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UStR 2000 Rz 49–561.1.1.11.5. Umwandlungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…11.5.4. Vorgänge nach dem UmgrStG Rz 54: Die Vorschriften des UmgrStG sind zwingend auf die in diesem Gesetz geregelten Umgründungsvorgänge anzuwenden. Es besteht kein Wahlrecht dergestalt, dass auf die Anwendung des UmgrStG verzichtet werden könnte. Umgründungsvorgänge, die unter das UmgrStG fallen, gelten als…

UStR 2000 Rz 2851–287322. Besteuerung der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 22 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…20). Bei Gesamtrechtsnachfolge durch Erbfolge (vgl. Rz 204), Umgründungen nach dem UmgrStG (vgl. Rz 54 ff) oder nicht steuerbares Anwachsen (vgl. Rz 47 und Rz 2917) läuft hingegen der noch vom Betriebsübergeber ausgelöste Vorsteuerberichtigungszeitraum nach § 12 Abs. 10 UStG 1994 beim Hofübernehmer weiter. Beispiel 4…

UmgrStR 2002 Rz 302–3481.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Zeitpunkt entsteht, in dem der Tatbestand verwirklicht wird, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Die Gesellschaftsteuerschuld entsteht daher dann, wenn ein in § 2 KVG genannter Tatbestand verwirklicht wird. Dies gilt auch dann, wenn ein Gesellschaftsteuertatbestand im Rahmen eines Vorganges nach dem UmgrStG verwirklicht wird;…

UmgrStR 2002 Rz 1644–16576. Spaltungen (Art. VI UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…des § 12 Abs. 2 UmgrStG kann zB von einer inländischen AG auf eine inländische GmbH und umgekehrt gespalten werden. Für grenzüberschreitende Umwandlungen nach dem EU-UmgrG, also grenzüberschreitende Sitzverlegung innerhalb der EU/EWR (zB "Umwandlung" einer österreichischen GmbH in eine französische SARL oder umgekehrt; vgl…

UmgrStR 2002 Rz 1667–16866.2.5. Steuerliche Bewertung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…4 UmgrStG gilt bei einer Aufspaltung die Rückwirkungsfiktion des § 33 Abs. 3 UmgrStG (siehe Rz 1659) für die nachfolgend angeführten Vorgänge nicht. Diese in die Zeit nach dem Spaltungsstichtag fallenden Vorgänge entfalten daher noch Wirkung für die spaltende (übertragende) Körperschaft und deren Gesellschafter: Gewinnausschüttungen der…

UmgrStR 2002 Rz 1874–18987. Ergänzende Vorschriften (2. Hauptstück)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Plans in eindeutiger und nachprüfbarer Weise zu dokumentieren sein. Rz 1881: Im Umgründungsplan sind die einzelnen Umgründungen in ihrer Reihenfolge mit Nennung des angesprochenen Artikels des UmgrStG, des Übertragenden und des Übernehmenden anzuführen. Das über mehrere Umgründungsschritte durchlaufende Vermögen ist dem Grunde nach zu beschreiben…

UmgrStR 2002 Rz 1598–16185.3. Steuerliche Bewertung des zu übertragenden Vermögens (§ 29 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…der Realteilung nach Art. V UmgrStG keine steuerliche Wirkung (siehe Rz 1615). Zur Trennung von Gebäude und Grund und Boden siehe Rz 694a. Zur zivilrechtlichen Realteilung von Grundstücken im Rückwirkungszeitraum siehe Rz 694c. Rz 1606: Rückwirkende Korrekturen sind tatsächliche Vorgänge, die mit dem Tag des…

NeuFöR Rz 21–261.1.2. Grunderwerbsteuer (§ 1 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Betriebsübertragung (siehe Rz 155 ff) andererseits nicht wortgleich formuliert ist. Rz 22: Eine Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem NeuFöG steht bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unabhängig von einer eventuellen Begünstigung nach dem Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) zu. Rz 23: Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer gilt für die Einbringung von…

UmgrStR 2002 Rz 1899–19127.5. Anzeige- und Evidenzpflicht (§ 43 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…die Anzeige aufgrund von § 43 Abs. 1 UmgrStG idF vor AbgÄG 2023, erübrigt sich bei Umgründungen, für die bereits eine Meldung nach dem ersten Hauptstück des UmgrStG zu ergehen hat (Finanzamtszuständigkeit), für den jeweiligen meldenden Umgründungspartner eine gesonderte Anzeige der Umgründung. Die Pflicht zur Anmeldung…

UmgrStR 2002 Rz 873–9103.4.2.6. Rückwirkende Korrekturen hinsichtlich des einzubringenden Vermögens
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…dieses Rechtsgeschäftes vor. 3.4.2.6.2. Bareinlagen nach dem Einbringungsstichtag Rz 890: Der Begriff der Einlagen bezieht sich auf den Einlagentatbestand des § 4 Abs. 1 EStG 1988. § 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG hat daher für einbringende Körperschaften im Sinne des § 7 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 951–9723.5. Übernehmende Körperschaft (§ 18 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…an der T1-GmbH betragen sowohl unternehmens- als auch steuerrechtlich 10. Zu einem Stichtag nach dem 30.4.2019 bringt die T2-GmbH die teilwertgeminderte Beteiligung an der T1-GmbH nunmehr in ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft E1-GmbH gemäß Art. III UmgrStG ein. [Grafik] &nbsp…

UmgrStR 2002 Rz 1658–16666.2. Spaltende Körperschaft (§ 33 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…auch dann aufzustellen, wenn nur ein Kapitalanteil im Sinne des § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG übertragen wird. Die Ausführungen gelten sinngemäß für grenzüberschreitende Spaltungen nach dem EU-UmgrG, das ebenfalls keine das zu übertragende Vermögen beschreibende Bilanz, sondern eine Beschreibung bzw. Zuordnung des Vermögens…

UmgrStR 2002 Rz 1216–12423.9. Sonstige Rechtsfolgen der Einbringung (§ 22 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…UmgrStG normierte Zweijahresfrist beginnt mit dem Tag des Erwerbes des zivilrechtlichen Eigentums zu laufen. Die Zweijahresfrist wird bei einer zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge nicht unterbrochen. Rz 1229: Bei einer einbringenden Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist ein Gesellschafterwechsel innerhalb der 2-Jahresfrist nicht befreiungsschädlich. Rz 1230: Bei einer Gesellschaft nach…

UmgrStR 2002 Rz 1275–12853.17. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. III UmgrStG fallenden Einbringung
geltende FassungRichtlinien17.09.2018

…Anwendung. Rz 1279: Von § 6 Z 14 lit. b zweiter Satz EStG 1988 sind nach dem Gesetzeswortlaut nur Einbringungen (Einlagen) von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Kapitalanteilen betroffen, bei denen bestimmte andere Anwendungsvoraussetzungen des UmgrStG nicht gegeben sind. Als solche kommen insb. in Betracht: Fehlen eines…

UmgrStR 2002 Rz 1450–14664.3. Übernehmende Personengesellschaft (§ 25 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 25 Abs. 5 UmgrStG angewendet werden. Der Teilwert des Grund und Bodens zum Zusammenschlussstichtag (1.200) ist daher in Evidenz zu nehmen. Kommt es nach dem Zusammenschluss zu einer Veräußerung des Grund und Bodens um 2.000, gilt Folgendes: A kann die Wertsteigerungen bis zum…

UmgrStR 2002 Rz 1509–15255. Realteilungen (Art. V UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…der Auflösung an der AB-OG beteiligt waren, liegt dem Grunde nach eine Realteilung (nicht verhältniswahrende Aufteilung) im Sinne des Art. V UmgrStG vor. Beispiel 2: A und B sind zu jeweils 50% an der AB-OG beteiligt, die den Teilbetrieb I und den Teilbetrieb…

UmgrStR 2002 Rz 1286–13024. Zusammenschlüsse (Art. IV UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Zur Verbindung dieses Vorganges mit einem Zusammenschluss siehe Rz 1364 ff. Der Beitritt einer GmbH als Komplementär-Arbeitsgesellschafter oder Minderheitsgesellschafter im Rahmen der 10%-Grenze bei einer errichtenden Umwandlung nach dem UmwG in Verbindung mit Art. II UmgrStG erfolgt umwandlungsbedingt und ist daher kein Zusammenschluss…

UmgrStR 2002 Rz 1576–15855.2.2.3. Zu übertragender Betrieb
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…2016, BGBl. I Nr. 118/2015). Für Realteilungen mit einem Stichtag ab dem 1.4.2012 gilt: Wird Grund und Boden einer nicht rechnungslegungspflichtigen Mitunternehmerschaft nach Art. V UmgrStG ins Gesellschaftsvermögen eines unter § 5 Abs. 1 EStG 1988 fallenden Nachfolgeunternehmers oder ins Sonderbetriebsvermögen überführt, sind…

UmgrStR 2002 Rz 89–1131.2.3. Steuerliche Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Betriebsvermögen mit dem Wert anzusetzen, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt. Diese für die verschmelzungsbedingt untergehende Körperschaft vorgesehene Bewertungsvorschrift ist für die Ansätze in der auf den Verschmelzungsstichtag aufzustellenden (letzten) Steuerbilanz vorgesehen. Durch die zwingende steuerrechtliche Buchwertfortführung (§ 3 Abs. 1 UmgrStG)…

UmgrStR 2002 Rz 529–5492.3.6. Umwandlungsfolgen beim nicht buchführenden Rechtsnachfolger
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…5 UmgrStG betrifft nur einkunftswirksame Forderungen und Verbindlichkeiten des Anteilsinhabers gegenüber der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft, nicht hingegen jene, deren Tilgung zu einer nicht steuerbaren Vermögensumschichtung führt (zB eine Darlehensrückzahlung). Rz 533: Sind sämtliche rechtsgeschäftlichen Vorgänge zwischen dem Anteilsinhaber und der übertragenden Kapitalgesellschaft buchhalterisch über ein Verrechnungskonto…