…den Säumniszuschlag bedeutsamen Dreimonatsfrist des § 217 Abs. 3 BAO (siehe Rz 937 und Rz 949 bis Rz 952). Rz 1453: Bescheidbeschwerden (§ 243 BAO) gegen die Abweisung von Aussetzungsanträgen und Vorlageanträgen (§ 264 BAO) gegen Aussetzungsanträge abweisende Beschwerdevorentscheidungen kommt dem § 212a Abs. 4 BAO zufolge die Wirkung…
…wenn vor Ablauf der Fristen des § 212 Abs. 3 BAO eine Zahlungserleichterung bewilligt wurde. Im Fall einer Bescheidbeschwerde oder eines Vorlageantrages gegen die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung innerhalb der Fristen des § 212 Abs. 3 BAO wird im Hinblick auf die Bestimmung des § 212 Abs…
…nicht zu. Rz 479: Dem § 212a Abs. 4 BAO zufolge bewirkt die Bescheidbeschwerde gegen einen die Aussetzung ablehnenden Bescheid ebenso wie ein Vorlageantrag (§ 264 BAO) im Fall einer (teilweise) abweisenden Beschwerdevorentscheidung neuerlich eine Hemmung der Einbringung. 4.9.3. Zum Säumniszuschlag Rz 480: Ein zeitgerecht…
…Bedeutung, wenn anlässlich einer dem Beschwerdebegehren nicht vollinhaltlich Rechnung tragenden Beschwerdevorentscheidung der Ablauf der Aussetzung verfügt und innerhalb der zur Entrichtung der Abgabe gemäß § 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO noch offenen Frist anlässlich eines Vorlageantrages (§ 264 BAO) neuerlich ein Aussetzungsantrag gestellt wird (§ 212a Abs…
…den zweiten und dritten Säumniszuschlag. Wird allerdings gegen die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung innerhalb der Frist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO eine Bescheidbeschwerde (§ 243 BAO) oder ein Vorlageantrag (§ 264 BAO) eingebracht, so ergibt sich aus § 212 Abs. 4 BAO ein Hinausschieben der…
… 212a Abs. 5 BAO), so hat dies nach dem Vorgesagten die Festsetzung von Aussetzungszinsen zur Folge. Im Fall eines Vorlageantrages besteht die Möglichkeit, diese Zinsen in einen neuerlich zu stellenden Aussetzungsantrag einzubeziehen, zumal es sich bei den Aussetzungszinsen um eine Abgabe handelt, deren Höhe mittelbar…
11. Vordrucke 11.1. Mustervordrucke der Anhänge der EU-Verordnungen | Anhang Nr. | Gegenstand | Verordnung | 33-03 | Mitteilung an den bürgenden Verband | UZK-DA | 33-04 | Berechnungsvordruck | UZK-DA | 33-05 | Verfahrensübernahmeerklärung | UZK-DA…
4.13. Unregelmäßigkeiten 4.13.1. Ausfuhr statt Wiederausfuhr Wurden die Veredelungserzeugnisse oder unveränderte Waren zwar gestellt, jedoch irrtümlich zum Ausfuhrverfahren anstatt zur Wiederausfuhr angemeldet (irrtümliche Verwendung des Verfahrenscodes 10 anstatt 31), entsteht grundsätzlich die Zollschuld nach Art. 79 Abs. 1 UZK. Jedoch kann die…
4.2.2 Antragstellung 4.2.2.1 Voraussetzungen Rz 243: Der Unternehmer kann den Antrag auf Vergütung der Energieabgaben unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen innerhalb von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Antrag für einen Betrieb gestellt…
Anhang 21: Richtlinien zur Bewilligungserteilung Allgemeines Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt ist, gelten die Ausführungen im Merkblatt zum Bewilligungsantrag/Vorübergehende Verwendung sinngemäß. Die Bewilligung ist ausschließlich mittelsgemäß der auf Formularbasis (Formulartextfelder, KontrollkästchenMenüführung der Anwendung CDA zu erstellen, Dropdownfelder) auszufüllenden Standardsetvorlage auszustellen. Bei den Tabellen kann…
Anlage 4 Muster einer Einfuhrbewilligung Blatt 3 [Grafik]
12. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM Vorderseite [Grafik] . Rückseite [Grafik]
4.2. Erstellung des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 2 NeuFöG) Rz 109: Während für die Inanspruchnahme der Begünstigungen des § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG die Vorlage des amtlichen Vordruckes bei den in Betracht kommenden Behörden ausdrücklich gefordert wird, bestimmt § 4 Abs. 2 NeuFöG, dass…
Anlage 6 Antrag auf Durchführung einer Kontrolle [Grafik]
Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]
Abschnitt 2 Entscheidungen über vZTA Artikel 4 Form von vZTA-Anträgen und vZTA-Entscheidungen 1. Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der VerbesserungAnpassung des vZTA-Systems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für…
Anlage 3a Formular für den genehmigten Zusatz [Grafik]
13. Gemeinschaftlicher Vordruck AGREX Vorderseite [Grafik] . Rückseite [Grafik]
Anlage 2 Vordruckmuster Muster 1 - Notifizierungsformular [Grafik] [Grafik] [Grafik] .
5. Anhang I - Teil II Formular nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1131 Vorderseite [Grafik] Rückseite [Grafik]