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KStR 2013 Rz 1071–107415.6.3 Vor- und Außergruppenverluste
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

15.6.3 Vor- und Außergruppenverluste 15.6.3.1 Allgemeines Rz 1071: Vortragsfähige Verluste des unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieds aus der Vorgruppenzeit (Vorgruppenverluste) oder aus einer umgründungsbedingten Übernahme durch ein Gruppenmitglied (Außergruppenverluste) können gemäß § 9 Abs. 6 Z 4 KStG 1988 nur bis zur Höhe…

KStR 2013 Rz 1100–110515.6.6.6 Unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Gruppenmitglieder
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

15.6.6.6 Unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Gruppenmitglieder Rz 1100: Verlegt ein beschränkt steuerpflichtiges ausländisches Gruppenmitglied die Geschäftsleitung in das Inland und wird als doppelansässige Körperschaft unbeschränkt steuerpflichtig, kommt es - wenn die Verlegung nicht zum Jahresende erfolgt - nach allgemeinem Steuerrecht in diesem Kalenderjahr zu zwei…

KStR 2013 Rz 1092–109915.6.6.5.2 Verlustverrechnung bei Veränderung oder Beendigung der Gruppenzugehörigkeit
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

15.6.6.5.2 Verlustverrechnung bei Veränderung oder Beendigung der Gruppenzugehörigkeit Rz 1092: Scheidet ein ausländisches Gruppenmitglied aus der Unternehmensgruppe vor vollständiger Nachversteuerung der zugerechneten Verluste aus, ist im Jahr des Ausscheidens ein Betrag in Höhe aller offenen, noch nicht nachversteuerten Verluste bei jenem…

KStR 2013 Rz 1603–160630.5 Körperschaftsteuervorauszahlungen und Mindeststeuer (§ 24a Abs. 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Vorgruppenzeit stammen, sind nach § 24a Abs. 4 Z 2 KStG 1988 folgendermaßen zu verrechnen: Sobald ein Gruppenmitglied die eigenen Vorgruppenverluste verrechnet hat und eigene Gewinne, die bei Individualbesteuerung zu einer höheren Körperschaftsteuer als die Mindeststeuer führen würden, an das ausreichend beteiligte (übergeordnete) Gruppenmitglied bzw. den…

KStR 2013 Rz 1060–107015.6.2 Unbeschränkt steuerpflichtige inländische Gruppenmitglieder
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Das Gruppenmitglied kann nur vortragsfähige Verluste aus der Zeit vor dem Eintritt in die Unternehmensgruppe (Vorgruppenverluste) besitzen oder solche auf Grund einer Umgründung iSd UmgrStG als übernehmende Körperschaft (Außergruppenverluste) erhalten (siehe dazu Rz 1060 sowie 1071). Rz 1063: Da in der Unternehmensgruppe allgemeines Ertragsteuerrecht zur…

KStR 2013 Rz 1086–109115.6.6.5 Verlustnachversteuerung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…mit Gewinnen einer anderen ausländischen (Gruppen-)Körperschaft verrechnen, kommt es zu keiner Verlustberücksichtigung in der inländischen Gruppe. Rz 1091: Sollte ein ausländisches Gruppenmitglied Verlustvorträge sowohl aus der Vorgruppenzeit ("ausländische Vorgruppenverluste") als auch aus der Gruppenzeit haben, sind die Verlustvorträge im Sinne eines "first in - first…

KStR 2013 Rz 1141–115015.7.2.5 Firmenwertabschreibung und vorherige Teilwertabschreibung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

… darin enthalten sind Entstrickungsbeträge gemäß § 6 Z 6 EStG 1988 in Höhe von 100. Die Vorgruppenverluste des Gruppenmitglieds betragen 50. Das eigene Einkommen des Gruppenmitglieds beträgt 450; darin sind weiterhin die Entstrickungsbeträge gemäß § 6 Z 6 EStG 1988 in Höhe von 100 enthalten. Rz 1150d…

UmgrStR 2002 Rz 349–3541.7. Verschmelzung und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Beginn des dem Verschmelzungsstichtag folgenden Tages wirksam werdende Unternehmensgruppen bewirken das Ende der objektiven Steuerpflicht der neuen Gruppenmitglieder. Vortragsfähige Verluste der neuen Gruppenmitglieder wandeln sich in Vorgruppenverluste. Auf vor der Verschmelzung angeschaffte Beteiligungen an betriebsführenden zu Gruppenmitgliedern werdenden Körperschaften ist nach Maßgabe des § 9 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 1244–12453.10. Einbringung und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…der B-GmbH beteiligt. Vortragsfähige Verluste der Y-GmbH gehen nach Maßgabe des § 21 UmgrStG auf die B-GmbH über. Vorgruppenverluste und Außergruppenverluste der B-GmbH sind dahingehend zu prüfen, ob sie nach § 21 UmgrStG weiterhin abzugsfähig bleiben. Ebenso ist im Rahmen der gruppenbezogenen Betrachtungsweise…

UmgrStR 2002 Rz 566–5932.4. Verlustabzug (§ 10 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

2.4. Verlustabzug (§ 10 UmgrStG) 2.4.1. Allgemeines Rz 566: Umwandlungen bedeuten das Ende der übertragenden Kapitalgesellschaft und die Vermögensübernahme durch eine errichtete Personengesellschaft oder durch den Hauptgesellschafter als Gesamtrechtsnachfolger. Damit verbunden ist in aller Regel die Buchwertübernahme und damit die in § 10 UmgrStG…

UmgrStR 2002 Rz 1702–17196.4. Verlustabzug (§ 35 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

6.4. Verlustabzug (§ 35 UmgrStG) Rz 1702: § 35 UmgrStG bezieht sich auf den Verlustabzug iSd § 8 Abs. 4 KStG 1988 der übertragenden und übernehmenden Körperschaft sowie auf Verlustvorträge aus den der Körperschaft als Gruppenträger zugerechneten Verlusten, aus Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder iSd § 9 Abs. 6 Z…

UmgrStR 2002 Rz 241–2551.4.6. Mantelkauf
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

1.4.6. Mantelkauf Rz 241: Die Mantelkaufbestimmung des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 knüpft den Abzug von Verlusten an die Voraussetzung, dass es bei der Körperschaft zwischen dem Zeitpunkt des Entstehens eines Verlustes und dem Zeitpunkt des Verlustabzuges zu keinem Verlust der…

KStR 2013 Rz 1079–108515.6.6.2 Ermittlung des zuzurechnenden Verlustes
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

15.6.6.2 Ermittlung des zuzurechnenden Verlustes Rz 1079: Ab der Veranlagung 2012 sind gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 und den übrigen relevanten Bestimmungen des EStG 1988 und KStG 1988 zu…

EStR 2000 Rz 599619.5.4.11 Behandlung von Wartetasten- und Sonderverlusten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

19.5.4.11 Behandlung von Wartetasten- und Sonderverlusten 19.5.4.11.1 Verluste gemäß § 2 Abs. 2a EStG 1988 Rz 151 ff ist sinngemäß anzuwenden. 19.5.4.11.2 Verluste gemäß § 10 Abs. 8 EStG 1988 Rz 5995: Siehe Rz 3701Randzahl 5995…

UmgrStR 2002 Rz 1171–11913.8. Verlustabzug (§ 21 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien30.10.2020

3.8. Verlustabzug (§ 21 UmgrStG) Rz 1171: Das Recht eines Steuerpflichtigen, Vorjahresverluste gemäß § 18 Abs. 6 EStG 1988 bzw. § 8 Abs. 4 KStG 1988 als Sonderausgaben abzusetzen, ist an sich ein höchstpersönliches. Ungeachtet der Tatsache, dass der Steuerpflichtige bei einer Einbringung als Rechtsperson nicht untergeht…

KStR 2013 Rz 1075–107815.6.6 Ausländische Gruppenmitglieder
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

15.6.6 Ausländische Gruppenmitglieder 15.6.6.1 Allgemeines Rz 1075: Die Unternehmensgruppe kann auch ausländische Gruppenmitglieder umfassen, die in einem Staat ansässig sind, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht (siehe Rz 1013a; zum ex lege Ausscheiden von am 28.2.2014 bestehenden Gruppenmitgliedern…

UmgrStR 2002 Rz 1720–17266.4.3. Verbundene Körperschaften (Doppelverlustverwertung)
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

6.4.3. Verbundene Körperschaften (Doppelverlustverwertung) 6.4.3.1. Allgemeines zur Kürzung Rz 1720: Auf Grund des Verweises des § 35 UmgrStG auf § 21 UmgrStG ist das Verbot der doppelten Verlustverwertung gemäß § 4 Z 1 lit. d UmgrStG sinngemäß auch bei Auf- oder Abspaltungen nach…

EStR 2000 Rz 4534–453712.2.6 Vortragsberechtigte Personen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

12.2.6 Vortragsberechtigte Personen Fassung ab Veranlagung 2013 Rz 4534: Persönlich vortragsberechtigt ist - von gesetzlichen Ausnahmebestimmungen (etwa nach dem UmgrStG) abgesehen - grundsätzlich die Person, die den Verlust erlitten hat (VwGH 4.6.1986, 84/13/0251). Nur im Rahmen einer unentgeltlichen Übertragung von Todes…

UmgrStR 2002 Rz 1785–17876.7. Spaltung und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

6.7. Spaltung und Unternehmensgruppen 6.7.1. Allgemeines Rz 1785: Zu den Grundfragen der Gruppenbesteuerung im Zusammenhang mit Umgründungen siehe Rz 349, Rz 349a und Rz 349b. 6.7.2. Begründung einer Unternehmensgruppe Rz 1785a: Die Gründung einer Unternehmensgruppe ist spaltungsbedingt nicht möglich, die…

UmgrStR 2002 Rz 2551.4a.4. Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages im Rahmen von Unternehmensgruppen (§ 3 Zinsvortrags-ÜbergangsV)
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

1.4a.4. Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages im Rahmen von Unternehmensgruppen (§ 3 Zinsvortrags-ÜbergangsV) Rz 255i: Im Falle von Unternehmensgruppen (§ 9 KStG 1988) kann der Gruppenträger einen nicht abzugsfähigen Gruppen-Zinsüberhang oder ein nicht verrechenbares Gruppen-EBITDA auf Antrag vortragen (§ 12a Abs. 7…