…bzw. Absatz im Betrieb bestimmt. Rz 616: Ein Grundstück, bei dem nach dem objektivem Gesamtbild der Verhältnisse die Vermögensumschichtung bzw. Vermögensverwertung (zB bei einem gewerblichen Grundstückshändler) und nicht die Vermögensnutzung im Vordergrund steht, gehört auch bei längerer betrieblicher Zugehörigkeit nicht zum Anlage-, sondern zum Umlaufvermögen…
…1978, 2085/78). Erfolgt eine Veräußerung eines privaten Grundstücks unter bloßer Ausnützung einer sich zufällig ergebenden Möglichkeit, ist von Vermögensverwaltung im Sinne der Abgabenvorschriften auszugehen. Außerhalb der betrieblichen Einkünfte werden Grundstücksveräußerungen vor dem 1.4.2012 nur im Rahmen der zehn- bzw. fünfzehnjährigen Spekulationsfrist des …
…5421: Der Austausch einzelner Vermögenswerte durch neue, um das vorhandene Vermögen besser nutzen zu können, sprengt noch nicht den Rahmen der Vermögensverwaltung. Tritt aber die Vermögensnutzung in den Hintergrund und die Verwertung der Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund, so kann von einer bloßen Vermögensnutzung nicht…
5. Verwertung (1) Gemäß § 8 Abs. 1 des Punzierungsgesetzes 2000 besteht auch für die Zollämter die Verpflichtung, Edelmetallgegenstände gemäß §§ 1 bis 7 des Punzierungsgesetzes 2000 zu überprüfen und mit den erforderlichen Punzen zu versehen, falls (beispielsweise für verfallen erklärte) Edelmetallgegenstände durch die Zollämter veräußert werden…
…ausschließlich um Körperschaften handelt, die unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, sind die im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung veranlagten Werte jedenfalls dem Betriebsvermögen zuzurechnen. Es kann daher jedenfalls eine Befreiungserklärung im Sinne des § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgen. Die Frage, ob die entsprechenden Erträge…
24.2.526.2.5 Abwicklungsanfangsvermögen Rz 1436: In der Liquidationseröffnungsbilanz wird das Abwicklungsanfangsvermögen dargestellt, das sich aus den steuerlichen Bilanzwerten des letztvorangegangenen Jahresabschlusses ergibt. Dabei handelt es sich also um jenes Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften…
3.1.6. Erfordernis eines einbringungsfähigen Vermögens Rz 670: Das einbringungsfähige Vermögen wird in § 12 Abs. 2 UmgrStG abschließend definiert. Vermögen, das nicht darunter fällt, kann nicht nach Art. III UmgrStG eingebracht werden. Ergibt sich bei abgabenbehördlichen Überprüfungen, dass: aktive Wirtschaftsgüter miteingebracht worden sind, die…
…um den daraus fließenden Erlös wieder den begünstigten Zwecken zuzuleiten. Siehe aber Rz 129. Rz 217: Wird die Vermögensverwaltung jedoch zum Selbstzweck im Sinne einer vom begünstigten Zweck unabhängigen Vermögenshortung oder Vermehrung, gehen dadurch die abgabenrechtlichen Begünstigungen verloren. Erhält der Rechtsträger im Erb- und Schenkungswege…
4.1.10 Betriebsvermögen 4.1.10.1 Allgemeines Rz 449: Betriebsvermögen iSd § 4 Abs. 1 EStG 1988 ist das Reinvermögen des Betriebes, dh. der Saldo zwischen Aktiven und Passiven. Für die richtige Gewinnermittlung ist nicht nur eine vollständige Erfassung des Betriebsvermögens, sondern auch die…
1.2.1.3.5 Zweckvermögen Rz 114: Zweckvermögen sind einem bestimmten Zweck dienende Vermögen, die - im Unterschied zu Personenvereinigungen - keine Mitglieder haben und nicht unter den Begriff der Anstalten oder Stiftungen fallen. Da solche nichtrechtsfähige Gebilde in Österreich kaum vorkommen, hat ihre Aufzählung in…
24.10 Steuerbare Veräußerungen von Privatvermögen und Rente Rz 7055: Wird ein Einzelwirtschaftsgut gegen Kaufpreisrente übertragen, liegt eine entgeltliche Übertragung vor. Wird diese Übertragung vor Ablauf der Spekulationsfrist vorgenommen, bzw. werden Grundstücke nach dem 31.3.2012 veräußert, gehen die Spekulationseinkünfte bzw. die Einkünfte aus…
…26.1.1999, 97/14/0089; VwGH 16.12.1999, 97/15/0134). Rz 147: Ist mit der Verpachtung eines Betriebes eine Betriebsaufgabe verbunden, zählen die Pachteinnahmen zur Vermögensverwaltung (VwGH 23.3.1988, 87/13/0065; VwGH 14.9.1988, 87/13/0100; VwGH 26…
5.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung 5.1.12.1. Allgemeines Rz 1564: Die Realteilung ist ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Verankerung ein tauschartiger Vorgang, der sich ertragsteuerlich von einem rechtsgeschäftlichen Veräußerungsvorgang insofern unterscheidet, als der ausscheidende Mitunternehmer nicht mit Geld und/oder anderen Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft…
Entnahmen Rz 750: Der Begriff Entnahmen steht hier nicht für jene im Sinne des § 6 Z 4 EStG 1988, sondern für das wörtliche Entnehmen von Geld oder Wirtschaftsgütern aus dem Vermögen der Körperschaft außerhalb eines Rechtsgeschäftes. Dem Grunde nach ist jede Entnahme zunächst als rückzahlungspflichtiger…
19.5.4 Ermittlung des Veräußerungsgewinnes Rz 5973: Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Anteiles am Betriebsvermögen übersteigt. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes iZm Grundstücken im Gesellschaftsvermögen siehe Rz 5659 ff. Auch wenn alle Mitunternehmer ihre Anteile…
5.1.9. Teilungsstichtag 5.1.9.1. Rückwirkungsfiktion Rz 1536: Teilungsstichtag ist der Tag, zu dem das Vermögen der realzuteilenden Personengesellschaft mit ertragsteuerlicher Wirksamkeit auf den oder die Nachfolgeunternehmer übergehen soll. Teilungsstichtag kann jeder von den Teilungspartnern bestimmte Tag sein (§ 28 in Verbindung mit…
18.1.4 Betriebsveräußerung 18.1.4.1 Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebes 18.1.4.1.1 Allgemeines Rz 5564: Unter Veräußerung wird jede entgeltliche Übertragung (zB Verkauf, Tausch, Zwangsversteigerung, Enteignung) des Eigentums am Betriebsvermögen (Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Eigentums) auf eine andere Person (natürliche, juristische…
16.2.2.6 Gewinne aus der Veräußerung oder Beendigung von Auslandsbeteiligungen 16.2.2.6.1 Allgemeines Rz 1214: Nach § 10 Abs. 3 erster Satz 1 KStG 1988 bleiben Gewinne, Veräußerungsgewinne, -verluste und sonstige Wertänderungen aus einer internationalen Schachtelbeteiligung außer Ansatz, sofern keine Option…
24.7.2.2 Erwerb eines Einzelwirtschaftsgutes gegen Kaufpreisrente für ein Betriebsvermögen (siehe auch Rz 2453 ff) Rz 7042: Wird ein Einzelwirtschaftgut gegen Kaufpreisrente aus betrieblichen Gründen erworben, bildet der Rentenbarwert neben einer allfälligen Einmalzahlung, übernommenen Verbindlichkeiten und allfälligen sonstigen Nebenkosten die zu aktivierenden Anschaffungskosten…
13.1.5 Bedeutung formeller Mängel von Vereinbarungen Rz 573: Das Erfordernis klarer, ernsthafter, im Voraus abgeschlossener und die Körperschaft bindender Vereinbarungen als Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Vorteilszuwendungen ist unabdingbar, aber nicht Selbstzweck. Formmängel begründen ungeachtet der zunächst bei der Abgabenbehörde liegenden Beweislast…