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StiftR 2009 Rz 281–30610.5 Widerruf einer nicht unter § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 (= betriebliche) fallenden Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…bei der Zuwendung von Beteiligungen im Sinne des § 31 EStG 1988 die tatsächlichen Anschaffungskosten des Stifters. Hat der Stifter die Beteiligung unentgeltlich erworben, ist auf die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers abzustellen. 10.5.3 Widerruf einer nach dem 31.07.2008 errichteten Privatstiftung Rz 306: Privatstiftungen…

StiftR 2009 Rz 30710.5.4 Widerruf ausländischer vergleichbarer Stiftungen und Vermögensmassen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…sind. Zwecks Gleichstellung mit dem Widerruf einer österreichischen Privatstiftung sind bei der Kürzung die nach österreichischem Steuerrecht ermittelten Werte anzusetzen (dh. die Werte, die bei Zuwendung an eine österreichische Privatstiftung anzusetzen wären und nicht allfällige höhere ausländische Eingangswerte). Weiters setzt die Kürzung bei Widerruf voraus…

StiftR 2009 Rz 138–1393.6 Besteuerung bei Auflösung der Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…aller Letztbegünstigten auf längstens weitere 100 fortgesetzt wird andere Gründe in der Stiftungserklärung festgelegt sind mit gerichtlichem Auflösungsbeschluss. Rz 139: Mit Eintritt eines Auflösungstatbestandes wird die Abwicklung in Gang gesetzt. Da es sich bei der eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftung nicht um eine unter § 7 Abs…

StiftR 2009 Rz 33412. Nachversteuerung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…und Schenkungssteuergesetzes ist der Nachversteuerungstatbestand des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG 1955 ab 01.08.2008 zur Gänze nicht mehr anwendbar, auch wenn Vermögen von der Privatstiftung zugewendet wird, das sie vor dem 01.08.2008 erhalten hat und daher noch ErbSt-verfangen war.

StiftR 2009 Rz 129–1373.5 Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…vor, wenn die Privatstiftung bei einer Kapitalerhöhung von ihrem Bezugsrecht nicht Gebrauch macht oder nicht Gebrauch machen kann und sich dadurch lediglich das Beteiligungsausmaß ohne Substanzwertauswirkung verringert (Verwässerung); dies gilt nur, wenn die Privatstiftung kein Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung des Bezugsrechtes erhält…

StiftR 2009 Rz 191–2007. Der Stiftungsakt
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…der Gründung einer Privatstiftung oder im Rahmen einer Nach- oder Zustiftung einzelne Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens unentgeltlich zugewendet, liegen, abgesehen von den Fällen des § 4 Abs. 11 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 (siehe Rz 201 ff) beim Stifter Entnahmevorgänge bzw. bei Körperschaften im…

StiftR 2009 Rz 152–1624.2 Unternehmenszweckförderungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…daher liegt keine betriebliche Privatstiftung vor. Rz 156: Die Eigenschaft als Unternehmenszweckförderungsstiftung ist auch dann nicht gegeben, wenn die Stiftung als Konzernstiftung eine reine Holdingstiftung ist. In diesem Fall liegt keine betriebliche, sondern eine eigennützige Stiftung vor. Rz 157: Begünstigte einer Unternehmenszweckförderungsstiftung können nach den…

StiftR 2009 Rz 33513. Grunderwerbsteuer
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Für die Beurteilung, ob eine Grundstücksübertragung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist bei gemischten Schenkungen die mitübertragene Schuld oder Last dem gemeinen Wert des Grundstückes gegenüber zu stellen. Liegt der Betrag der Schuld oder Last unter 50 Prozent des gemeinen Wertes des Grundstückes, ist die Grundstücksübertragung…

StiftR 2009 Rz 173–1824.4 Belegschaftsbeteiligungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Büromiete, die bei der Belegschaftsbeteiligungsstiftung anfallende Körperschaftsteuer, Personalkosten für in der Privatstiftung beschäftigtes Personal, usw. Rz 175: Zur Behandlung der Beteiligungserträge und der gegebenenfalls anfallenden Kapitalertragsteuer siehe KStR 2001 Rz 498 ff. Rz 176: Die in der Belegschaftsbeteiligungsstiftung anfallenden Verwaltungskosten sind Betriebsausgaben. Beispiel: Die Belegschaftsbeteiligungsstiftung…

StiftR 2009 Rz 308–316Teil 3:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…noch Geschäftsleitung im Inland, ist keine Steuerpflicht gegeben. Rz 315: Beide haften jeweils für die Steuer des anderen. 11.4 Entstehen der Steuerschuld und Fälligkeit Rz 316: Die Steuerschuld bei Zuwendungen an Privatstiftungen unter Lebenden entsteht mit der Ausführung der Zuwendung. Somit ist der Zeitpunkt…

StiftR 2009 Rz 20–232. Die Privatstiftung als Steuersubjekt (§ 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Die Steuersubjekteigenschaft einer Privatstiftung endet grundsätzlich mit dem Ende der Rechtspersönlichkeit, dh. mit der Löschung im Firmenbuch. Die Körperschaftsteuerpflicht bleibt allerdings darüber hinaus gemäß § 4 Abs. 2 KStG 1988 weiter bestehen, bis das gesamte Vermögen an den/die Letztbegünstigten herausgegeben wurde (zB bei nachträglich hervorgekommenem…

StiftR 2009 Rz 228–2329. Rechtsgeschäftliche Beziehungen zur Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…eine der Privatstiftung gehörende Eigentumswohnung um 300 € monatlich an seine Lebensgefährtin. Ortsüblich wäre ein Mietzins von 800 €. Die Lebensgefährtin ist in der Stiftungserklärung nicht als Begünstigte vorgesehen. Der Vorteil aus der günstigen Miete ist dem Mitglied des Stiftungsvorstandes zuzurechnen und bei ihm als…

StiftR 2009 Rz 140–1514. Die betriebliche Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Sinne des § 12 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 zu werten. Bei Sachzuwendung an Begünstigte (Letztbegünstigte) ist der steuerliche maßgebende Buchwertabgang als Betriebsausgabe zu werten. Rz 150: Auf Grund der abgabenrechtlichen Sonderstellung der betrieblichen Privatstiftung als Körperschaft, deren Einkünfte gemäß § 7 Abs. 3 KStG 1988…

StiftR 2009 Rz 75–883.2.5 Einkommensverwendung der Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Bei der unterpreisigen oder unentgeltlichen Nutzungsüberlassung von betrieblichem Vermögen liegt eine Nutzungsentnahme vor, die nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG 1988 in Verbindung mit § 6 Z 4 EStG 1988 zu einer Gewinnerhöhung führt (zB unterpreisige Überlassung von Arbeitskräften). Rz 83: Erwirbt die Privatstiftung…

KStR 2013 Rz 23–291.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Die Privatstiftung ist kein Unternehmer im Sinne des UGB kraft Rechtsform, sie ist aber zur unternehmensrechtlichen Buchführung verpflichtet (§ 18 PSG). Die §§ 34 bis 38 PSG regeln den Widerruf, die Auflösung, Abwicklung, Löschung und Umwandlung der Privatstiftung. Zur Besteuerung siehe die StiftR 2009 Teil 1. 1…

StiftR 2009 Rz 111–1233.3.4 Übertragung stiller Reserven aus Beteiligungsveräußerung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…kann auch dadurch die Übertragung stiller Rücklagen erreicht werden. Beispiel: Der Überschuss aus der Veräußerung einer Beteiligung beträgt 10.000 €. Die Privatstiftung nimmt bei der ihr zu 100 Prozent gehörenden Tochter-GmbH (Nennkapital 35.000 €) eine ordentliche Kapitalerhöhung von 3.600 € vor…

StiftR 2009 Rz 317–32611.5 Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…szweig) Beschreibung der Gebäude, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören Gebäude und Gebäudeteile, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, sind gesondert anzugeben wie bei Grundvermögen Vorlage des Bauplanes Sind Teile des landwirtschaftlichen Grundbesitzes als Bauland nutzbar (Baulandwidmung)? Wenn ja, Ausmaß in m²; Rz 323: Grundvermögen…

StiftR 2009 Rz 184–190Teil 2: Einkommen(Körperschaft)steuerrecht des Stifters, der (Letzt)Begünstigten und von Vertragspartnern einer Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…anderen Personen (Zustiftungen) erfolgen. Bei Zuwendungen an Unternehmenszweckförderungsstiftungen (siehe Rz 152 ff), Arbeitnehmerförderungsstiftungen (siehe Rz 163 ff) und Belegschaftsbeteiligungsstiftungen (siehe Rz 173 ff) hat die Stiftereigenschaft aber Bedeutung. Des Weiteren ist eine Anrechnung von Stiftungseingangswerten anlässlich eines Widerrufes einer Privatstiftung, die vor dem 01.08…

EStR 2000 Rz 1350–13605.5.4b Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen (§ 4b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Zuwendung bei der empfangenden Stiftung nachzuversteuern. Die Nachversteuerung erfolgt durch Festsetzung eines Zuschlages in Höhe von 30% der Zuwendung zur KSt (§ 4b Abs. 2 Z 1 EStG 1988). Der Zuschlag zur KSt ist unabhängig davon festzusetzen, ob die Stiftung auch aus anderen Gründen einer KSt…

StiftR 2009 Rz 24–323. Die Besteuerung der eigennützigen Privatstiftungen (§§ 7 und 13 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…2 KStG 1988. 3.1.2.2.2 Änderung der Verhältnisse Rz 31: Wird bei einer unter § 13 KStG 1988 fallenden eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftung die Vorlage einer vom Finanzamt konkret bezeichneten geänderten Stiftungszusatzurkunde (etwa der gegenwärtig maßgebenden Fassung) nach Aufforderung verweigert oder nicht fristgerecht…