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ZK-20307.2. Waren zugunsten Behinderter (C21, C22, C23, C24, C25) (s. auch DVO 2011/1224)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

7.2. Waren zugunsten Behinderter (C21, C22, C23, C24, C25) (s. auch DVO 2011/1224) 7.2.1. Waren- und Personenkreis 7.2.1.1. Anhang-3-Waren für Blinde (C21) Abgabenfrei sind die in Anhang 3 angeführten Waren für die Förderung blinder Personen (Art…

VB-09002. Art des Verbotes
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2. Art des Verbotes 2.1. Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverbot (1) Die im Abschnitt 1.2. genannten Gegenstände unterliegen im gewerblichen Verkehr einem absoluten Einfuhr-, Ausfuhr- und Beförderungs- (also auch Durchfuhr-)verbot. Zu beachten ist dabei, dass sich das Verbot auf Ein-, Aus- und Durchfuhren…

VB-05004. Strafbestimmungen und Verwertung
geltende FassungRichtlinien02.07.2025

4. Strafbestimmungen und Verwertung 4.1. Strafbestimmungen (1) Die vorsätzliche Ausfuhr von Kulturgut entgegen den in dieser Findok wiedergegebenen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 oder des Denkmalschutzgesetzes ist gemäß § 37 Abs. 2 Z 12 DMSG als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch solcher Zuwiderhandlungen ist…

UP-80007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien29.06.2020

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist in dieser Verordnung nicht vorgesehen.

VB-03206. Strafbestimmungen; Beschlagnahme lebender Tiere; Verwertung
geltende FassungRichtlinien23.07.2026

6. Strafbestimmungen; Beschlagnahme lebender Tiere; Verwertung 6.1. Strafbestimmungen (1) Ein Verstoß gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des unmittelbar anwendbaren Rechts der EU auf dem Gebiet des Veterinärwesens (siehe Abschnitt 0.1.), des Tiergesundheitsgesetzes 2024 oder der Veterinärbehördlichen Einfuhrverordnung 2022, insbesondere hinsichtlich des…

UP-73007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.

VB-02200.2. Warenverkehr innerhalb der Union
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen gelten auch im Warenverkehr innerhalb der Union (siehe Abschnitt 5.). Die Zollorgane haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken.

VB-09002.2. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2.2. Ausnahmen (1) Ausnahmen von diesem Einfuhr-, Ausfuhr- und Beförderungsverbot bestehen keine. Es wird aber darauf hingewiesen, dass nur der gewerbliche Verkehr mit unzüchtigen Gegenständen dem Verbot unterliegt (arg. "in gewinnsüchtiger Absicht"). Ein solcher liegt vor, wenn durch die Verwendung des Gegenstandes im wirtschaftlichen…

UP-52017. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Das Verbot der Zollrückvergütung bzw. Zollbefreiung ist im Abkommen nicht vorgesehen.

VB-03307.3. Behandlung eingezogener, für verfallen erklärter oder beschlagnahmter Exemplare; Preisgabe
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

7.3. Behandlung eingezogener, für verfallen erklärter oder beschlagnahmter Exemplare; Preisgabe (1) Gemäß Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 dürfen eingezogene bzw. für verfallen erklärte Exemplare des Anhangs A, die in Gefangenschaft gezüchtet oder künstlich vermehrt wurden, und Exemplare der Anhänge…

VB-07105. Verwertung
geltende FassungRichtlinien29.06.2012

5. Verwertung (1) Gemäß § 8 Abs. 1 des Punzierungsgesetzes 2000 besteht auch für die Zollämter die Verpflichtung, Edelmetallgegenstände gemäß §§ 1 bis 7 des Punzierungsgesetzes 2000 zu überprüfen und mit den erforderlichen Punzen zu versehen, falls (beispielsweise für verfallen erklärte) Edelmetallgegenstände durch die Zollämter veräußert werden…

AH-31007. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien02.09.2021

7. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen den Abschnitt 3. Anlage 1 Musterformblatt für Einzel- und Globalgenehmigungen [Grafik]   [Grafik]   [Grafik…

UP-56007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien24.04.2020

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.