Die Arbeitsrichtlinie UP-4300 (Arbeitsrichtlinie EWR [IS, NO, LI]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
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Die Arbeitsrichtlinie UP-5000 (Arbeitsrichtlinie ESA-Staaten) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…
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Die Arbeitsrichtlinie ZK-2500 (Vorübergehende Verwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
…gewahrt, wenn nach Eintritt der Vollstreckbarkeit der Abgabenforderung das Verwertungsverfahren eingeleitet wird. 18.6. Sicherstellung auf unbewegliches Vermögen Rz 1560: Bei Sicherstellungen auf unbewegliches Vermögen und auf grundbücherlich sichergestellte Geldforderungen kommt neben einer gerichtlichen Exekution zur Sicherstellung auch eine grundbücherliche Vormerkung gemäß § 38 lit. c…
…Sparbuch als Sicherheitsleistung an, so kann folglich der Abgabepflichtige damit nicht erwirken, dass Maßnahmen zur Vollziehung des Sicherstellungsauftrages unterbleiben und bereits vollzogene Maßnahmen aufgehoben werden. Vielmehr ist in diesem Fall die auf Grund des Sparbuches gegen das Kreditinstitut zustehende Forderung nach Maßgabe des § 67 Abs…
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…Grunderzeugnismenge, die als zur Herstellung von 100 kg Ware verwendet zugrunde gelegt wird | 3505 1050 | 335 kg Weichweizen (für die Stärkeindustrie) | 3809 10 | jeweils 180 kg Mais (für die Stärkeindustrie) (4) Bei der Abfertigung zum freien Verkehr erhebt das Einfuhrzollamt, falls…
Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]
Anlage 4 Muster einer Einfuhrbewilligung Blatt 3 [Grafik]
…handelt - genügt der Verweis auf die Rechnung. 7. Inhalt der Zollanmeldung Bis zur Festlegung des Inhalts der Zollanmeldung in Hinblick auf die Anpassung des nationalen Abfertigungssystems "e-zoll" an die Erfordernisse von UZK, UZK-DA und UZK-IA finden die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie ZK-0612…
…diese Bescheinigungen als gültig anzuerkennen. (2) Kann eine erforderliche Registrierung nicht nachgewiesen werden, ist die Sendung zur Einfuhr nicht zuzulassen und nach Artikel 63 ZK und den hiezu ergangenen Weisungen (Arbeitsrichtlinie Verbote und Beschränkungen, VB-0100 Abschnitt 1.1.4.) vorzugehen. (3) Sofern die Registrierung…
Die Arbeitsrichtlinie UP-8100 (Arbeitsrichtlinie Allgemeines Präferenzsystem) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und dessen Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…
Die Arbeitsrichtlinie UP-6100 (Arbeitsrichtlinie Chile) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
38 ANMELDUNG DES ARBEITNEHMERS (§ 128 EStG 1988) Rz 1292: Bei Antritt des Dienstverhältnisses hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unter Vorlage einer amtlichen Urkunde, die geeignet ist, seine Identität nachzuweisen, folgende Daten bekannt zu geben: Name, VersicherungsnummerSozialversicherungsnummer gemäß §§ 30c ASVG 31 ASVG (wurde eine solche nicht…