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4 Treffer1547 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2505–25196.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

6.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung 6.13.1 Allgemeines Rz 2505: § 6 Z 6 EStG 1988 dient der Abgrenzung der Besteuerungshoheit der Republik Österreich im Zusammenhang mit Gewinnverlagerungen ins Ausland und vom Ausland ins Inland. Sinn und Zweck der Bestimmung ist es, in Österreich entstandene…

UmgrStR 2002 Rz 640–6603. Einbringungen (Art. III UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…zweite Hälfte der Besteuerung). Durch diese doppelte Verstrickung der stillen Reserven ist die Vermögensweitergabe durch die übernehmende Körperschaft und die Weitergabe der Kapitalanteile an der übernehmenden Körperschaft durch die Gesellschafter den steuerlichen Wirkungen der Vermögensübertragung durch den Einbringenden letztlich gleichgestellt. Veräußert die Körperschaft übertragenes Betriebsvermögen…

EStR 2000 Rz 6149–615320.2.2.4.2 Inländische und ausländische Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…unbeschränkte Steuerpflicht hinsichtlich eines Wirtschaftsgutes oder Derivates im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (zB Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft im Erbweg) soll der vor der Verstrickung angefallene Wertzuwachs nicht in die Steuerpflicht einbezogen werden. Dies wird gemäß § 27 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 1644–16576. Spaltungen (Art. VI UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Sonderregelungen (§ 34 Abs. 2 Z 2 UmgrStG; § 38 Abs. 2 UmgrStG); für grenzüberschreitende Spaltungen nach dem EU-UmgrG sind insbesondere die Entstrickungs- bzw. Verstrickungsregelungen des Art. VI UmgrStG (§ 32 Abs. 1a UmgrStG bezogen auf das Vermögen; § 36 Abs. 1a UmgrStG bezogen auf die Anteilsinhaber sowie …