12.5.3 Behinderung von Kindern 12.5.3.1 Behinderte Kinder ohne erhöhte Familienbeihilfe Rz 852: Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für behinderte Kinder sind bei einem Grad der Behinderung des Kindes von mindestens 25%, aber ohne Bezug der erhöhten Familienbeihilfe, wenn der Steuerpflichtige oder sein…
… 35 Abs. 3 EStG 1988 erst wieder für jenes Kalenderjahr zu, in dem ganzjährig kein Pflegegeld bezogen wird. Rz 842: Sind beide (Ehe-)Partner gemäß § 35 EStG 1988 behindert, hat ein Alleinverdiener oder ein Steuerpflichtiger, dessen Ehepartner oder eingetragener Partner Einkünfte von, die den jährlichen…
12.5.3.2 Behinderte Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe Rz 857: Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, sind durch Gewährung eines Freibetrages gemäß § 5 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen…
…vor. Absolviert ein behindertes Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, aber dort eine auswärtige Berufsausbildung, steht der Freibetrag von 110 Euro zusätzlich zum Freibetrag von 262 Euro (siehe Rz 857 bis 862) zu. Eine auswärtige Berufsausbildung liegt bei behinderten Kindern auch dann vor, wenn…
…Einkaufsfahrten) des Menschen mit Behinderung dient. Der Begriff "Haushaltsführung" umfasst nicht nur die Haushaltsführung im engeren Sinn, sondern auch die Erwerbstätigkeit einer behinderten Person. Rz 203: Eine betriebliche Nutzung (z.B. im Rahmen eines Einzelunternehmens) des Kraftfahrzeuges - unabhängig davon, in welchem Ausmaß die betriebliche Nutzung…
…für Taxikosten (wenn kein eigenes KFZ) bei Gehbehinderung | ja | ja | Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel und Kosten der Heilbehandlung | ja | ja *) wenn im laufenden Jahr oder im Vorjahr ganzjährig Pflegegeld bezogen wurde. Rz 864: 12.5.4.2 Behinderte Kinder |  …
…KFZ- oder Taxinutzung Rz 847: Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 190 Euro monatlich zu berücksichtigen…