4. Zusammenschlüsse (Art. IV UmgrStG) 4.1. Begriff und Anwendungsvoraussetzungen (§ 23 UmgrStG) 4.1.1. Allgemeines 4.1.1.1. Begriffsbestimmung Rz 1286: Zusammenschluss ist die Vereinigung von zwei oder mehreren Personen zu einer Personengesellschaft, wobei Vermögen ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschafterrechten auf die Personengesellschaft…
Kapitel 3 Zollwert der Waren Artikel 127 Allgemeine Bestimmungen (Artikel 70 Absatz 3 Buchstabe d des Zollkodex) (1) Für die Zwecke dieses Kapitels gelten zwei Personen als verbunden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: a)Sie sind leitende Angestellte oder Direktoren im Unternehmen der…
17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…