…unbeweglichem Vermögen im Sinne des ersten Satzes des § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 stammen. Ein Verlustabzug ist nur zulässig, wenn der Verlust die übrigen Einkünfte im Verlustentstehungsjahr oder in einem der folgenden Jahre übersteigt (§ 102 Abs. 2 Z 2 letzter Satz EStG 1988…
…Grund des Bescheides | 19.000 Euro Eine Aussetzung kommt trotz einer Nachforderung von 7.000 Euro lediglich für 4.000 Euro in Betracht, da der Bescheid nur in diesem Umfang von der Erklärung abweicht. Rz 433: Unter Anbringen iSd § 212a Abs. 1 und 2…
… 16 Abs. 2 BewG 1955) | 98.420,57 | Verbindlichkeiten | 5.000,00 Die GrESt ist nach den Vorschriften des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 zu ermitteln. Gebühr | Kap Rente | : | x | = | Gem Wert insgesamt | : | Gem Wert bew BV…
…zu leisten verspricht, dass er das Grundstück erhält. Gibt es keine Gegenleistung oder beträgt sie nicht mehr als 30% des Grundstückswertes, liegt ein unentgeltlicher Erwerb vor, auf den der Stufentarif anzuwenden ist (§ 7 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm Z 2 lit. a GrEStG…
…bzw. die Verlassenschaft als nicht rechtsfähiges Zweckvermögen gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 KStG 1988 zu behandeln; ebenso das Massevermögen im Verlassenschaftskonkurs. 1.1.1.2 Beginn und Ende der Einkommensteuerpflicht Rz 8: Die Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Staatsbürgerschaft…
…62; VwGH 4.2.1975, 1400/74). Auch bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb bewirkt eine Gütergemeinschaft nur unter der Voraussetzung, dass der andere Ehegatte im Betrieb mitarbeitet, ein Zufließen von Einkünften an beide Ehegatten bzw. eine Mitunternehmerschaft (VwGH 22.1.1965…
…oder innerstaatliche Maßnahmen (§ 48 BAO) eingeschränkt werden. Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob steuerpflichtige Einkünfte vorliegen (Wohnsitzprinzip). Rz 2: Fehlen die Anknüpfungspunkte für eine unbeschränkte Steuerpflicht, unterliegt die natürliche Person mit den in § 98 EStG 1988 taxativ aufgezählten Einkünften (Territorialitätsprinzip), von Ausnahmen abgesehen (zB…
…davon, wie viele Grundstücke mit diesem Betrieb übertragen werden und ist auch auf Grundstücke anzuwenden, die sich im Sonderbetriebsvermögen des übertragenden Mitgesellschafters befinden und gemeinsam mit Mitunternehmeranteilen übertragen werden. Durch den Verweis des § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG auf Abs. 1 leg. cit. ist…
11.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften Rz 1006: Voraussetzung für die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG…
19.5.4.5 Realteilung Rz 5979: Sind die Voraussetzungen des Art. V UmgrStG nicht gegeben und ist folglich das UmgrStG nicht anwendbar ("verunglückte Realteilung"), kommt es§ 24 Abs. 7 EStG 1988 für alle Gesellschafter zur Vollaufdeckung der stillen Reserven (§ 24 AbsAnwendung. 7 EStG 1988…
…des Grundstückes, ist die Grundstücksübertragung unentgeltlich und somit eine Vermögensübertragung, die zur Gänze unter das Stiftungseingangssteuergesetz fällt. Auch der entgeltliche Teil (mitübertragene Schuld oder Last) fällt nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz, selbst dann nicht, wenn der Betrag der mitübertragenen Schuld oder Last den dreifachen Einheitswert des…
…Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 13 BewG 1955) heranzuziehen. 11.5.1.2 Bewertung von inländischem Grundvermögen Rz 319: Eine Sondervorschrift besteht für die Bewertung von inländischen Grundstücken. Nach § 19 Abs. 2 ErbStG 1955 idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000 ist…
…gemäß § 1 Abs. 2 Zweitwohnsitzverordnung wird geführt. Die Zweitwohnsitzverordnung kommt zur Anwendung, dh. A hat keinen Wohnsitz in Ö, daher fällt die Zuwendung des A an die Schweizer Stiftung nicht unter das Stiftungseingangssteuergesetz. 11.2 Sachliche Steuerpflicht Rz 312: Besteuert wird die unentgeltliche Zuwendung. Da…
…der Gesamtrechtsnachfolge unter Anrechnung der Vorbesitzzeit des Rechtsvorgängers. Gebührenbefreiung für Vertragsübernahme anlässlich einer Umgründung nach Art. III bis VI UmgrStG (Steuerspaltung) Grunderwerbsteuer bei nicht land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in Höhe von 0,5% des Grundstückswertes (§ 4 Abs. 1 iVm § 7 Abs. 1 Z 2 lit…
…hat eine neue Abgabenerklärung abzugeben. Hatte der Erbe bereits einen eigenen Vertrag, steht die Prämie für beide Verträge insgesamt nur bis zur Höchstbemessungsgrundlage zu. Rz 1402: Wird kein derartiger Auszahlungsplan abgeschlossen, liegt eine Auszahlung im Sinne des § 108i Abs. 1 Z 1 EStG 1988 vor.
… 35 Abs. 2 PSG) und zur Übertragung des Vermögens auf den Letztbegünstigten (§ 36 Abs. 2 PSG). Der Letztbegünstigte wird ertragsteuerlich gleich behandelt wie jeder andere Begünstigte. Letztbegünstigter kann auch der Stifter selbst sein. § 27 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 lässt beim Widerruf einer Privatstiftung…
…die Voraussetzungen für die Grunderwerbsteuerbefreiung gegeben, dann greift die Befreiung von der Grunderwerbsteuer gemäß § 1 Z 2 NeuFöG bei Neugründungen ohne betragliche Begrenzung. Anderes gilt bei der Betriebsübertragung für die Befreiung von der Grunderwerbsteuer gemäß § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG (siehe Rz 155 ff).
…Lebensgefährten | VwGH 19.5.1992, 92/14/0032 | Angemessenheitsprüfung bei Gesellschafter und Möglichkeit einer verdeckten Gewinnausschüttung | VwGH 23.1.1996, 92/14/0034 | Stundung der Gehaltsforderungen auf unbestimmte Zeit nicht fremdüblich | VwGH 25.2.1997, 92/14/0039 | Tantieme…
…Schenkung von Wirtschaftsgütern an den Ehegatten mit anschließender Rückmiete oder Entlohnung des nahen Angehörigen mit anschließender Darlehensgewährung, sind auf ein allfälliges Vorliegen eines Missbrauches von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes (§ 22 BAO) oder eines Scheingeschäftes (§ 23 Abs.1 BAO) zu überprüfen. Rz 1226: Erhielt…
…unangemessenen Aufwendung in den im EStG 1988 genannten Fällen entgehen. Der Sinngehalt der körperschaftsteuergesetzlichen Regelung kann daher nicht im Interpretationsweg wegdiskutiert werden. Fallen Tatbestände des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 bei Körperschaften an, ist die steuerrechtliche Wirkung wie bei Einkommensteuerpflichtigen gegeben.…