…1955 bewertet ist. Eine Überschreitung der Zukaufsgrenze auf Grund von nicht einkalkulierbaren Ernteausfällen (Frostschäden, Hagel usw.) ist nicht schädlich. Bei einer nachhaltigen Überschreitung liegen hinsichtlich des Weinbaus Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Rz 5053: Werden sowohl Trauben als auch Wein oder Most zugekauft, so sind die…
…und ausgegangene Erzeugnisse und deren Art der Behandlung, einschließlich der verwendeten Behandlungsstoffe, zu führen. Für Winzer, die pro Jahr maximal 100.000 l Wein herstellen (Kleinerzeuger), entfällt ab 2006 die Verpflichtung zur fortlaufenden Bestandsverrechnung. Das Kellerbuch (Sammelmappe) umfasst bei Kleinerzeugern daher im Wesentlichen nur mehr…
…des eigenen landwirtschaftlichen Betriebes im Inland. Schädlich ist auch der Verkauf im Wege eines Gewerbebetriebes desselben Unternehmers (zB Gastwirtschaft). 10.3.11.1 Selbsterzeugter Wein Rz 1450: Lässt sich nicht feststellen, ob und inwieweit der vom Landwirt verkaufte Wein aus selbst geernteten oder zugekauften Trauben…
…der von der Pauschalierung nicht erfasst wird und gesondert anzusetzen ist (siehe Rz 4190a). Für die Ermittlung des auf die Rebanlage entfallenden Gewinnes bestehen keine Bedenken, wie folgt vorzugehen: Vom Veräußerungserlös können 20.000 Euro/ha als auf den Wert der Rebanlage entfallend angesetzt werden…
…berücksichtigen, allerdings mit einem Zukaufswert von Null. Eine Überschreitung der Zukaufsgrenze auf Grund von nicht einkalkulierbaren Ernteausfällen (Frostschäden, Hagel usw.) ist nicht schädlich. Rz 4213: § 30 Abs. 9 letzter Satz BewG 1955 sieht vor, dass dann, wenn zu einem landwirtschaftlichen Betrieb auch Betriebsteile gehören, die…
…insbesondere bei einem engen wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Zusammenhang zutrifft), liegt jedenfalls ein einheitlicher Gewerbebetrieb vor. Eine Trennung kann demnach nur erfolgen, wenn diese tatsächlich für Dritte erkennbar ist. Bloß getrennte Verrechnungskreise allein reichen für diese Trennung jedoch nicht aus. So führt etwa der Umstand…
…die die Vieheinheitengrenze von 120 Vieheinheiten nicht überschreiten, zu unterbleiben, wenn die weinbaulich genutzte Grundfläche 60 Ar nicht übersteigt. In diesem Fall erfolgt lediglich eine Ableitung des Gewinnes aus dem Einheitswert wie bei einer Vollpauschalierung eines landwirtschaftlichen Betriebes. Der jeweilige Durchschnittssatz ist auf den gesamten…
…des § 37a VStG bei Verdacht einer Verwaltungsübertretung der in dieser Arbeitsrichtlinie behandelte Vorschriften des Weingesetzes 2009 einen Betrag von 180 € als vorläufige Sicherheit festsetzen und einheben. Die Zollorgane sind gemäß § 34 Abs. 2 ZollR-DG weiters ermächtigt, bei geringfügigen Verstößen mit Organstrafverfügung gemäß § 50…
…Sinne eines beweglichen Systems ist bei der Beurteilung stets eine Gesamtbetrachtung anzustellen; dh. einerseits führt für sich alleine auch eine völlige Steuerfreistellung von Auslandsgesellschaften führt, für sich alleine, noch nicht zum Methodenwechsel, andererseits kann es unter Berücksichtigung des Gesamtbildes auch dann zu einem Methodenwechsel nach …
…Ermittlung der Erwerbsschwelle Rz 3627: Zur Beurteilung, ob die Schwelle überschritten wird, werden die Erwerbe aus allen Mitgliedstaaten zusammengerechnet. Maßgebend sind die Nettoentgelte. Die Erwerbe neuer Fahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtiger Waren sind bei der Schwellenberechnung außer Ansatz zu lassen. 101.4.3. Konsequenzen des Überschreitens der…
…des Vorsteuerabzugs bei Umsatzsteuerhinterziehungen Rz 1877: Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 bzw. ab 15.8.2015 gemäß § 12 Abs. 14 UStG 1994 entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn die Lieferung oder die sonstige Leistung an einen Unternehmer ausgeführt wurde, der wusste oder…
…Betriebsvermögen handelt oder ob (zumindest in Teilbereichen) der Gewinn nach Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleiches oder einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt wird. Entsprechend ist ein Übergangsgewinn nach dem Grundsatz der Nicht- bzw. Doppelerfassung von Betriebsvorfällen zu ermitteln. Beispiel: Der Gewinn aus einem Weinbaubetrieb wird gemäß Verordnung BGBl…
…die auch bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit einem Einheitswert bis 75.000 Euro (bis 2014: 100.000 Euro) gelten. Bei der Ermittlung des Gewinnes aus Obstbau im Rahmen von Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst sind neben diesen pauschalen Betriebsausgaben auch die Ausgaben für Löhne…
…zur Kenntnis zu bringen. Die Änderung ist in der Zollanmeldung entsprechend zu dokumentieren. Das zuständige Finanzamt (in der Regel das Finanzamt Graz-Stadt) wird mittels Kontrollmitteilung informiert. 2.2.4.2. Finanzstrafverfahren Bei Verdacht auf rechtswidriges Verhalten ist überdies Meldung an die Finanzstrafbehörde zu erstatten.
…der Umsätze gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 ist auf die im Kalenderjahr ausgeführten Umsätze abzustellen. Für die Berechnung der Grenze ist somit von einem Umsatz iHv 56.000 Euro auszugehen. Daher wurde die Kleinunternehmergrenze überschritten. 6.1.27.1.3. Überschreiten der…
…Bei einer wirtschaftlichen Einheit, deren Identität vor allem durch ihre Tätigkeit geprägt ist (insbesondere Produktionsbetrieb), liegt in einem solchen Fall nur dann eine wesentliche Änderung vor, wenn die zusätzliche Einheit in einer anderen Branche geschaffen wird. Die bloße Beendigung oder Verminderung der bisherigen wirtschaftlichen Einheit…
…zu einem nicht begünstigten Zweck der vstW. Eine bestimmungswidrige Verwendung liegt in allen jenen Fällen vor, bei denen die vstW nicht im Sinne einer Steuerbegünstigung verwendet werden. Beispiele: - Gekennzeichnetes Gasöl wird als Treibstoff verwendet - Reisefreimengen werden entgeltlich an Dritte weitergegeben Steuerschuldner ist derjenige, der die…
…eingetretene Umstände zurückgeführt werden kann. Beispiel: - Bei einer Bestandsaufnahme wird eine Fehlmenge von 100 Stück festgestellt. Von dieser Fehlmenge können 30 Stück einer unrechtmäßigen Wegbringung zu einem früheren Zeitpunkt zugeordnet werden. Für die ungeklärte Fehlmenge von 70 Stück entsteht die Steuerschuld im Zeitpunkt der Bestandsaufnahme…
…als Tafelobst, sondern als Industrieobst zu beurteilen. Soll in einer Intensivobstanlage sowohl Tafel- als auch Industrieobst produziert werden, ist eine Überwiegensbetrachtung vorzunehmen. Ist die Obstanlage überwiegend zur Tafelobstproduktion bestimmt, ist die gesamte Fläche der Intensivobstanlage der Tafelobstproduktion zuzurechnen, bei einem Überwiegen von Industrieobst der Industrieobstproduktion.
…Nr. 72/2008, (zB für Ausgleichsbeiträge und Zuschussgewährung, Förderungszwecke, Lager- und Vorratshaltung für Futterzwecke, Liste der Almen bei Be- und Verarbeitungsbetrieben) und Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes (Marktordnungs- und Interventionsstelle ist die "Agrarmarkt Austria" - AMA) zB Flachsbeihilfen-VO, BGBl. Nr. 167/1995, Frühvermarktungsprämien-Verordnung, BGBl…