RIS AI
7 117 Treffer332 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957 anwendbar. Rz 14: Die Verjährungsfrist beginnt gemäß …

UZKArtikel 103 Verjährung der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 103 Verjährung der Zollschuld (1) Eine Zollschuld darf dem Zollschuldner nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Tag des Entstehens der Zollschuld nicht mehr mitgeteilt werden. (2) Ist die Zollschuld aufgrund einer zum Zeitpunkt ihrer Begehung strafbaren Handlung entstanden, so verlängert sich…

LRL 2012 Rz 195–19710.2.2. Sonderbestimmungen
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…des § 200 Abs. 1 BAO vorgelegen ist, und erwächst ein derartiger Bescheid in Rechtskraft, beginnt nach der Rechtsprechung die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres, in dem der vorläufige Bescheid erlassen wurde (VwGH 6.11.2023, Ra 2021/16/0085; VwGH 27.2.2014, 2010/15…

RAE Rz 1846–186721.6. Unterbrechung der Verjährung (§ 238 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

21.6. Unterbrechung der Verjährung (§ 238 Abs. 2 BAO) Rz 1846: Amtshandlungen iSd § 238 Abs. 2 BAO, die sich nur gegen einen der Gesamtschuldner in Bezug auf seine Leistungspflicht richten, kommt auch gegenüber allen anderen Gesamtschuldnern eine die Einhebungsverjährung unterbrechende Wirkung zu. Selbst durch eine…

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…293b, 295, 299 und 303 BAO); denn anders als das österreichische Recht geht das gemeinschaftliche Zollrecht nicht von der Rechtskraft von Abgabenbescheiden aus; vielmehr werden den Änderungen von Abgabenbescheiden durch die Zollbehörden durch die Verjährungsfrist des Art. 103 Abs. 1 UZK bzw. Art. 103 Abs…

LRL 2012 Rz 194–21010.2. Bemessungsverjährung
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…mit Bescheid (Feststellungsbescheid bzw. Nichtfeststellungsbescheid) zu erledigen; dies auch dann, wenn die vom Grundlagenbescheid "abgeleiteten" Abgaben bereits verjährt sind. Abgabenbescheide und Feststellungsbescheide verlängern (nach § 209 Abs. 1 BAO) auch dann die Verjährungsfrist, wenn sie vorläufig erlassen wurden (zB VwGH 20.1.2010, 2006/13/0015).

ZK-17702.4. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…die Richtigkeit und Vollständigkeit der Zollanmeldungen in einem bestimmten Bereich sicherzustellen. Bei der Organisation und Durchführung von Nachschauen sind auch die Verjährungsfristen der einzelnen Vorgänge zu berücksichtigen. Nachstehend sind die wesentlichsten Prüfungs- und Überwachungshandlungen, die im Rahmen der Nachschau insbesondere bei der Anschreibung in der…

ZK-22608.3.2. Inanspruchnahme des Sicherungsgebers bzw. des bürgenden Verbandes
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…zuständigen Behörde unberührt, den Inhaber des Unionsversandverfahrens und/oder Bürgen zu belangen, wenn zu einem späteren Zeitpunkt (unter Beachtung der Verjährungsfristen für die Abgabenerhebung oder die Ahndung) offenbar wird, dass das Verfahren tatsächlich nicht beendet war und demzufolge nicht hätte erledigt werden dürfen, oder wenn…

ZK-07706.4. von der Kommission zu treffende Entscheidungen (Art. 116 Abs. 3 UZK, Art. 98 - 102 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…soweit sie für Abgabenbeträge gezahlt wurden, die wegen Ablaufs der Verjährungsfrist nicht mehr nacherhoben werden dürfen. (2) Eine Erstattung oder ein Erlass ist zu Unrecht erfolgt, wenn geltende gesetzliche Regelungen fehlerhaft angewendet worden sind und auch keine andere gesetzliche Grundlage für die Maßnahme gegeben ist…

ZK-25008. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…Zuwiderhandlung hat unmittelbar nach Feststellung zu erfolgen; sie hat eine Sachverhaltsdarstellung zu enthalten und sind ihr allfällige Unterlagen und Angaben über die Bemessungsgrundlagen anzuschließen. Wegen der im Abkommen festgelegten Verjährungsfristen sind die Meldungen unbedingt vordringlich zu behandeln. 8.3.3. Geltendmachung des Abgabenanspruches 8.3…

KStR 2013 Rz 1141–115015.7.2.5 Firmenwertabschreibung und vorherige Teilwertabschreibung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…6 EStG 1988207 BAO in Höhe von 100. Es sind Verlustvorträge von 60 vorhanden. Der Verlustabzug kommt für Feststellungsbescheide, die ohne Bedachtnahme auf Verjährungsfristen erlassen werden können, von vorneherein nicht in Betracht. Somit hat auf Ebene des Gruppenmitglieds bzw. Gruppenträgers zwar eine "Wurzelkorrektur" zu erfolgen…

RAE Rz 1830–184521. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO) sowie Rückzahlungen (§§ 239 bis 241 BAO). Für Rückzahlungen gemäß § 239 BAO gilt mangels eigenständiger abgabenrechtlicher Regelungen die bürgerlichrechtliche Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 1478 ABGB - VwGH 4.3.1999, 98/16/0253). Für die Rückzahlungstatbestände der § 240 und § 241 BAO sind…

ZK-22608.3.1. Suchverfahren im C-TIR
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

8.3.1. Suchverfahren im C-TIR Sonderzuständigkeit für das Zollamt Wien Gemäß § 13 Z 2 AVOG 2010 - DV wird zur Einleitung und Durchführung der Suchverfahren, sowie zur Erhebung der Eingangsabgaben (Abgang und Bestimmung), die Zuständigkeit auf das Zollamt Wien im Verfahren mit Carnet TIR…

ZT-25109.3. Verfahren mit Bezug auf frühere Zollkontingente
geltende FassungRichtlinien22.11.2017

9.3. Verfahren mit Bezug auf frühere Zollkontingente Gemäß Artikel 103 Absatz 1 des Zollkodex darf die Mitteilung an den Zollschuldner nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld nicht mehr erfolgen. Eine Annullierung oder Anpassung eines Zollkontingentvorteils nach…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO) 1.1. Allgemeines (§ 210 Abs. 1 BAO) Rz 1: Fälligkeit ist die für einen bestimmten Abgabepflichtigen (Selbstschuldner oder Haftenden) kraft Gesetzes oder durch Bescheid (insbesondere Abgaben- oder Haftungsbescheid) eingetretene Verpflichtung, eine Abgabe (Abgabenschuldigkeit) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Fälligkeitstag…

ZK-25902.5.1.5. Änderungen / Erneuerungen
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

2.5.1.5. Änderungen / Erneuerungen Änderungen wie zB Hinzufügen einer Warennummer bzw. eines Ortes oder Korrektur der Ausbeute, usw. können über Antrag oder von Amts wegen in CDA bei einer aufrechten Bewilligung durchgeführt werden. Die durchgeführten Änderungen sind ggfs. auch rückwirkend (zB ab dem…

ZK-25602.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

2.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.5.1. Frist für die Erledigung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 215; Art. 257 | Art. 1; Art. 170; Art. 174 | Art. 325 | - Die Frist für die Erledigung ist die…

KfzBStR 2021 Rz 290–301A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage seit 1. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage abseit 1. Dezember 2019 Rz 290: Das Ansuchen um Befreiung ist direkt in einer örtlich zuständigen Zulassungsstelle gemäß § 40a KFG 1967 und nicht beim Finanzamt zu stellen. Das Ansuchen um Befreiung ist eine unbedingt notwendige materiell-rechtliche Voraussetzung…

LStR 2002 Rz 467–4787.5.3.2 Kapitalversicherungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.5.3.2 Kapitalversicherungen 7.5.3.2.1 Bindungsfrist Rz 467: Für Versicherungsverträge auf den Er- und Ablebensfall, die nach dem 31. Dezember 1988 abgeschlossen worden sind, besteht eine Mindestbindungsfrist von 20 Jahren. Sie bemisst sich vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Zeitpunkt…

UZKArtikel 121 Verfahren für die Erstattung und den Erlass
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 121 Verfahren für die Erstattung und den Erlass (1) Anträge auf Erstattung oder Erlass nach Artikel 116 sind innerhalb der folgenden Fristen bei den Zollbehörden zu stellen: a)im Falle von zu hoch bemessenen Einfuhr- und Ausfuhrabgabenbeträgen, Irrtümern der zuständigen Behörden oder Billigkeit: innerhalb…