0.3. Verfahrensablauf 0.3.1. Zuständiger Mitgliedstaat Grundsätzlich bleibt es dem Zollbeteiligten überlassen, in welchem Mitgliedstaat er die Überlassung Art. 5 Z 16 UZK einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vornimmt. Für Abgabenbefreiungen, die von einer bestimmten Verwendung der Waren durch den Empfänger…
8.6. Suchverfahren im Unionsversandverfahren (Betriebs-kontinuitätsverfahren) Dieser Abschnitt gilt nur, wenn das Unionsversandverfahren im Betriebskontinuitätsverfahren eröffnet wurde. 8.6.1. Suchanzeige im Unionsversandverfahren oder des vereinfachten Verfahrens bei bestimmten Beförderungsarten Dieser Abschnitt basiert auf einer der folgenden Unterlagen, die im Fall des Betriebskontinuitätsverfahrens als…
8.6.6. Reaktion der Durchgangszollstelle auf die Suchanzeige Die letzte vorgesehene Durchgangszollstelle, der die Suchanzeige TC20 übersandt wird, forscht unverzüglich nach dem Grenzübergangsschein TC10 für die betreffende Sendung. Nach diesen Nachforschungen können folgende Fälle auftreten: (1) Die Warensendung ist bei der letzten vorgesehenen Durchgangszollstelle…
2.2. Wirtschaftlicher Nutzen des Zollverfahrens Die pV ist ein Verfahren, dass eine Zollbegünstigung ermöglicht, wenn Unionswaren in einem Drittland be- oder verarbeitet werden und anschließend das daraus hergestellte Produkt, das Veredelungserzeugnis, wieder in die EU eingeführt wird, wobei der Anteil an Unionswaren in den…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1) Art. 56 UZK (Gemeinsamer Zolltarif und…
1.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung 1.3.1. Anwendungsbereich Art. 163 UZK-DA Laut Art. 163 Abs. 1 Buchstabe b UZK-DA ist im Verfahren der Endverwendung der Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung (vereinfachtes Bewilligungsverfahren) nur dann zulässig, wenn…
Datengruppe Wirtschaftliche Verfahren (EcoProc, 1x, A) | Beschreibung: | Die Verwendung dieser Datengruppe ist nur zulässig, sofern die entsprechenden Angaben nicht auf Positionsebene gemacht wurden. | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Art der Veredelung, Umwandlung…
Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1…
Datengruppe Wirtschaftliche Verfahren (EcoProc, 1x, A) | Beschreibung: | Die Verwendung dieser Datengruppe ist nur zulässig, sofern die entsprechenden Angaben nicht auf Positionsebene gemacht wurden. | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Art der Veredelung, Umwandlung…
5. Überwachung In der Bewilligung wird eine Überwachungszollstelle festgelegt, die die ordnungsgemäße Abwicklung der Begünstigung sicherstellt. 5.1. Aufgaben der Überwachungszollstelle Im Rahmen der Zollaufsicht obliegt der Überwachungszollstelle die Wahrnehmung der zollamtlichen Überwachung (Art. 5 Z 27 UZK in Verbindung mit § 17 ZollR-DG) sowie…
1.2. Formelles Bewilligungsverfahren Hinweis: a) Gemäß Artikel 173 UZK-DA gilt: (1) Wird eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erteilt, beträgt die Geltungsdauer nicht mehr als fünf Jahre ab dem Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. (2) Die…
1.3. Erneuerung, Änderung 1.3.1. Antrag/Erteilung Art. 164 UZK-DA Zur Erneuerung/Änderung einer Bewilligung genügt ein einfacher schriftlicher Antrag, der insbesondere den Hinweis auf die frühere Bewilligung und gegebenenfalls die für deren Änderung erforderlichen Angaben enthält (Art. 164 UZK-DA). Wenn…
7.2. Waren zugunsten Behinderter (C21, C22, C23, C24, C25) (s. auch DVO 2011/1224) 7.2.1. Waren- und Personenkreis 7.2.1.1. Anhang-3-Waren für Blinde (C21) Abgabenfrei sind die in Anhang 3 angeführten Waren für die Förderung blinder Personen (Art…
8. Das Such- und Erhebungsverfahren im Versandverfahren Bei der Bestimmung der Zuständigkeit für das Suchverfahren gilt der Grundsatz, dass die zuständige Behörde des Abgangsstaates für die Einleitung und die Überwachung des Suchverfahrens verantwortlich ist und dabei die Schlüsselrolle spielt (Herrin des Verfahrens). Beendigung und Erledigung…
18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…
8.2. Suchverfahren im Unionsversandverfahren NCTS Einleitung Ziel des Suchverfahrens ist in erster Linie, Nachweise für die Beendigung des Verfahrens zu erhalten, um das Unionsversandverfahren erledigen zu können. Liegt kein solcher Nachweis vor oder stellt sich der Nachweis später als gefälscht oder ungültig heraus, so…
7.3. Verfahren der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen auf Unionsebene | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 171 | Art. 259 | - 7.3.1. Prüfung vor Erteilung der Bewilligung Ist bei einem Antrag auf Bewilligung der aV…
Artikel 9 Mittel für die Mitteilung der Gründe (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Erfolgt eine Mitteilung nach Artikel 22 Absatz 6 Unterabsatz 1 des Zollkodex im Rahmen des Überprüfungs- oder Kontrollprozesses, so kann dies unter Verwendung anderer Mittel als der elektronischen Datenverarbeitung…
1. Übergangszeitraum Bis zur (für Oktober 2019 vorgesehenen) Fertigstellung des UZK-Systems für den Nachweis des Unionscharakters (PoUS) können folgende Nachweise genutzt werden: Versandpapier "T2L" (Art. 124a UZK-DA, geändert durch UZK-TDA); Manifest der Schifffahrtsgesellschaft (Art. 199 Abs. 2 UZK-IA); Rechnung oder Beförderungspapier…
1.1.5 ABC der begünstigten Zwecke Bei den in diesem ABC aufgelisteten Zwecken handelt es sich um eine demonstrative Aufzählung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Sind die Tätigkeiten (Projekte) einer Körperschaft unterschiedlichen begünstigten Zwecken zuzuordnen, ist dies für die Beurteilung der Gemeinnützigkeit unschädlich…