RIS AI
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ZK-25602.3. Bewilligungsvoraussetzungen
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

2.3. Bewilligungsvoraussetzungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 211 Abs. 3 bis 6 | Art. 161, Art. 166, Art. 167 | Art. 259 | - 2.3.1. Ansässigkeit Sofern nichts anderes bestimmt ist, wird die Bewilligung ausschließlich…

ZK-23702.3. Bewilligungsvoraussetzungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2.3. Bewilligungsvoraussetzungen | UZK | DA | IA | TDA | 148 (2) - (4), 211 (3) - (6) | 117, 166 | - | - 2.3.1. Ansässigkeit Die Bewilligung eines Zolllagers oder eines Verwahrungslagers wird nur in der Union ansässigen Personen erteilt. Die Ansässigkeit im…

ZK-25602.3.3. Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien25.04.2023

2.3.3. Sicherheitsleistung Die Bewilligung der aV ist zwingend von der Leistung einer Sicherheit gemäß Art. 89 ff UZK abhängig. Ausnahmen: Der Antragsteller erfüllt die Voraussetzungen für eine gesetzliche Befreiung von der Sicherheitsleistung oder ihm wurde oder wird eine Befreiung von der Leistung einer…

ZK-25902.4.4. Verantwortlichkeit für die Vorgänge
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.4.4. Verantwortlichkeit für die Vorgänge Der Inhaber der Bewilligung für die pV muss für die außerhalb der Union vorzunehmenden Veredelungsvorgänge keine Regelungen treffen. Außerdem muss diese Person nicht mit dem Ausführer der Waren, welche im Rahmen der pV aus dem Zollgebiet der Union…

ZK-25902.4. Bewilligungsvoraussetzungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.4. Bewilligungsvoraussetzungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 211 Abs. 3 bis 6 | Art. 166 | Art. 259 | - 2.4.1. Ansässigkeit Die Bewilligung wird ausschließlich Personen erteilt, die im Zollgebiet der Union ansässig sind…

UZK-IAAbschnitt 3 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Abschnitt 3 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) Artikel 24 Einhaltung der Vorschriften (Artikel 39 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Ist der Antragsteller eine natürliche Person, gilt dieDie Voraussetzung des Artikels 39 Buchstabe a des Zollkodex gilt als erfüllt, wenn der Antragsteller und gegebenenfalls der Beschäftigte des Antragstellers…

ZK-20300.3. Verfahrensablauf
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

0.3. Verfahrensablauf 0.3.1. Zuständiger Mitgliedstaat Grundsätzlich bleibt es dem Zollbeteiligten überlassen, in welchem Mitgliedstaat er die Überlassung Art. 5 Z 16 UZK einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vornimmt. Für Abgabenbefreiungen, die von einer bestimmten Verwendung der Waren durch den Empfänger…