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UStR 2000 Rz 260519.1.5.1. Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 129/2007 (Schrott-Umsatzsteuerverordnung)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

19.1.5.1. Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 129/2007 (Schrott-Umsatzsteuerverordnung) Rz 2605a: Allgemeines (zu § 1 der Verordnung) Die Steuerschuld geht bei bestimmten Umsätzen, die in dieser Verordnung genannt sind, auf den Leistungsempfänger über. Bei diesen Umsätzen kommt es zum…

UStR 2000 Rz 156411.2.3a. Elektronische Rechnung (Rechtslage für Umsätze ab 1. Jänner 2013; § 11 idF AbgÄG 2012, BGBl. I Nr. 112/2012, Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583/2003 idF BGBl. II Nr. 382/2016)
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

…I Nr. 112/2012, Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583/2003 idF BGBl. II Nr. 516382/20122016) 11.2.3a.1. Begriff Rz 1564c: Rechnungen können - vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers - auch elektronisch ausgestellt werden (§ 11 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994…

UStR 2000 Rz 4151–4217121.3. Zusammenfassende Meldung (ZM)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer idgF Art. 262 bis Art. 271 MwSt-RL 2006/112/EG Art. 21 Abs. 3 bis 10 UStG 1994 Verordnung des BM für Finanzen…

UStR 2000 Rz 1557–156011.2 Rechnungsarten
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…fortgeschrittenen Signatur an den Empfänger zu übermitteln. Der Rechnungsaussteller kann die Rechnungen auch in einem automatisierten Massenverfahren signieren. 11.2.3.3. Elektronischer Datenaustausch (EDI-Rechnungen) Rz 1563: Gemäß § 1 Z 2 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583/2003 idF BGBl…

UStR 2000 Rz 3431–343325. Besondere Besteuerungsformen (§ 25 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…des anzuwendenden Steuersatzes, und der zu entrichtenden Steuer sowie die insgesamt zu entrichtende Steuer anzugeben (§ 25a Abs. 4 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 40/2014). Vorsteuern können nur im Erstattungsverfahren gemäß § 21 Abs. 9 UStG 1994 geltend gemacht werden (Verordnung des BM für Finanzen…

UStR 2000 Rz 642–6433a.16. Verordnungsermächtigung
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…173/2010, nach Österreich, sodass Ö österreichische Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen hat. Rz 643b: Nach § 2 Abs. 1 der Verordnung des BM für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei bestimmten Umsätzen, BGBl. II Nr. 173/2010, verlagert sich ab 1…

UStR 2000 Rz 7726.1.8.11. Steuerbefreiung für Anlagegold
geltende FassungRichtlinien19.12.2012

…772b: Mit Verordnung des BM für Finanzen wird jährlich bekannt gegeben, welche Goldmünzen die Kriterien für Anlagegold iSd § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j sublit. bb UStG 1994 jedenfalls erfüllen. Sind Münzen in diesem Verzeichnis angeführt, ist davon auszugehen, dass während des gesamten Zeitraumes…

LStR 2002 Rz 880–88312.7.4 Einzugsbereich
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

…Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 idgF, liegen Ausbildungsstätten, die vom Wohnort mehr als 80 km entfernt sind, nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes. Rz 881: Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung des BM für Finanzen zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…

UStR 2000 Rz 156411.2.3a.6. Elektronische Signatur
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

…für den Voranmeldungszeitraum vorzunehmen, in dem die Sammelrechnung ausgestellt worden ist. 11.2.3a.8. Elektronische Gutschriften Rz 1564k: Die Abrechnung mittels elektronischer Gutschrift ist grundsätzlich zulässig. Sie muss die Anforderungen des § 1 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583/2003 idF…

UStR 2000 Rz 2251–227914.2. Verordnungsermächtigung
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…siehe EStR 2000 Rz 4311 bis Rz 4319. 14.3.3. Verordnung des BMF, BGBl. II Nr. 229/1999 - Drogisten Rz 2270: Siehe EStR 2000 Rz 4324 bis Rz 4326. Randzahlen 2271 bis 2276: derzeit frei. 14.3.4. Verordnung des BM für Finanzen, BGBl…

LStR 2002 Rz 839–84012.5 Behinderungen (§ 34 Abs. 6 EStG 1988 und § 35 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

… 106 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988), so stehen ihm die in § 34 Abs. 6 EStG 1988 und § 35 EStG 1988 vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen nach Maßgabe der Verordnung des BM für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996, idgF, zu. Die Tatsache der…

UStR 2000 Rz 2751–278621. Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung (§ 21 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Voranmeldung, Vorauszahlung 21.1.1. Verpflichtung zur Einreichung einer Voranmeldung Rz 2751: Gemäß § 21 Abs. 1 erster und zweiter Unterabsatz UStG 1994 in Verbindung mit § 1 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 206/1998 idF BGBl. II Nr. 313401/20192024 entfällt für…

UStR 2000 Rz 2836–284821.10. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Verfahren
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…Vorsteuererstattung für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die im Inland weder einen Sitz noch eine Betriebsstätte haben, ist nur in den in § 1 Abs. 1 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 279/1995 idgF genannten Fällen zulässig. Hat der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige…

UStR 2000 Rz 156411.2.3a.4. Innerbetriebliches Steuerungsverfahren
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

…sichergestellt werden. Eine inhaltlich richtige Rechnung (richtige Rechnungsmerkmale) kann ein Indiz dafür sein, dass bei der Übermittlung keine die Echtheit und Unversehrtheit beeinträchtigenden Fehler aufgetreten sind. Bei Anwendung eines innerbetrieblichen Steuerungsverfahrens gemäß § 1 Z 1 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583…

UStR 2000 Rz 2822–283021.9. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Allgemeines
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…eines auf § 21 Abs. 9 UStG 1994 gestützten Abspruchs über die Erstattung von Vorsteuern nicht entgegen. Bereits erstattete Vorsteuerbeträge sind gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 279/1995 idgF, bei der Veranlagung nicht (nochmals) zu berücksichtigen (vgl. VwGH 21…

UStR 2000 Rz 1931–198312.2.5. Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…als Fahrzeuge definiert, die nicht als Personen- bzw. Kombinationskraftwagen anzusehen sind und für die daher der Vorsteuerabzug zulässig ist. Die maßgeblichen Voraussetzungen für die Einstufung eines Fahrzeuges unter diese Fahrzeugkategorien lassen sich unmittelbar aus der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 193/2002…

UStR 2000 Rz 6413a.13.2. Telekommunikations- sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen (Rechtslage ab 1.1.2015)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…2 VO (EU) Nr. 282/2011 idF VO (EU) Nr. 1042/2013). Im Zusammenhang mit Drittländern ist die Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 383/2003 hinsichtlich der Verlagerung des Leistungsortes zu beachten. Siehe dazu Rz 643. Telekommunikationsdienstleistungen sind Dienstleistungen, mit denen Übertragung…

LStR 2002 Rz 3835.9.21.4 Reisekosten
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…1 Verordnung des BM für Finanzen ab 2002, BGBl. II Nr. 416/2001, über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge (siehe Rz 168 ff) anzusetzenden Sachbezugswert, sodass infolge der Einbehaltung der angeführten Kostenersätze insoweit eine Hinzurechnung unterbleibt (siehe Rz 174). Auch die Benützung des Dienstwagens bzw…

UStR 2000 Rz 2603–260519.1.3. Übergang der Steuerschuld bei Lieferungen im Sicherungseigentum, Vorbehaltseigentum und Zwangsversteigerungsverfahren
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…hat (zur Definition des Begriffs "ausländischer Unternehmer" siehe auch Rz 2601b). Zur Betriebsstätte und deren Beteiligung an der Leistungserbringung siehe auch Rz 2601a. 19.1.5. Übergang der Steuerschuld bei durch Verordnung zu bestimmenden Umsätzen an Unternehmer Rz 2605: Mit Verordnung des BM für Finanzen…

UStR 2000 Rz 2876–290222.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Rz 2893: Nach § 7 Abs. 3 und 4 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 125/2013 idgF, über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF-PauschVO 2015) bzw. - für Veranlagungszeiträume vor 2015 - gemäß § 6 Abs…