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2 Treffer1527 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 5216–522616.2.3 Ärzte, Tierärzte, Dentisten, Psychologen, Hebammen usw.
geltende FassungRichtlinien13.03.2024
…Tätigkeit der freiberuflichen Notärzte iSdEinkommensteuerrechtlich § 49 Abs. 3 Z 26a ASVG (Tätigkeiten als Notarzt im landesgesetzlich geregelten Rettungsdienst, sofern diese Tätigkeit weder den Hauptberuf noch die Hauptquelle der Einnahmen bildet) und der freiberuflichen Vertretungsärzte iSd § 47a Abs. 4 ÄrzteG 1998, die freiberufliche Tätigkeiten im Sinne…
LStR 2002 Rz 968–97115.4.5 Einzelfälle zum Dienstverhältnis
geltende FassungRichtlinien17.12.2019
…in einem Dienstverhältnis. Zu freiberuflich tätigen Ärzten und Gesundheitsberufen (zB Psychologen, Hebammen), die unter freiberufliche Einkünfte fallen, siehe EStR 2000 Rz 5216 bis 5226. Freiberufliche Vertretungsärzte, die eine Vertretungstätigkeit gemäß § 47a Abs. 4 des Ärztegesetzes 1998 ausüben und unter die Pflichtversicherung nach dem Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz…