5.9.31 Vermögensschadenversicherung Rz 393a: Haftpflichtversicherungen zur Abdeckung eines Vermögensschadens infolge Fehlhandelns von Führungskräften (Vermögensschadenversicherungen) sind steuerlich wie folgt zu beurteilen: Versicherungsnehmer und Begünstigter aus dem Vertrag ist das Unternehmen (Arbeitgeber): Die Prämienzahlungen sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben, beim Arbeitnehmer liegt kein Vorteil aus dem…
…Zahlungen, die der Arbeitgeber an einen übergangenen Stellenwerber als Ersatz für den eingetretenen Vermögensschaden zu leisten hat, sind im Wege der Veranlagung zu erfassen. Bei einer sexuellen Belästigung oder einer geschlechtsbezogenen Belästigung hat die betroffene Person gegenüber dem Belästiger Anspruch auf Ersatz des erlittenen Schadens…
…Felssturz oder Steinschlag, in Betracht. Ein bloßer Vermögensschaden stellt noch keine außergewöhnliche Belastung dar. Erst die Kosten zur Beseitigung des Vermögensschadens können steuerlich abgesetzt werden. Dabei sind die Kosten der Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenfolgen (Rz 838b), die Kosten für Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände (Rz…
…wie etwa einen Gebrauchs-PKW sowie einen Jagd/Geländewagen, ist nur die Ersatzbeschaffung des Gebrauchs-PKW absetzbar. Für welches Familienmitglied das oder die Kraftfahrzeug(e) zugelassen waren, ist für die Zurechnung des Vermögensschadens innerhalb der Familie nicht maßgeblich; es ist von der tatsächlichen Nutzung auszugehen.
…die der Vermieter nur unter bestimmten Voraussetzungen verfügen kann, fließen nur (erst) im Fall der widmungsgemäßen Verwendung zu. Soweit Mietkautionen als Schadenersatz für Vermögensschäden anzusehen sind, sind sie nicht steuerbar. Rz 6408a: Die entgeltliche Einräumung von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke…
…vor. Rz 17: Versichert sich der Leistungserbringer gegen das Risiko des Forderungsausfalls für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers, ersetzt die Versicherung im Versicherungsfall vertragsgemäß den beim leistenden Unternehmer eingetretenen Vermögensschaden. Der im Schadensfall an den leistenden Unternehmer bezahlte Geldersatz ist Entgelt für die versicherten…
12.8.24 Schadenersatzleistungen, Schadensfälle Rz 906: Schadenersatzleistungen sind nicht absetzbar, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (Verschuldenshaftung; VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, vgl. Rz 828 ff). Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Gegenwerten können nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn…
13.1.5 Bedeutung formeller Mängel von Vereinbarungen Rz 573: Das Erfordernis klarer, ernsthafter, im Voraus abgeschlossener und die Körperschaft bindender Vereinbarungen als Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Vorteilszuwendungen ist unabdingbar, aber nicht Selbstzweck. Formmängel begründen ungeachtet der zunächst bei der Abgabenbehörde liegenden Beweislast…
Entnahmen Rz 750: Der Begriff Entnahmen steht hier nicht für jene im Sinne des § 6 Z 4 EStG 1988, sondern für das wörtliche Entnehmen von Geld oder Wirtschaftsgütern aus dem Vermögen der Körperschaft außerhalb eines Rechtsgeschäftes. Dem Grunde nach ist jede Entnahme zunächst als rückzahlungspflichtiger…