RIS AI
12 Treffer1563 msnur geltende Fassungen
ZK-06903. Nicht in den Zollwert (Transaktionswert) einbezogene Bestandteile nach Art. 72 UZK
geltende FassungRichtlinien07.02.2018

…Gesamtkosten (inklusive der Nebenkosten) angewendet werden. Dieses gilt nicht, wenn die Vorlaufkosten im Abgangsland und/oder die Nachlaufkosten im Zollgebiet der Gemeinschaft bekannt sind und von den reinen Luftfrachtgebühren getrennt ausgewiesen sind. In diesen Fällen sind nur die reinen Luftfrachtkosten entsprechend dem Anhang 23-01…

VPR 20215. Teil: Anhang
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…18.11.2008 | Slowakei | Betriebsstättengewinnermittlung, Zuordnung einer Beteiligung | Rz 291 | EAS 3045 | 24.03.2009 | Deutschland | Betriebsstättengewinnermittlung, Vorlaufkosten, Musicalgastspiel | Rz 344 | EAS 3069 | 22.07.2009 | Deutschland | Funktionsverlagerung, TNMM | Rz 62 |…

EStR 2000 Rz 2195–22216.4.2 Herstellungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

6.4.2 Herstellungskosten 6.4.2.1 Allgemeines Rz 2195: Herstellungskosten sind im Sinne von Herstellungsaufwendungen zu verstehen. Sie haben im Falle der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§§ 5 und 4 Abs. 1 EStG 1988) Bedeutung für das Anlage- und Umlaufvermögen. Im Bereich des Sachanlagevermögens sind…

EStR 2000 Rz 1679–1693Vermögensumschichtung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

Vermögensumschichtung Rz 1679: Ist ein Gehaltsvorschuss (an die Ehegattin) als Darlehen zu qualifizieren (wenn sie ein Vielfaches des laufenden Arbeitslohnes ausmachen, für einen bestimmten Zweck gewährt und nach einem festen Tilgungsplan zurückgezahlt werden), führt die Hingabe zu keinen Betriebsausgaben. Ausgenommen davon ist ein echter Gehaltsvorschuss…

EnAbgR Rz 187–2034.1.2 Vorleistungen
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

4.1.2 Vorleistungen 4.1.2.1 abzugsfähige Vorleistungen Rz 187: Für den Antragsteller abzugsfähige Vorleistungen liegen nur dann vor, wenn ein Unternehmer Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 oder 2 UStG 1994 erbracht hat, bei denen der Antragsteller Leistungsempfänger war…

EStR 2000 Rz 6495–650021.5.3 Aufwendungen außerhalb des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

21.5.3 Aufwendungen außerhalb des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988 Rz 6495: Die Bauherrenverordnung gilt nur für den Bereich des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988. Hinsichtlich jener mit der Übertragung des Grundstücks verbundenen Aufwendungen, die nicht zu den Instandsetzungs- und…

LStR 2002 Rz 360–3615.9.14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

5.9.14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes Rz 360: Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass eine Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes (einer anderen Haupttätigkeit) abzielen muss, ist in Verbindung mit dem allgemeinen Abzugsverbot von Aufwendungen für die…

EStR 2000 Rz 820833 Prämien
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

33 Prämien 33.1 Forschungsprämie (§ 108c EStG 1988) 33.1.1 Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung 33.1.1.1 Allgemeines Rz 8208: Für Aufwendungen zur Forschung und experimentellen Entwicklung im Sinn des § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988, die in einem…

LStR 2002 Rz 3665.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten Rz 366: Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Fortbildungskosten und Ausbildungskosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit sind bei…

EStR 2000 Rz 1381–13945.5.8 Verteilung bestimmter Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien16.06.2008

5.5.8 Verteilung bestimmter Vorauszahlungen 5.5.8.1 Allgemeines Rz 1381: Vorauszahlungen sind solche Zahlungen, die wirtschaftlich einem späteren Zeitraum als jenem, in welchem der Zahlungszeitpunkt liegt, zuzurechnen sind. Das heißt, dass der Zahlung noch keine Leistung des Empfängers gegenübersteht. 5.5.8…

EStR 2000 Rz 1093–10975.2.2 Aufwandszuordnung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.2.2 Aufwandszuordnung Rz 1093: Grundsätzlich sind Aufwendungen bei dem Betrieb zu berücksichtigenund Ausgaben sind jener Einkunftstätigkeit zuzuordnen, der zur Leistung verpflichtet ist unddurch die sie auch tatsächlich leistetkonkret veranlasst werden (siehe VwGH 16.12.198628.11.2007, 2004/15/012885/14/0098; VwGH…

EStR 2000 Rz 4030–403710.2 Werbungskosten (§ 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

10.2 Werbungskosten (§ 16 EStG 1988) 10.2.1 Allgemeines Rz 4030: Werbungskosten sind Wertabflüsse von Geld oder geldwerten Gütern, die durch eine Tätigkeit veranlasst sind, welche auf die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte ausgerichtet ist. Diese Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben objektiv im…