur Festlegung des Inhalts der Zollanmeldung in Hinblick auf die Anpassung des nationalen Abfertigungssystems "e-zoll" an die Erfordernisse von UZK, UZK-DA und UZK-IA finden die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie ZK-0612…

VB-07102.2. Abfertigungsvoraussetzungen
geltende FassungRichtlinien30.04.2016

…diese Bescheinigungen als gültig anzuerkennen. (2) Kann eine erforderliche Registrierung nicht nachgewiesen werden, ist die Sendung zur Einfuhr nicht zuzulassen und nach Artikel 63 ZK und den hiezu ergangenen Weisungen (Arbeitsrichtlinie Verbote und Beschränkungen, VB-0100 Abschnitt 1.1.4.) vorzugehen. (3) Sofern die Registrierung…

UP-8100Einleitung
geltende FassungRichtlinien13.04.2021

  Die Arbeitsrichtlinie UP-8100 (Arbeitsrichtlinie Allgemeines Präferenzsystem) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und dessen Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…

UP-6100Einleitung
geltende FassungRichtlinien10.04.2025

  Die Arbeitsrichtlinie UP-6100 (Arbeitsrichtlinie Chile) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

LStR 2002 Rz 129238 ANMELDUNG DES ARBEITNEHMERS (§ 128 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

38 ANMELDUNG DES ARBEITNEHMERS (§ 128 EStG 1988) Rz 1292: Bei Antritt des Dienstverhältnisses hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unter Vorlage einer amtlichen Urkunde, die geeignet ist, seine Identität nachzuweisen, folgende Daten bekannt zu geben: Name, VersicherungsnummerSozialversicherungsnummer gemäß §§ 30c ASVG 31 ASVG (wurde eine solche nicht…