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UmgrStR 2002 Rz 1598–16185.3. Steuerliche Bewertung des zu übertragenden Vermögens (§ 29 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…gegenüber den/die ausscheidenden Mitunternehmer) eingestellt und als Geldbestandsminderung des zu übertragenden Vermögens der Mitunternehmerschaft und als Buch- bzw. Verkehrswertminderung des Mitunternehmeranteils wirksam werden. Die Grenze für Barentnahmen ist unter der Annahme einer linearen Verminderung des Verkehrswertes der Erhalt des positiven Verkehrswertes des übertragenen Vermögens…

UmgrStR 2002 Rz 911–9163.4.2.6.6. Vorbehaltene Entnahmen nach dem Einbringungsstichtag
geltende FassungRichtlinien17.12.2015

… beim Gesellschafter entsteht eine Forderung aus der vorbehaltenen Entnahme. Der Ansatz einer "Passivpost für vorbehaltene Entnahmen" hat bindende Wirkung und führt zur gleichen Buch- und Verkehrswertminderung wie die Passivpost für tatsächliche Entnahmen. Bei Vorliegen von tatsächlichen Entnahmen und einer vorbehaltenen Entnahme haben gesonderte Ansätze dieser…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.5.3. Gemeiner Wert B.5.3.1. Allgemeines Rz 806: In allen Fällen, in denen die Steuerschuld nicht auf Grund einer inländischen Lieferung oder eines innergemeinschaftlichen Erwerbs entsteht (z.B. Eigenimport, Änderung der Verhältnisse durch Nutzungsänderung, Eigenverbrauch), ist die Bemessungsgrundlage der gemeine Wert…

KfzBStR 2021 Rz 1018–1022B.6.2.5. Reduktion Wert der Konstante in Berechnungsformel und Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.2.5. Reduktion Wert der Konstante in Berechnungsformel und Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991) Rz 1018: Bei Krafträdern vermindert sich beginnend ab 1. Jänner 2024 der Wert 55 g alle zwei Jahre jeweils um den Wert zwei. 1. Jänner 2020: [Grafik] &nbsp…

KfzBStR 2021 Rz 829–833B.5.4.3. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.5.4.3. Tageszulassungen Rz 829: (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Tageszulassungen unterliegen grundsätzlich der Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991, wenn die Kraftfahrzeuge auf den Fahrzeughändler zugelassen und nicht auf öffentlichen Straßen verwendet werden und wenn die Zulassung nicht länger…

EStR 2000 Rz 3208–32217.8 Absetzung für Abnutzung - Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

7.8 Absetzung für Abnutzung - Kraftfahrzeuge 7.8.1 Überblick Rz 3208: Die Regelungen des § 8 Abs. 6 EStG 1988, mit denen für Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen die Mindestnutzungsdauer gesetzlich festgelegt wird, gelten ab der Veranlagung 1996 sowohl für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack) Rz 543: Nicht unter die Position 8703 fallen Teile von Kraftfahrzeugen oder schadhafte Personen- oder Kombinationskraftwagen (sogenannte Wracks), welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht oder nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge…

KfzBStR 2021 Rz 812–817B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum Rz 812: Wird ein Gebrauchtfahrzeug im übrigen Unionsgebiet bei einem befugten Fahrzeughändler erworben, dann gilt der Anschaffungspreis als gemeiner Wert (§ 5 Abs. 2 NoVAG 1991). Der Kaufpreis (Anschaffungspreis) gilt somit in diesen…

LStR 2002 Rz 83812.4.6 Kosten für die Ersatzbeschaffung von PKW
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.4.6 Kosten für die Ersatzbeschaffung von PKW Rz 838e: Die Ersatzbeschaffung von PKW führt grundsätzlich zu einer außergewöhnlichen Belastung, und zwar auch dann, wenn sich das Fahrzeug am Zweitwohnsitz befunden hat. Die Höhe der außergewöhnlichen Belastung ist mit dem Zeitwert im Zeitpunkt der…

EStR 2000 Rz 4769–478214.3.5 Angemessenheitskriterien bei den im Gesetz genannten Aufwendungen und Ausgaben
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

14.3.5 Angemessenheitskriterien bei den im Gesetz genannten Aufwendungen und Ausgaben 14.3.5.1 Personen- und Kombinationskraftwagen Rz 4769a: Die Begriffe "Personenkraftwagen" und "Kombinationskraftwagen" sind entsprechend der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 auszulegen. Die Verordnung ist in Bezug auf die Einkommensteuer auf…

LStR 2002 Rz 369–3745.9.18 KFZ
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.9.18 KFZ 5.9.18.1 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte Rz 369: § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (Pendlerpauschale) enthält eine abschließende Regelung; zusätzliche Werbungskosten können nicht geltend gemacht werden. Bei auswärtiger Beschäftigung siehe auch Stichwort "Familienheimfahrten", Rz 354. 5.9.18.2…

KfzBStR 2021 Rz 1–7A. Definitionen und übergreifende Themen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A. Definitionen und übergreifende Themen A.1. Allgemeine Definitionen Rz 1: Die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) richten sich nach den jeweils geltenden kraftfahrrechtlichen Vorschriften (§ 9 Abs. 2 KfzStG 1992). Gleiches gilt für die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG 1953…

EStR 2000 Rz 6651–665322.4.3.3 Behördlicher Eingriff
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

22.4.3.3 Behördlicher Eingriff Rz 6651: Befreit ist die Veräußerung von Grundstücken infolge eines behördlichen Eingriffs oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs. Diese Befreiung gilt ab 1.4.2012 auch für zu einem Betriebsvermögen gehörende Grundstücke (§ 4 Abs. 3a Z…

LStR 2002 Rz 237–2385.1.4 Substanzverluste
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.1.4 Substanzverluste Rz 237: Aufwendungen für den Erwerb von Wirtschaftsgütern oder an Wirtschaftgütern erlittene Wertminderungen sind nur in folgenden Fällen als Werbungskosten anzusetzen: Die Absetzung für Abnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988). Dies gilt auch bei Arbeitsmitteln (§ 16 Abs. 1 Z…

EStR 2000 Rz 4761–476914.3 Angemessenheitsprüfung (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

14.3 Angemessenheitsprüfung (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988) 14.3.1 Allgemeines Rz 4761: § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 sieht für bestimmte Aufwendungen eine besondere Angemessenheitsprüfung vor. Die Angemessenheitsgrenze ist nach der Verkehrsauffassung unabhängig vom geschäftlichen oder…

EStR 2000Anhang VI (zu Abschnitt 15.7)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

Anhang VI (zu Abschnitt 15.7) Steuerliche Behandlung der Entschädigungen für die Einräumung von Leitungsrechten bei ober- und unterirdischen Leitungen Ermittlung des ESt-pflichtigen Anteils an der Entschädigungssumme Der vorliegende Bewertungsrahmen beinhaltet die Ansichten des BMF zur Frage, wie der auf die Bodenwertminderung und andere…

LStR 2002 Rz 375–3815.9.18.4 Tatsächliche Kosten als Arbeitsmittel
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

5.9.18.4 Tatsächliche Kosten als Arbeitsmittel Rz 375: Werden die tatsächlichen Kosten geltend gemacht, kommen dem Grunde nach jene Kosten in Betracht, die auch durch das Kilometergeld abgegolten sind (siehe Rz 372). Soweit derartige Kosten ausschließlich der beruflichen Verwendung zuordenbar sind (Mautgebühren, Parkgebühren…

EStR 2000 Rz 4027–402910.1.3 Bewertung von geldwerten Vorteilen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

10.1.3 Bewertung von geldwerten Vorteilen Rz 4027: Geldwerte Vorteile sind mit den üblichen Endpreisen des Abgabeortes anzusetzen. Der übliche Endpreis ist der um übliche Preisnachlässe verminderte Preis. Der Begriff "üblich" verweist auf eine Bewertung, die sich an den objektiven, normalerweise am Markt bestehenden…

KfzBStR 2021Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugtyp / Rechtslage | Berechnung (pro Monat) | Ersatzwerte | Mindeststeuer (pro Monat) | Anmerkungen | KlassePkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung vor 01.10.2020 M1 / Erstzulassung vor 01.10.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten…

UmgrStR 2002 Rz 670–6863.1.6. Erfordernis eines einbringungsfähigen Vermögens
geltende FassungRichtlinien30.10.2020

3.1.6. Erfordernis eines einbringungsfähigen Vermögens Rz 670: Das einbringungsfähige Vermögen wird in § 12 Abs. 2 UmgrStG abschließend definiert. Vermögen, das nicht darunter fällt, kann nicht nach Art. III UmgrStG eingebracht werden. Ergibt sich bei abgabenbehördlichen Überprüfungen, dass: aktive Wirtschaftsgüter miteingebracht worden sind, die…