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6 Treffer1529 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 1588–158930.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Erhebung der Körperschaftsteuer zuständigen Finanzamt innerhalb eines Kalendermonats nach datumsmäßig letzter Unterfertigung eines gesetzlichen Vertreters zu stellen. Eine dementsprechende Antragstellung ist jedenfalls fristwahrend. Wird diese Monatsfrist versäumt, kann die Unternehmensgruppe nicht zustande kommen. Gegen die Versäumung der Frist kommt…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…den Auswirkungen des § 217 Abs. 7 BAO auch alle anderen sich aus der Versäumung ergebenden Rechtsfolgen (§ 310 Abs. 3 BAO). Ein allenfalls eingetretener Terminverlust wäre rückgängig zu machen und die Verbuchung der Gebarung neu aufzurollen. Rz 977: Ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO kann…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 230 Abs. 4 BAO von der Abgabenbehörde einbringungshemmende Wirkung zuerkannt wird, keine Ansprüche auf Stundungszinsen aus. Rz 298: Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) wegen Versäumung eines Ratentermins ist im Analogieweg einem neuen Ansuchen um Zahlungserleichterung gleichzuhalten, weshalb ihm aufschiebende Wirkung…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…von den Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Firmenbuch gemäß § 1 Z 3 NeuFöG ist der amtliche Vordruck dem Gericht jedoch spätestens gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung vorzulegen. Rz 101: Im Hinblick auf die in § 4 NeuFöG als Voraussetzung für die Befreiungen nach dem…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…1 NeuFöG von der gesetzlichen Berufsvertretung an die in Betracht kommenden Behörden elektronisch übermittelt werden. In diesen Fällen entfällt die Verpflichtung zur Vorlage eines amtlichen Vordruckes. Die gesetzliche Berufsvertretung darf eine elektronische Übermittlung erst nach Inanspruchnahme der Beratung vornehmen. Rz 128: Die elektronische Übermittlung von…

VereinsR 2001 Rz 576–5914.6.7 Begünstigte Körperschaft nach § 8 Z 2 KommStG 1993 mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…KommStG 1993, auch wenn die Umsatzgrenze des begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebes 100.000 Euro übersteigt. Rz 666582: Beträgt die unternehmensbezogene Bemessungsgrundlage mehr als 1.460 Euro, istSoweit ein Verein oder eine begünstigte Körperschaft Aufgaben der Steuersatz von 3%öffentlichen Fürsorge (§ 8 Z 2 KommStG 1993 auf), etwa…