19.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988) Randzahl 1104: derzeit frei 19.8.3.1 Kündigungsentschädigungen Rz 1104a: In Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis durch Verschulden des Arbeitgebers wegen Nichteinhaltung…
… 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 - Zweifelsfragen zur Versteuerung von Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (RandzahlRz 1104b )11104b: entfallen (2003) Das Dienstverhältnis wird (einvernehmlich oder durch Kündigung) beendet. Der Beendigungstermin liegt in der Zukunft. Der Arbeitnehmer wird bis zum Ende…
…Auszahlung bis 28.2.2014 auch andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988§ 67, Rz 1104b Abs. 8 lit. b EStG 1988), Nachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre, die nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen (…
…Ebenso liegt keine freiwillige Abfertigung vor, wenn dadurch andere arbeitsrechtliche Ansprüche (zB nicht verbrauchter Urlaub, Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung künftiger Lohnzahlungszeiträume, Vergleichszahlung, usw.) abgegolten werden. Erfolgt ein Arbeitgeberwechsel im Rahmen der Bestimmungen des AVRAG und werden die gesetzlichen Abfertigungs- und Urlaubsansprüche vom neuen…
… zu den Rechtsfolgen bei Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit siehe die Rz 785h ff). Aufgrund der darin vorgesehenen Inhaltserfordernisse kann bei Einbringungen auf einen künftigen Einbringungsstichtag eine strukturierte Meldung erst nach Ablauf des Einbringungsstichtages vorgenommen werden. § 3 Abs. 1 Z 1 bis 7 UmgrMV regelt zunächst jene…
…A bringt sein Einzelunternehmen nach Art. III UmgrStG in die A-GmbH ein, an der er zu 100% beteiligt ist. Auf die Gewährung neuer Anteile wird aufgrund der Alleingesellschafterstellung des A verzichtet. Eine Meldung der Einbringung hat nach § 13 Abs. 1 UmgrStG bei dem für…
…Nachbarn und der Druck der öffentlichen Meinung ohne rechtliche Verpflichtung ist alleine keine Rechtfertigung für die Bildung einer Rückstellung. Beziehen sich gesetzliche Verpflichtungen bzw. behördliche Auflagen auf die Vermeidung von Umweltbelastungen beim künftigen Betrieb einer Anlage, liegt die Verwendung der entsprechenden Aufwendungen in der Zukunft…
…unterliegen daher nicht der Einkommensteuer. 10.1.2.5 Verzicht auf Einnahmen Rz 4015: Der Verzicht auf eine nichtbetriebliche Forderung einer natürlichen Person gegenüber einer anderen natürlichen Person führt ebenso wie der Verzicht auf künftige Einnahmen zwischen diesen Personen nicht zu einem Einnahmenzufluss beim Gläubiger…
…von (eventuell auch künftigen) Verbindlichkeiten (nicht begünstigt: Schuldübernahme gemäß § 1404 ABGB, Verzicht auf künftige Zinsen, Zuschüsse des Gläubigers oder eines Dritten, Erlass des negativen Kapitalkontos eines ausscheidenden Personengesellschafters). Rz 1525: Die Gläubiger (sämtliche, die Mehrheit, eventuell auch eine Minderheit) müssen sich bereitfinden, auf ihre Forderungen…
…1 Z 9 lit. a UStG 1994 ausführen, ausgenommen Kleinunternehmer und pauschalierte Landwirte. Diese müssten, um optieren zu können, zusätzlich auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten (§ 6 Abs. 3 UStG 1994) bzw. erklären, dass ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften besteuert werden sollen (§ 22 Abs…
…Baumaterialgroßhändler, der auch eine Ziegelei und ein Betonwerk betreibt, gehört das Vorkaufsrecht für ein Gipswerk zum Betriebsvermögen. Ein Verzicht auf die Geltendmachung dieses Vorkaufsrechtes ist ein Betriebsvorgang (VwGH 25.2.1970, 1099/68). Waren Rz 551: Rechtsgeschäfte über Waren, die zum Unternehmen des Betriebsinhabers gehören…
…für sämtliche künftige Wertsteigerungen des aufgewerteten Grundstückes nach dem Teilungsstichtag nicht angewendet werden. 5.3.3. Aufwertungsoption Rz 1602: Abweichend von der grundsätzlich zwingenden Buchwertfortführung kann bei Mitunternehmerschaften mit In- und Auslandsbezug das ausländische Vermögen (ausländische Betriebe, Teilbetriebe und Anteile an ausländischen Mitunternehmerschaften) auf den…
…Firmenwerts zu vermeiden. Bloße Ungenauigkeiten in der Schätzung der stillen Reserven samt Firmenwert führen nicht zum (anteiligen) Versagen der Buchwertfortführung, sondern lediglich zu einer entsprechenden Berichtigung. Ein Verzicht auf eine erforderliche oder eine bewusst fehlerhaft gestaltete Vorsorge nach § 24 Abs. 2 UmgrStG kann unter § 44…
…stillen Reserven zuzüglich des Firmenwertes. Wird auf die Auffüllung aus betrieblichen Gründen verzichtet, entsteht ein Veräußerungsgewinn in Höhe des zuzüglich des nicht mehr aufzufüllenden negativen Kapitalkontos (außer der ausscheidende Gesellschafter muss mit der Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger rechnen). Einkünfte aus einem späteren Verzicht; siehe auch VwGH…
…die den Einbringenden bereits zur Gänze zugeflossen sind, ergibt sich ein Rückforderungsanspruch der übernehmenden Körperschaft in Höhe der abzuführenden KESt. Wird auf die Rückforderung der KESt verzichtet, stellt dies eine verdeckte Ausschüttung dar, sodass vom ausbezahlten Betrag im Ergebnis 37,93% (bis 2015: 33,33…
…ob Umstände vorliegen, die eine zeitliche Begrenzung der Beteiligung erkennen lassen. Eine auf einen künftigen Zeitpunkt bezogene zeitliche Begrenzung ist insbesondere bei Vorliegen folgender Umstände anzunehmen: Das Beteiligungsverhältnis wird befristet eingegangen. Es wird eine Option eingeräumt, wonach der Beteiligte die Beteiligung zu einem bestimmten Zeitpunkt…
…Vater noch die Tochter eine AfA geltend machen konnten, verkürzen nicht die Restnutzungsdauer. Rz 6442h: Wird ein Gebäude (eine Wohnung) nach dem 31. Juli 2008 veräußert und vom Veräußerer später auf die Bezahlung des Kaufpreises verzichtet, ist zu prüfen, ob nicht eine unentgeltliche Übertragung iSd …
…der Kursdifferenz eintritt. Die Aufbringung der zur Bewirkung des Rechnungsausgleichs erforderlichen Devisen ist als eigenständiger von der Anschaffung losgelöster Geschäftsfall zu betrachten. Der Anschaffungswert eines auf Ziel in fremder Währung gekauften Wirtschaftsgutes entspricht nicht nur wegen der fehlenden Vorhersehbarkeit künftiger Wechselkursänderungen der Fremdwährungsschuld, umgerechnet mit…
…De facto handelt es sich dabei um die Schaffung eines originären Firmenwertes, der nicht aktivierungsfähig ist. Rz 2414: Rechnungsabgrenzungsposten wurden in folgenden Fällen verwehrt: Entgeltlicher Verzicht auf die Ausübung einer gewerblichen Erfahrung (VwGH 24.11.1987, 87/14/0001), Veräußerung eines Wasserrechts gegen ein von…
… auf die Gewährung einer Gegenleistung wird konzernintern verzichtet. [Grafik] Die Verschmelzung führt zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts bei der AT1-GmbH hinsichtlich der Anteile an der AT2-GmbH; die Besteuerung der Anteilsinhaberebene erfolgt künftig bei X2 (Österreich kommt kein Besteuerungsrecht am Anteil an AT3…