…Vertreterpauschale für Versicherungsmakler (VO Werbungskostenpauschale § 1 Z 9, Rz 406) (2007) Ein Versicherungsmakler ist bei einem Unternehmen nichtselbständig tätig und verrichtet seine Tätigkeit vorwiegend im Außendienst. Wird einem Versicherungsmakler das Werbungskostenpauschale für Vertreter (§ 1 Z 9 der VO - Werbungskostenpauschale) gewährt? Der nichtselbständige Versicherungsmakler tätigt nicht…
…wobei diese Verbindung auch nur mittelbarer Natur sein kann, wenn der Dienstleistungserbringer ein Unterauftragnehmer des Versicherungsmaklers oder -vertreters ist. Zweitens muss seine Tätigkeit wesentliche Aspekte der Versicherungsvermittlungstätigkeit - wie Kunden im Hinblick auf den Abschluss von Versicherungsverträgen zu suchen und diese mit dem Versicherer zusammenzubringen - umfassen…
…Rechtslage bis 30. November 2019 Rz 302: Voraussetzung für die Befreiung ist die Überreichung der vollständig ausgefüllten Abgabenerklärung Kr 21 im Original ("Papiererklärung") direkt an die Versicherung (nicht an das Finanzamt). Wird die Abgabenerklärung von einem Versicherungsmakler entgegengenommen, ist die Befreiungsvoraussetzung erst erfüllt, wenn diese…
…Abs. 1 Z 14 GewO, BGBl. Nr. 194/1994 idF BGBl. I Nr. 131/2004 und Vermögensberater ["reine" gewerbliche Vermögensberater, gewerbliche Vermögensberater (in der Form Versicherungsagent) sowie gewerbliche Vermögensberater (in der Form Versicherungsmakler), § 94 Z 75 in Verbindung mit § 136a und § 137 GewO, BGBl. Nr…
…1 Abs. 1 Z 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 417/2001 fallen nur: 1. Selbstständige Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und Versicherungsagenten, unabhängig davon, ob sie diese Tätigkeit mittels Gewerbescheines, als "neue Selbstständige" oder ohne Berechtigung ausüben (siehe auch LStR 2002 Rz 1017). 2. Selbstständige Bausparkassenvertreter. Unter §…
…das vom Rechtsträger tatsächlich oder möglicherweise gehalten wird, und Gebühren für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Abrechnungen und Abwicklungen (Sec. VIII Rz 10 CRS-Kommentar). Rechtsträger, die nicht für fremde Rechnung Finanzvermögen verwahren, wie etwa Versicherungsmakler, gelten nicht als Verwahrinstitute (Sec. VIII Rz 11 CRS-Kommentar).
…Lebensversicherungen abschließt, gilt grundsätzlich als spezifizierte Versicherungsgesellschaft. Rechtsträger, die keine rückkaufsfähigen Versicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge abschließen oder nicht verpflichtet sind, diesbezügliche Zahlungen zu leisten, gelten nicht als spezifizierte Versicherungsgesellschaften. Zu diesen zählen beispielsweise Gesellschaften, die keine Lebensversicherungen abschließen, der Großteil der Holdinggesellschaften von Versicherungsgesellschaften sowie Versicherungsmakler.