5.9.26 Strafen Rz 387: Rechtslage ab 02.08.2011 Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder den Organen der Europäischen Union verhängt werden, sind steuerlich nicht abzugsfähig (§ 20 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988). Rechtslage bis 01.08.2011 Über…
5.2. Lenker (1) Gemäß § 15 Abs. 5 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Lenker a)eine gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 oder der Verordnung (EG) Nr. 12/98 erforderliche Abschrift…
5.2.2. Lenker (1) Gemäß § 15 Abs. 5 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Lenker a)eine gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 oder der Verordnung (EG) Nr. 12/98 erforderliche…
5. Strafbestimmungen 5.1. Linienverkehre (1) Gemäß § 47 KflG sind insbesondere folgende Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen: a)Wer eine Kraftfahrlinie ohne die erforderlichen Berechtigungen betreibt (§ 47 Abs. 4 KflG). b)Wer als Berechtigungsinhaber eine Kraftfahrlinie während der gesamten…
5. Strafbestimmungen 5.1. Unternehmer (1) Gemäß § 15 Abs. 1 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Unternehmer a)eine Beförderung gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG ohne die erforderliche Genehmigung durchführt (§ 15…
7. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen den Abschnitt 3. Anlage 1 Musterformblatt für Einzel- und Globalgenehmigungen [Grafik] [Grafik] [Grafik…
5.2. Gelegenheitsverkehre 5.2.1. Unternehmer (1) Gemäß § 15 Abs. 1 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Unternehmer a)eine Beförderung gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG ohne die erforderliche Genehmigung…
3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsübertretungen (1) Gemäß § 23 GütbefG sind folgende Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen: 1.Durchführung von Beförderungen gemäß §§ 7 bis 9 GütbefG ohne die hiefür erforderliche Bewilligung oder Nichteinhaltung von Geboten oder Verboten von zwischenstaatlichen Vereinbarungen…
3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…
10. Strafbestimmungen 10.1. Gerichtliche Strafverfahren (1) § 181b StGB stellt ua. vorsätzliches umweltgefährdendes Verbringen von Abfällen und § 181c StGB stellt ua. fahrlässiges umweltgefährdendes Verbringen von Abfällen unter gerichtliche Strafe, wobei in beiden Fällen zwei Tatbestände unterschieden werden: a)Gemäß § 181b Abs. 1 StGB begeht eine…
4. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser FindokArbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 und der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 sind gemäß § 61 Abs. 4 Weingesetz 2009 in Verbindung mit § 1 Z 10 Weingesetz-Durchsetzungsverordnung…
3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten…
7.1.2. Verwaltungsübertretungen (1) Die Durchfuhr der in der Anlage 1 genannten Suchtgifte bzw. der in der Anlage 2 genannten psychotropen Stoffe entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes ist gemäß § 44 Abs. 1 Z 1 SMG als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch…
5. Verwaltungsstrafbestimmungen 5.1. Rechtsgrundlagen § 87 AußWG 2011 Verwaltungsstrafbestimmungen; § 88 AußWG 2011 Verfall und Entsorgung von Chemikalien bei Verwaltungsübertretungen.; § 26 SKG 2013 Verwaltungsstrafbestimmungen. 5.2. Güter Siehe Abschnitt 3.2. 5.3. Zuständige Strafbehörden Zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig…
10.2. Verwaltungsübertretungen (1) Abgesehen von den unter Abschnitt 10.1. behandelten gerichtlichen Strafen und den unter Abschnitt 2.1.2. und Abschnitt 2.3. behandelten Verwaltungsübertretungen ist die Einfuhr, die Ausfuhr, die Durchfuhr oder die Verbringung innerhalb der Union von Abfällen entgegen den in…
7.1.4. Vereinfachte Strafverfügung (1) Gemäß § 9 Abs. 1 ArtHG 2009 können die Zollämterkann das Zollamt Österreich nach Maßgabe des § 146 FinStrG mit vereinfachter Strafverfügung über 1.Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 8 Abs. 5 ArtHG 2009 (siehe Abschnitt 7.1.3.) und Hinweis: Im Text des…
4. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 sind gemäß § 40 Abs. 1 PyroTG 2010 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar. (2) Wenn Zollbehörden oder Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder auch…