…6 Z 6 lit. a EStG 1988 anzusetzen, wenn sonstige Umstände eintreten, die zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten hinsichtlich dieser Wirtschaftsgüter führen. Damit sind sämtliche sonstige - nicht bereits von § 6 Z 6 lit. a EStG 1988 erfasste…
…des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Der Antrag auf Aussetzung der Einhebung ist nach § 212a Abs. 2b BAO insbesondere zurückzuweisen, wenn er nach Ergehen einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Beschwerdeverfahren eingebracht wird sowie zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig…
…Erledigung eines Umbuchungsantrages entstanden ist und den Abgabepflichtigen an der Verzögerung kein Verschulden trifft, oder wegen einer für den durch die Umbuchung zu Begünstigenden unvorhersehbaren kontokorrentmäßigen Verrechnung nichts oder weniger umgebucht werden konnte, als im Zeitpunkt der Einbringung des Umbuchungsantrages an Guthaben des Antragstellers zu…
…maßgeblichen Verhältnisse im Fall eines neuerlichen Ansuchens wieder eine Zahlungserleichterungsbewilligung in Aussicht gestellt werden. Rz 266: Die in Zahlungserleichterungsbewilligungen enthaltenen Raten- und Stundungstermine sollen kalendermäßig festgesetzt und nicht von bestimmten künftigen Ereignissen abhängig gemacht werden. Rz 267: Es steht dem Finanzamt frei, von der im…
…der Überlassung von Immobilien durch eine Privatstiftung an den Stifter oder an andere Begünstigte im Rahmen der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke siehe UStR 2000 Rz 186. Rz 161: Die Frage, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt oder nicht, muss umsatzsteuerlich zum Leistungszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der…
…0049). Rz 1236: Der Zweck der Haftungsnormen besteht in einer Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden für den Fall, dass die Erfüllung derselben beim Erstschuldner entweder bereits vereitelt oder doch wesentlich gefährdet erscheint. Aus dem Besicherungsgedanken leitet sich grundsätzlich eine Nachrangigkeit im Verhältnis zur Inanspruchnahme des…
…Abgabenbehörde im Rahmen der vorläufigen Abgabenfestsetzung davon auszugehen, dass keine Bestrafung erfolgen wird. Damit ist sichergestellt, dass die Abgabenbehörde für den jeweiligen Veranlagungszeitraum eine schädliche tatsächliche Geschäftsführung erst zum Zeitpunkt des Vorliegens einer rechtskräftigen Entscheidung beurteilt. Nachdem eine rechtskräftige Entscheidung des zuständigen Strafgerichtes bzw. der…
…über die durch den Wegzug entstandene Steuerschuld im Abgabenbescheid nur abzusprechen, die Steuerschuld jedoch bis zur tatsächlichen Veräußerung der Beteiligung nicht festzusetzen (§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. a EStG 1988). Das Antragsrecht steht dabei für jedes im Zeitpunkt des Wegzugs vorhandene Wirtschaftsgut oder Derivat…
…der Ratenzahlung verweist das UmgrStG auf § 6 Z 6 EStG 1988, soweit es nach den jeweiligen Bestimmungen des UmgrStG zu einer umgründungsbedingten Einschränkung des Besteuerungsrechtes kommt. Dabei sind insbesondere die folgenden in § 6 Z 6 EStG 1988 geregelten Bestimmungen zur Ratenzahlung sinngemäß anzuwenden: Im Verhältnis…
…76), so kann die Anpassung nur auf einen Wert innerhalb der - mit ex-ante Wissensstand ermittelten - fremdüblichen Bandbreite führen. Sollten andere Staaten Year-End-Adjustments anders handhaben, so wäre eine allfällige dadurch entstehende Doppelbesteuerung im Wege eines Verständigungsverfahrens zu klären (Z 3.71 OECD-VPL).
…Zusammenhang dem Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung zu (siehe Rz 2153 ff). Erfolgsabgrenzungen, die die Periodenrichtigkeit des Ergebnisses erhöhen, sind zulässig (siehe Rz 2395 ff und 3327 ff). 6.2.2.3 Stichtagsprinzip Rz 2130: Die Bewertung in der Bilanz hat sich nach den Verhältnissen zu richten…
…T-GmbH hat im Zeitpunkt der Anschaffung der E-GmbH zur Steuerwirksamkeit gemäß § 10 Abs. 3 KStG 1988 optiert. In weiterer Folge wird die T-GmbH down-stream auf die E-GmbH verschmolzen; als Abfindung für die verschmelzungsbedingt untergehenden Anteile an der T-GmbH erhält…
…des Vorjahres als Abschläge, aktivierte Gutschriften als Zuschläge zu berücksichtigen. Rz 697: Geht der Steuerpflichtige im Zeitpunkt des Überganges von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich umsatzsteuerlich von der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten zur Versteuerung nach vereinbarten Entgelten über, dann sind zusätzlich…
…1 und 2 UStG 1994 im vorangegangenen Kalenderjahr 100.000 Euro netto (bis 31. Dezember 2010: 30.000 Euro netto bzw. bis 31. Dezember 2009: 22.000 Euro) nicht überstiegen haben, gilt das Kalendervierteljahr als Voranmeldungszeitraum. Durch die rechtzeitige Abgabe der Voranmeldung für den ersten…
…unterliegende Gebilde und vor dem 1.10.2011 entgeltlich erworbene sonstige Wirtschaftsgüter und Derivate sind im Zuzugsfall bei späteren Realisierungsvorgängen stets steuerfrei (soweit sie nicht unter § 31 EStG 1988 fallen). Findet der entgeltliche Erwerb nach dem jeweiligen Stichtag statt, kommt im Zuzugsfall die Aufwertungsbestimmung des …
…Zeitpunkt der Änderung Rz 2075: Eine Änderung der Verhältnisse liegt nicht bereits dann vor, wenn die Absicht besteht, das Wirtschaftsgut zur Ausführung unecht steuerfreier bzw. anderer (zB steuerpflichtiger) Umsätze zu verwenden, sondern erst mit der tatsächlich geänderten Verwendung. Ändert sich die Verwendung noch im Jahr…
…zweiter Satz UStG 1994 - die Verhältnisse im Zeitpunkt des Umsatzes an den Unternehmer. Beispiel 1: Ein pauschalierter Landwirt bezieht eine Leistung, die Rechnung hierüber erhält er aber erst im nächsten Jahr, in dem er nicht mehr pauschaliert ist. Der Vorsteuerabzug ist nicht zulässig (VwGH 11…
…einer Gewinnverwirklichung: Bei Konvertierung von einer Fremdwährung in Euro oder in eine über fixe Wechselkurse zum Euro gebundene Währung im Konvertierungszeitpunkt, bei nachfolgender Tilgung des Fremdwährungsdarlehens im Zeitpunkt und Ausmaß der Tilgung. Die Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens in ein anderes wechselkurslabiles Fremdwährungsdarlehen stellt keinen Tausch dar…
…Dienstbezüge (einschließlich der Ruhebezüge). Alle übrigen Einkommensteuerprivilegien des Abkommens finden auf österreichische Staatsbürger und auf Staatenlose mit Wohnsitz in Österreich keine Anwendung (Abschnitt 39 UNIDO-Abkommen). Für die Beurteilung der Frage, ob ein Wohnsitz in Österreich vorliegt, sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Funktionsübernahme bzw…
…lit. a BAO anzusehen ist sowie zur Zusammenrechnung im Detail siehe Abschnitt 4.2 des Erlasses des BMF vom 17.12.2008, BMF-010103/0219-VI/2008, AÖF Nr. 37/2009, zur Anzeigepflicht nach § 121a BAO). Maßgebend sind die wertrelevanten Verhältnisse im Zeitpunkt der Schenkung…