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UStR 2000 Rz 3912103a. Leistungsortregelungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…wie die Hauptleistung (innergemeinschaftliche Güterbeförderung) behandelt, sodass sich der Ort der Gesamtleistung in Frankreich befindet (Art. 3a Abs. 1 UStG 1994). Die Vorschriften des § 3a Abs. 11 lit. b UStG 1994 finden keine Anwendung. 103a.1.7. Vermittlung und Besorgung von innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen für Nichtunternehmer …

UStR 2000 Rz 706–7116. Steuerbefreiungen (§ 6 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…zum Empfänger; für den Umschlag und die Lagerung von eingeführten Gegenständen; für handelsübliche Nebenleistungen, die bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen oder bei den in obigen Punkten bezeichneten Leistungen vorkommen, zB Wiegen, Messen, Probeziehen oder Anmelden zur Abfertigung zum freien Verkehr; für die Besorgung der oben angeführten Leistungen;…

GK-04102.3. Interbus-Übereinkommen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…bleibt, werden bestimmte harmonisierte Verfahrensregeln vorgesehen. (2) Das Interbus-Übereinkommen gilt für grenzüberschreitende Gelegenheitsverkehre. Dabei gelten als grenzüberschreitende Gelegenheitsverkehre im Sinne dieses Übereinkommens alle Gelegenheitsverkehre gemäß Abschnitt 1.2., die zumindest auf dem Gebiet von zwei Vertragsparteien durchgeführt werden, ausgenommen Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.).

GK-04002.5. Genehmigungsfreiheit
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Linienverkehrs (Abschnitt 1.1. Abs. 2), sofern sie zwischen dem Veranstalter und dem Verkehrsunternehmer vertraglich geregelt sind; b)Gelegenheitsverkehre (Abschnitt 1.2.). (2) Neben der Gemeinschaftslizenz (Abschnitt 2.2.) sind als Nachweise mitzuführen: in den Fällen des Abs. 1 lit. a die dort erwähnte Kopie…

UStR 2000Anhang 5 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.12.2012

Anhang 5 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet (§ 2 Z 3 VO, BGBl. Nr. 401/1996 in der geltenden Fassung) (Erläuterung: diese Verbringungserklärung sollten Sie verwenden, wenn der/die Kunde/Kundin die Ware selbst…

GK-04102.3.1. Genehmigungspflicht
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…die nicht genehmigungsfrei sind (siehe Abschnitt 2.3.2.), können im Rahmen des Interbus-Übereinkommens Genehmigungen von den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten des Interbus-Übereinkommens erteilt werden. Ein Muster einer solchen Interbus-Genehmigung ist als Anlage 4 angeschlossen. (2) Für solche genehmigungspflichtigen Gelegenheitsverkehre können aber…

GK-04001.4. Kabotage
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.4. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Mitgliedstaat, ohne in diesem Mitgliedstaat einen Unternehmenssitz oder eine andere Niederlassung zu haben.

GK-04100. Einführung
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (GelegenheitsverkehrsGelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 -Gesetz 1996 GelverkG); 2.das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen), ABl. EG Nr. L 321 vom 26.11.2002 S. 13; 3.das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der…

GK-04201.2. Linienverkehr im EU/EWR-Bereich und der Schweiz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…entsprechen. Sie wird auf den Namen des Verkehrsunternehmers ausgestellt und ist nicht übertragbar. Weitere an diesem Verkehr teilnehmende Unternehmen sowie Unterauftragnehmer sind in der Genehmigung oder in einem Anhang zur Genehmigung angeführt. Der Verkehr darf ausschließlich von einem in der Genehmigung angeführten Unternehmer durchgeführt werden.

UZKArtikel 219 Beförderung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 219 Beförderung von Waren Abgesehen vom Versand und von der Freizone können die in ein besonderes Verfahren übergeführten Waren in bestimmten Fällen zwischen verschiedenen Orten innerhalb des Zollgebiets der Union befördert werden.

UZK-TDAArtikel 39 Internes Versandverfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Bei Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren und Beförderung der Unionswaren durch eines oder mehrere Länder des gemeinsamen Versandverfahrens werden die Waren unter den von den Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen für die gesamte Strecke vom Abgangsbahnhof im Zollgebiet der Union bis zum Bestimmungsbahnhof…

GK-04002. Grenzüberschreitende Personenverkehre
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…EWG) Nr. 684/92 genehmigungspflichtigen grenzüberschreitenden Personenverkehre hat dem Muster in Anlage 2 zu entsprechen. Die Genehmigung ist nicht übertragbar, und darf nur von Unternehmen verwendet werden, die in der Genehmigung oder einer Anlage zur Genehmigung angeführt sind (am Verkehr beteiligte Unternehmen, Unterauftragnehmer). Die maximale…

GK-0500Nicht angeführte Länder
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die Ausnahmen insoweit, als nur die Genehmigungspflicht entfällt. Die Verpflichtung, den Heimatstaat zu durchfahren, wird dadurch nicht berührt. Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen…

GK-05000. Einführung
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…des Güterbeförderungsgesetzes 1995 sowie von Abkommen über den grenzüberschreitenden Güterverkehr nach Maßgabe dieser Arbeitsrichtlinie mitzuwirken. Sie unterstehen dabei in fachlicher Hinsicht der jeweils zuständigen Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde, Landeshauptmann, Bundesminister für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur). (2) Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der in Abs…

GK-04000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

0. Einleitung 0.1. Rechtsgrundlagen Die in der grenzüberschreitenden Personenbeförderung und in der Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, zu kontrollierenden Rechtsvorschriften sind folgende: 1.die Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden…

GK-04201. EU/EWR-Bereich, Schweiz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Schweiz Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, deren Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des EWR oder der Schweiz liegen. Der…

GK-04101.3. Kabotage
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.3. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Staat als dem, in dem der diesen Verkehrsdienst durchführende Unternehmer einen Unternehmenssitz oder eine Niederlassung hat.

GK-04000.2. EU/EWR-Bereich
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

…1) Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste zwischen folgenden Ländern (im Folgenden Mitgliedstaaten) bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem Niederlassungsstaat des Personenverkehrsunternehmens und einem Nicht-EU/EWR-Mitgliedstaat auf dem…

GK-04201.2.2. Gemeinschaftslizenz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Anlage 2) sein. Diese Lizenz wird von der zuständigen Behörde des EU- bzw. EWR Mitgliedstaates jedem gewerblichen Personenkraftverkehrsunternehmer erteilt, der a)in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem EWR-Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort die Genehmigung für Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen im Linienverkehr, einschließlich der Sonderformen…

GK-0410Anlage 5
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 5 Genehmigung auf Grund des Interbus-Übereinkommens [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]