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4 Treffer1516 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 279–318Jahrbuch, Herausgabe eines
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Produkte hergestellt werden, die nicht dem ideellen Zweck des Vereines dienen oder überwiegend Aufträge für andere Unternehmungen ausgeführt werden. Vermietung und Verpachtung Rz 311: Siehe Rz 215 und 220. Volkshochschule Rz 312: Ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb liegt vor, soweit die Volkshochschule selbst Vorträge, Kurse und andere…

UStR 2000 Rz 874–8806.1.11. Schulen, Privatlehrer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

… 6 Abs. 1 Z 12 UStG 1994 die Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts, die derartige Veranstaltungen durchführen und Volksbildungsvereine (insbesondere Volkshochschulen). Als Volksbildungsverein gilt ein Verein, der für eine breite Masse der Bevölkerung zu einem annehmbaren Preis Kurse anbietet, welche allgemein bildendes Wissen…

LStR 2002 Rz 1315–131639.7 Rückforderung zu Unrecht erstatteter Prämien (§ 108 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Sinne des § 106 EStG 1988 hat eine Prämienrückforderung zu erfolgen. Als Maßnahmen der Bildung sind alle Berufsausbildungen sowie berufliche Weiterbildungsmaßnahmen insbesondere aus den Bereichen der Erwachsenenbildung zu verstehen wie z.B. Ausbildungen bei WIFI, BFI, Volkshochschulen, Maturaschulen, private und öffentliche Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs…

VereinsR 2001 Rz 471–5083.3 Umsatzsteuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Abs. 1 Z 12 UStG 1994 die Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts, die derartige Veranstaltungen durchführen, und Volksbildungsvereine (insbesondere Volkshochschulen). Als Volksbildungsverein gilt ein Verein, der für eine breite Masse der Bevölkerung zu einem annehmbaren Preis Kurse anbietet, welche allgemein bildendes Wissen, technische…